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Aktualisiert am 08.03.2010 |
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Wertstoffhof geöffnet… |
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Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung
vom 22. Februar 2010 Fragen der Einwohner zu Gemeindeangelegenheiten Es wurden von den anwesenden Zuhörern keine Fragen gestellt. Die Sitzordnung der Gemeinderäte und die Anordnung der Zuschauerstühle wurde so geändert, so dass die Zuhörer näher und mittiger am Ratstisch sitzen. Damit sollte die schon desöfteren bemängelte schlechte Hörbarkeit der Redebeiträge verbessert werden, was von den Zuhörern auch positiv aufgenommen wurde. Der Gemeinderat hat im Jahr 2010 zwar auch 5.000 € in den Haushalt für eine Konferenzanlage eingestellt, dies wird allerdings nach den bisher der Verwaltung vorliegenden Angeboten voraussichtlich nicht ausreichend sein, so dass der Gemeinderat nach endgültiger Ermittlung der technischen Möglichkeiten hierüber nochmals beraten muss. Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen Mit dem Baugesuch für die Errichtung von 5 Carports und einer Werbebrücke auf dem Grundstück Hauptstraße 46 hat sich der Gemeinderat bzw. der Technische Ausschuss bereits im vergangenen Jahr auseinandergesetzt. Damit die Werbeanlage nicht zu sehr in den Vordergrund des Ortsbildes tritt, hat der Technische Ausschuss mit dem Bauherren in einem Ortstermin vereinbart, dass die Werbebrücke vom Gehweg weiter zurückversetzt und das obere Gerüst der Werbebrücke verkleidet bzw. abgedeckt wird. Nachdem das nun vorliegende Baugesuch diese Vorgaben eingehalten hat, erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen. Des weiteren wurde das Einvernehmen zum Baugesuch für den Einbau einer Brandwand /Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Leutkircher Straße 17 erteilt. Sanierung/Erweiterung der Turn- und Festhalle a) Genehmigung der Baugenehmigungsplanung b) Einvernehmen der Gemeinde zum Baugesuch c) Vergabe der Ausführungsplanung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19. Oktober vergangenen Jahres der Entwurfplanung zugestimmt, die Grundlage für die daraufhin gestellten Förderanträge beim Regierungspräsidium Tübingen war. Nun wurde die Baugenehmigungsplanung beraten, damit das Baugesuch beim Landratsamt Ravensburg als Baurechtsbehörde eingereicht werden kann und als nächster Schritt die Ausführungsplanung vergeben, damit die Gemeinde „bereit steht“ und mit den Arbeiten beginnen kann, falls ihre Zuschussanträge in diesem Jahr Berücksichtigung in den Förderprogrammen des Landes finden. Frau Dietz und Frau Wohlhüter von SpOrt Concept, die mit der Planung beauftragt sind, sowie Herr Takacs, der die Tragwerksplanung vornimmt, haben in der Sitzung die Baugenehmigungsplanung vorgestellt. Insbesondere wurde dabei auf die Anpassungen eingegangen, die sich gegenüber der Entwurfsplanung auf Grund der Vorgaben des Gemeinderates, auf Grund der Fachplanungen und auf Grund von nochmaligen Gesprächen mit den Nutzern und den örtlichen Handwerkern ergeben haben. Wie vom Gemeinderat vorgegeben, sollte die Galerie der neuen Sporthalle aufgeweitet werden, damit diese für die Zuschauer, z.B. bei Jugendfußballturnieren, ausreichend Platz bietet. Die Galerie wurde entsprechend dieser Vorgabe auf 2,00m vor den Stützen bzw. auf ca. 2,10m zwischen den Stützen aufgeweitet. Die dadurch um ca. 0,75m reduzierte Bühnenerweiterung beträgt nun 1,44 m, so dass sich eine großzügige Gesamtbühnenfläche von ca. 100 m² ergibt. Zudem soll die Bühnenöffnung durch den teilweise Abbruch der seitlichen Bühnenwände verbreitert werden, so dass z.B. Musikkapellen auch mehr Aufstellfläche in der Breite zur Verfügung haben. Des weiteren war es Ziel der Baugenehmigungsplanung die Geräteräume möglichst großzügig zu gestalten. Der Geräteraum in der neuen Sporthalle wurde daher auf 87 m² vergrößert (zum Vergleich bisheriger Gerätraum: 51 m², der ebenfalls auf 75 m² vergrößert wird). Im Gegenzug wurde der Flur, der lediglich als Ausgang für die Schüler zum Außensport dient, auf ausreichende 1,20m schmäler angelegt. Zudem wurden zwei im OG vorgesehenen kleinere Lehrer-/Übungsleiterumkleidekabinen zusammengelegt, da auf Wunsch der Schule bereits eine zusätzliche Lehrerumkleidekabine, zur Sicherstellung der Aufsichtpflicht, zwischen den Schülerumkleidekabinen angeordnet wurde. Auch wurde zum UG nun eine verbreiterte zweiflüglige Türe vorgesehen, so dass der Transport von Gegenständen zu den Lagerräumlichkeiten im UG bzw. der Barbetrieb ungehindert stattfinden kann. Als größte Änderung wurde die südliche Außenwand, die in der Entwurfsplanung auf Höhe des derzeit zurückversetzten verglasten Eingangselementes vorgesehen war, nun doch nicht zurückversetzt, sondern auf die Höhe der bisherigen Außenwand der Küche/Toiletten um 1,71m nach außen genommen. Es kann dadurch einerseits auf Dämm- und Dichtmaßnahmen für das UG verzichtet werden und auf der anderen Seite zusätzliche WC´s über den bisherigen Stand verwirklicht werden, da bei größeren Veranstaltungen die Toilettenausstattung immer wieder zu knapp bemessen war. Im Einzelnen können im EG zu der bereits eingeplanten Behindertentoilette/-umkleide 3 zusätzliche WC für gehbehinderte Personen geschaffen werden sowie 1 Raum für die Putzmaschine, in dem auch ein Abfluss für die Reinigung der Maschine vorhanden ist. Ebenfalls kann im OG die Anzahl der Damen-WC auf 9 (derzeit 6) und die Anzahl der Herren-WC auf 5 (derzeit 3) und Pissoirs auf 9 (derzeit 5) erhöht werden sowie die zugehörigen Nebenräume mit Putzraum vergrößert werden. Damit wurde die Toilettenräumlichkeiten einerseits auch auf größere Veranstaltungen ausgelegt und andererseits dem wichtigen Anliegen Rechnung getragen, dass für die gehbehinderten oder älteren Besucher auch mehrere ebenerdige WC´s zur Verfügung gestellt werden können. Des weiteren vergrößern sich die Nebenräumlichkeiten der Küche und können flexibel angeordnet werden, was die noch zu erstellende Werkplanung der Küche im Hinblick auf die Bewirtung bei Veranstaltungen mit notwendigen Lagerräumlichkeiten, Kühlzelle, usw. wesentlich erleichtert. ![]() Durch die Verschiebung der Außenwand können im EG zusätzliche ebenerdige WC´s verwirklicht werden und der Küchenbereich flexibler angelegt werden.
Die Aufnahme soll im Rahmen der bisherigen Kapazität erfolgen, da die
Zahl der Kindergartenkinder rückläufig ist. Die über 3-Jährigen müssen
aber auf Grund des Rechtsanspruches zuerst aufgenommen werden. |
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Endabrechnung 2009 für Wasser und Abwasser zur Zahlung fällig Wir weisen darauf hin, dass am 13.03.2010 die Endabrechnung für Wasser und Abwasser zur Zahlung fällig wird. Die Höhe des fälligen Betrages ist auf der Endabrechnung zu ersehen. Ebenfalls sind die zukünftigen Abschlagszahlungen auf Ihrer Endabrechnung aufgedruckt. Diese sind jeweils fällig am 30.04., 30.07. und 30.10.2010. Für die Abschlagszahlungen erhalten Sie keine gesonderte Rechnung, bewahren Sie deshalb Ihre Endabrechnung sorgfältig auf und vermerken sich die Fälligkeitstermine. Sofern uns eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der fällige Betrag fristgerecht von Ihrem Konto abgebucht. Eine Einzugsermächtigung können Sie direkt bei der Gemeindekasse erteilen, zudem bieten wir das Formular auf unserer Homepage www.aitrach.de unter der Rubrik „Rathaus“ --> „Formulare“ --> „Gemeindekasse“ zum selber ausfüllen an. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Zieringer (9800-15). |
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Umfrage zur Kinderbetreuung Liebe Eltern, in den vergangenen Tagen haben Sie Umfragebögen zum Betreuungsbedarf erhalten. Bitte geben Sie diese bis zum 19. März im Kindergarten, in der Schule oder im Rathaus ab. Bitte denken Sie daran, je mehr Bögen zurückkommen, desto genauer ist die Aussagekraft der Umfrage. Deshalb bitten wir Sie die Bögen auch dann abzugeben, wenn Sie keinen Bedarf an einem zusätzlichen Betreuungsangebot haben. Herzlichen Dank. Julia Welsing Kinder- und Jugendbeauftragte |
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ELSTER. Die Elektronische Steuererklärung Schnell, sicher, online Holen sie sich die neue CD und nutzen Sie die Vorteile der elektronischen Steuererklärung. Die CD ist im Rathaus Aitrach, EG erhältlich. ElsterFormular 2009/2010 - Einkommensteuer 2008, 2009 - Umsatzsteuer 2008, 2009 - Gewerbesteuer 2008 - Lohnsteuerbescheinigung 2009 - Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010 - Lohnsteuer-Anmeldung 2010 Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.elsterformular.de INFO ELSTER-Aktionstag am Freitag den 12. März 2010 von 10-16 Uhr beim Finanzamt in Wangen Mit Demonstration von ELSTER-Formular im Echtbetrieb und Gesprächsangeboten im Eingangsbereich mit Kaffeeausschank und Verlosungsaktion von ELSTER-Werbeartikeln. Zentrale Informations- und Annahmestelle außerdem bis 16 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet. |
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Landwirtschaftsamt, Außenstelle Leutkirch |
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Neues vom Standesamt Aitrach - Februar 2010 Eheschließung ![]() 11.02.2010 Sigrid Guggenberger & Roland Schupp, Neue-Welt-Straße Herzlichen Glückwunsch! Sterbefälle ![]() Nachtrag Januar 26.01.2010 Angelika Rosemarie Wachter 57Jahre 26.02.2010 Magdalena Kling 82 Jahre |
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Wasseruntersuchung des Treherzer Trinkwassers
Ein vom Endverbraucher immer wieder benötigter und daher oft
nachgefragter Wert ist die Gesamthärte des Wassers, also die
Konzentration von Calcium- und Magnesiumionen. Mit einer Gesamthärte von
17,4 deutschen Härtegraden ist das Aitracher Trinkwasser als hart zu
bezeichnen und wird daher nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in
den Härtebereich drei eingeordnet. Das Treherzer Trinkwasser hat eine
Gesamthärte von 9,9 deutschen Härtegraden und wird beim Härtebereich für
Waschmittel in den Härtebereich 2 (mittel) eingestuft. |
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Wasseruntersuchung des Aitracher Trinkwassers Das Aitracher Trinkwasser wurde entsprechend den Regelungen der Trinkwasserverordnung sowohl einer chemischen als auch bakteriologischen Untersuchung unterzogen. Die hierfür benötigten Wasserproben werden über das Jahr verteilt an verschiedenen Wasserhähnen im Gemeindegebiet entnommen, so dass die tatsächlich beim Endverbraucher ankommende Wasserqualität beurteilt werden kann. Das Ergebnis entspricht in vollem Umfang den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Die Werte bezüglich Schwermetalle (Blei, Cadmium, usw.), Chlorverbindungen und Pestiziden sowie der Nitratgehalt des Wassers liegen weit unter den Grenzwerten, so dass dem Aitracher Trinkwasser, das in keinster Form aufbereitet wird, wieder eine hervorragende Qualität bescheinigt wurde. Dies zeigt auch der folgende Vergleich mit Mineral- und Heilwässer. Auch wenn diese in der Regel mehr „Mineralienanteile“ haben, liegt das Aitracher Trinkwasser durchaus im Bereich der so genannten sanften Wasser, so dass die Verwendung des „Leitungswassers“ als Trinkwasser durchaus eine Alternative darstellt. Ein vom Endverbraucher immer wieder benötigter und daher oft nachgefragter Wert ist die Gesamthärte des Wassers, also die Konzentration von Calcium- und Magnesiumionen. Mit einer Gesamthärte von 17,4 deutschen Härtegraden ist das Aitracher Trinkwasser als hart zu bezeichnen und wird daher nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in den Härtebereich drei eingeordnet. Die Härtebereiche findet man auch auf den Waschmittelpackungen wieder, da sich die Dosierung des Waschmittels nach der Wasserhärte richtet. Hartes Wasser ist dabei keineswegs immer ein Nachteil, es bildet zwar sichtbare Kalkschichten aus, ist aber beim Genuss geschmackvoller und sehr weiche Wasser sind aggressiver und greifen z.B. Eisenteile an. Eine Enthärtung des Aitracher Wassers für den Hausgebrauch ist nicht erforderlich. Aitracher Trinkwasser im Vergleich zu ausgewählten Mineral und Heilwässern
Maßeinheit: mg/l Trinkwasserqualität Gemeinde Aitrach
Analysedaten: Labor Dr. Hallermayer (November 2009) Weitere
Werte können auf dem Rathaus erfragt werden. |
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Landwirtschaftszählung 2010 – Informationen für die Landwirte Im Jahr 2010 wird in Baden-Württemberg, in Deutschland sowie in allen Staaten der Europäischen Union eine Landwirtschaftszählung durchgeführt, mit der eine umfassende und grundlegende Bestandsaufnahme der Agrarstruktur ermöglicht wird. In Baden-Württemberg ist das Statistische Landesamt für die Durchführung dieser Erhebung zuständig. In die Landwirtschaftszählung sind alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einbezogen, die bestimmte Erfassungsgrenzen erreichen (z.B. 5 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche oder 50 Ar Sonderkulturen). In Baden-Württemberg sind das rund 47 000 landwirtschaftliche Betriebe und gut 3 000 Forstbetriebe, die in den nächsten Tagen einen Fragebogen erhalten. Soweit wie möglich werden zur Entlastung der Auskunftspflichtigen Teile des Erhebungsprogramms aus vorhandenen Verwaltungsquellen übernommen. Das betrifft zum Beispiel die Daten zur Bodennutzung (aus dem Gemeinsamen Antrag), die Angaben zum Rinderbestand (aus dem HIT-Rinderregister) oder die Beteiligung an Förderprogrammen (MLR). Das Statistische Landesamt hat darüber hinaus weitere Maßnahmen vorgesehen, um die Belastung für die Landwirte so gering wie möglich zu halten. So bietet das Statistische Landesamt bis zum Rücksendetermin über eine kostenlose Hotline (0800 - 588 78 54) telefonische Hilfestellung beim Ausfüllen des Erhebungsbogens an. Beratung und Unterstützung kann auch vor Ort bei den unteren Landwirtschaftsbehörden („Landwirtschaftsamt“) erhalten werden. Ebenso wird eine Beantwortung des Fragebogens über das Internet möglich sein. Das Statistische Landesamt bittet die Inhaber/-innen und Leiter/-innen der Betriebe um ihre Unterstützung und Mitarbeit. Durch zuverlässige Angaben und termingerechte Rückgabe bis zum 14. Mai 2010 können sie zum erfolgreichen Gelingen der Landwirtschaftszählung beitragen. Weitere Informationen zur Landwirtschaftszählung 2010 erhalten Sie im Internet auf der Homepage des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg unter www.statistik-bw.de . |
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Öffentliche Bekanntmachung 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Oberhauser Weg/Kapf“ und Trennung in „Gewerbegebiet Oberhauser Weg“ und „Freizeitgelände -Auf dem Kapf-“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Aitrach hat am 23.11.2009 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Aitrach-Ost“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern und in Gewerbegebiet „Oberhauser Weg“ und „Freizeitgelände –Auf dem Kapf-“ zu trennen. Der künftige räumliche Geltungsbereich der Bebauungspläne ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: ![]() Ziele und Zwecke der Planung Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für - die Trennung des Bebauungsplans „Am Oberhauser Weg/Kapf“ in die Bebauungspläne „Gewerbegebiet Oberhauser Weg“ und „Freizeitgelände –Auf dem Kapf-“ wegen unterschiedlicher Funktionen. - beim Bebauungsplan „Freizeitgelände –Auf dem Kapf-“ - die Schaffung von Planungsspielraum für Freizeitanlagen. - die planungsrechtliche Sicherung des bestehenden Büro- sowie des Lagergebäudes. - beim Bebauungsplan „Gewerbegebiet Oberhauser Weg“ - die Anpassung der Festsetzungen für das Verwaltungsgebäude. geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert. Die wesentlichen Gründe hierfür sind nach Abschluss der Vorprüfung des Einzelfalls: Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Oberhauser Weg/Kapf“ hat die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Plangebietes geschaffen. Eine Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich, um einzelne Festsetzungen klarzustellen. Es können Anhaltspunkte ausgeschlossen werden, dass das Vorhaben Beeinträchtigungen auf Flora-Fauna-Habitat (FFH) – Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete (Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 und Nr. 7b BauGB) auslöst. Der Termin, wann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann, wird nach Vorliegen des Entwurfs des Bebauungsplanes bekannt gegeben. Aitrach, den 01.12.2009 Bürgermeisteramt gez. Thomas Kellenberger, Bürgermeister |
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Halbseitige Sperrung vom Rankweg bis zum Kreisverkehr Ferthofen Die Arbeiten für den Lückenschluss des Geh- und Radweges vom Rankweg bis zum Kreisverkehr Ferthofen sollen, insoweit die Witterung mitspielt, am Montag, den 2. November beginnen. Während der Bauzeit wird das Teilstück halbseitig gesperrt. Die Gemeinde ist sehr froh, dass das Land den Lückenschluss des Geh- und Radweges nach Ferthofen vornimmt, nachdem die Gemeinde mit dem ersten Teilstück bereits vor Jahren in Vorleistung gegangen ist. Wir bitten daher die Verkehrsbehinderung während der Bauzeit zu entschuldigen. Der Ausbau des Kreisverkehrs selbst wurde, damit eine „offene Baustelle“ über den Winter und den damit verbundenen Einschränkungen vermieden werden kann, auf das Frühjahr nächstes Jahr verschoben. Über die Verkehrsführung werden wir frühzeitig informieren. |
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Annahme von Sperrmüll, Altholz und Gartenabfällen während der
Wintermonate Vom 01.12.2009 bis einschl. 31.03.2010 findet im Wertstoffzentrum Aitrach an den Samstagen keine Annahme von Grüngut und Sperrmüll statt. In diesem Zeitraum kann Sperrmüll und Gartenabfall nur freitags zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes von 15.00 – 17.00 Uhr abgegeben werden. |
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Nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung auf dem Rathaus –
natürlich auch außerhalb der Öffnungszeiten Mit den Öffnungszeiten des Rathauses können wir leider nicht allen gerecht werden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung benötigen auch Zeit, um Ihre Anliegen möglichst rasch zu bearbeiten. Wenn es daher für Sie schwer möglich oder umständlich ist die Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, können Sie natürlich gerne einen Termin mit uns vereinbaren. Egal für welches Anliegen, für alles werden wir einen passenden Termin finden – selbstverständlich auch außerhalb der Öffnungszeiten. |
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Ein Ratgeber in Bestattungsfragen Niemand denkt gerne an den Tod. Und schon gar nicht an die Formalitäten, die damit verbunden sind. Mit diesem Ratgeber möchten wir Ihnen eine Hilfestellung geben, um Ihnen die notwendigen Schritte für die Bestattung zu erleichtern. Drei Friedhöfe gibt es auf dem Gebiet der Gemeinde Aitrach. Die katholischen Kirchengemeinden betreuen die Friedhofe Treherz und Mooshausen. Die Gemeindeverwaltung Aitrach ist für den Friedhof in Aitrach selbst zuständig. Was ist bei einem Todesfall zu tun? 1. Bei einem Haussterbefall verständigen Sie einen Arzt, wenn möglich den Hausarzt. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung und den Leichenschauschein aus. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder im Altersheim wird dies durch das Personal für Sie erledigt. 2. Informieren Sie je nach Wunsch einen Geistlichen. 3. Bestellen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl für die Überführung zum Friedhof. Die Aufbahrung und das Ausheben der Gräber auf dem Friedhof Aitrach darf jedoch nur das Bestattungsunternehmen Fa. Gredler aus Leutkirch vornehmen. 4. Die Todesbescheinigung und der Leichenschauschein muss unverzüglich dem Standesamt des Sterbeortes zur Beurkundung vorgelegt werden. Hier sind auch die Sterbeurkunden zu beantragen. Das Standesamt benötigt je nach Familienstand folgende Unterlagen: a. Todesbescheinigung und Leichenschauschein, b. Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch c. Sterbeurkunde des erstverstorbenen Ehegatten, eventuell rechtskräftiges Scheidungsurteil d. Personalausweis der/des Verstorbenen 5. Weitere Entscheidungen müssen getroffen werden: a. Welche Bestattungsart soll gewählt werden? Erdbestattung oder Feuerbestattung? b. Klären Sie mit der zuständigen Friedhofsverwaltung folgende Fragen: - Existiert bereits eine Grabstelle auf einem Friedhof? - Ist eine Bestattung in dieses Grab möglich? Oder muss ein neues Grab erworben werden? - Für welche Grabart entscheidet man sich? Reihengrab, Wahlgrab, Urnengrab? 6. Abstimmung des Beerdigungstermins mit dem Pfarrer und der Friedhofsverwaltung und den Verantwortlichen der Grabaushebung. 7. Zu beachten, sind auch folgende Punkte: a. Ein vorhandenes Testament ist beim Notar (auch über die Gemeindeverwaltung möglich) abzugeben. b. Todesanzeige bei einer örtlichen Zeitung aufgeben. c. An die rechtzeitige Abräumung der Grabbepflanzung denken. d. Müssen Grabstein und Einfassung entfernt werden? Welcher Steinmetz wird beauftragt? e. Gestaltung der Trauerfeier, musikalische Umrahmung, Sargträger, Blumenschmuck Allgemeine Hinweise Bei Wohnungswechsel eines Grabnutzungsberechtigten sollten Sie unbedingt die neue Anschrift der zuständigen Friedhofsverwaltung mitteilen. Grabmale und sonstige baulichen Anlagen sind genehmigungspflichtig. Der Grabnutzungsberechtigte ist verantwortlich für die Standsicherheit des Grabmales. Wichtige Telefonnummern: Herr Pfarrer Rist 07565/ 13 04 oder 54 03 Herr Pfarrer Huhn 07565/ 54 09 Friedhof Treherz, Frau Rita Hierlemann 07565/ 72 57 Friedhof Mooshausen, Herr Siegfried Buchmann 08395/ 73 08 Grabaushub in Aitrach: Fa. Gredler, Leutkirch 07561/ 5009 oder 0171/7281313 Gemeinde Aitrach: Standesamt und Friedhof, Herr Rohrer 07565/98 00 18 Standesamt und Friedhof, Frau Knisel (Vertretung) 07565/98 00 17 |
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| Aktuelle Veranstaltungen im März: | |||
| Art der Veranstaltung: | Ort: | ||
| Fr | 05. |
Weltgebetstag der Frauen 20.00 Uhr Hauptversammlung Imkerortsverein |
Gasthaus Hirsch, Aitrach |
| Sa | 06. |
8.30 Uhr Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ des DRK Kinderkleiderbasar 19.00 Uhr Hauptversammlung Fasnetsfreunde Mooshausen |
Feuerwehrhaus Turnhalle Pfarrhaus Mooshausen |
| Fr | 12. | 20.00 Uhr Jahreshauptversammlung Gewerbeverein Aitrach | Gasthaus Hirsch, Aitrach |
| Sa | 13. |
8.00 – 14.00 Uhr Flohmarkt DRK-Ortsverein Aitrach 14.00 Uhr Hauptversammlung Krieger- und Soldatenkameradschaft 19.00 Uhr Hauptversammlung TSV Aitrach e.V. |
Turnhalle Gasthaus Hirsch, Aitrach Versammlungsraum |
| So | 14. | Kath. Kirchengemeinderatswahl | |
| Sa | 20. | Bockbierfest des Musikverein Aitrach e.V. | Turnhalle |
| So | 21. |
Konfirmation Bockbierfest des Musikverein Aitrach e.V. |
Turnhalle |
| Fr | 26. |
20.00 Uhr Hauptversammlung Fanfarenzug Aitrach e.V. 20.00 Uhr Hauptversammlung TC Aitrach e.V. |
Bruckwirt Gasthaus Hirsch, Aitrach |
| Sa | 27. | Altpapier- und Kartonagensammlung – Freiwillige Feuerwehr | |
| So | 28. | Wanderfreunde e.V. - Wanderung Otterwald | |