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Aktualisiert am 02.09.2010 |
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Nächster Sitzungstermin |
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Einladung zur Ausstellungseröffnung Christoph Hübner – Arbeiten von `99 bis`10 am 03.September 2010 um 19.00 im Rathaus Aitrach, Schwalweg 10 Musikalische Umrahmung: Verena Stei, Cellistin ![]() Dauer der Ausstellung: 06.09.2010 bis 24.09.2010 Geöffnet Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Mittwoch von 15.00 – 18.00 Uhr und am Sonntag den 12. September von 11.00 – 16.00 Uhr |
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Wertstoffhof geöffnet… Am Freitag, den 03. September 2010 ist der Wertstoffhof, An der Chaussee 6, von 15:00 – 17:00 Uhr geöffnet. Zu diesem Termin kann beim „Wertstoffzentrum Aitrach“ Grünmüll, Sperrmüll und Bauschutt gegen Kostenersatz angeliefert werden. |
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Wir gratulieren zum Geburtstag![]() Unser Mitbürger Herr Hans Robert Beckert, Weiger-Guardini-Straße 17, feiert am 08. September seinen 70. Geburtstag. Die Gemeinde gratuliert dem Jubilar recht herzlich und wünscht ihm alles erdenklich Gute, Gesundheit, Gottes Segen und Wohlergehen. Thomas Kellenberger, Bürgermeister |
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Ausflug
zum Skyline Park, Bad Wörishofen, auf 09. September verschoben Leider musste der Termin für den Ausflug in den Skyline Park nach Bad Wörishofen aufgrund des schlechten Wetters vom 12. August auf den 09. September verschoben werden. Da einige Kinder diesen Ersatztermin nicht wahrnehmen können sind hierfür noch Plätze frei. Wer von euch also Lust hat, am 9. September mit in den Skyline Park zu kommen, kann sich im Rathaus Aitrach bei Frau Born (07565/9800-11) oder im Rathaus Aichstetten bei Frau Kresser (Tel. 07565/9418-15) gerne noch nachmelden. Die Teilnahmekosten betragen 16,50 €. |
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Neuer Personalausweis (nPA) ab 01.11.2010
Die bisherigen Ausweise gelten bis zum Ablauf Ihrer Gültigkeit weiter. |
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Containerstation am neuen Standort Auf Grund der Lärmbelästigung beim Betrieb der Containerstation am „Altstandort“ Parkplatz der Turn- und Festhalle für die betroffenen Anwohner hat der Gemeinderat beschlossen, die Containerstation an einen geeigneteren Standort zu platzieren. Der Betreiber des Edeka-Einkaufsmarktes hat sich freundlicherweise bereit erklärt, die Container auf seinem Parkplatzgelände aufzustellen. Die Gemeindeverwaltung bittet die Bevölkerung zur Vermeidung einer eventuellen Lärmbelästigung die Einwurfzeiten auf die Öffnungszeiten des Edeka-Einkaufsmarktes zu beschränken. ![]() |
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Information Erhöhung der Schülerbeförderungskosten zum neuen Schuljahr 2010/2011 der Kreistag hat am 20.07.2010 eine Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten beschlossen. Die Änderungssatzung tritt zum 01.09.2010 in Kraft. Die Schülerbeforderungskosten wurden wie folgt geändert: • Für Schüler der Grundschulen und der Sonderschulen sowie für Kinder in Grundschulförderklassen und Schulkindergärten wurde der Eigenanteil pro Monat von 12,00 € auf 13,50 € erhöht. • Für Schüler der Werkrealschulen und der Hauptschulen wurde der Eigenanteil pro Monat von 17,00 € auf 21,00 € erhöht. • Für Schüler der Gymnasien (Klassen 5-10) und der Berufsoberschulen, für Schüler der Klassen 5-10 der freien Waldorfschulen sowie für Schüler der Realschulen, der Abendrealschulen, des Berufsgrundbildungsjahres und des Berufsvorbereitungsjahres und der Berufsfachschulen wurde der Eigenanteil pro Monat von 25,00 € auf 26,00 € erhöht. • Für Schüler der Klassen 11-13 der Gymnasien der freien Waldorfschulen sowie für Schüler der Kollegs, der Berufskollegs, der Abendgymnasien, der Abendberufskollegs, der Oberstufe der Berufsoberschulen und der Berufsschulen bleibt der Eignanteil pro Monat wie bisher bei 28,00 €. Für die Schüler und Kindergartenkinder die im gemeindeeigenen Schulbus der Gemeinde Aitrach mitbefördert werden wird ab dem neuen Schuljahr 2010/2011 automatisch der neufestgesetzte Eigenanteil (Kindergarten- und Grundschulkinder 13,50 € und Hauptschulkinder 21,00 €) eingezogen. Sie erhalten von uns in den nächsten Tagen einen geänderten Bescheid. Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. |
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Landesfamilienpass & Gutscheinkarte 2010Einen Landesfamilienpass können auf Antrag erhalten: ● Familien mit mindestens drei Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben; ● Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben; ● Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind (ab 50%). Bemerkung: - Kinder müssen nicht gemeinsame sein, entscheidend ist die Haushaltsgemeinschaft mit ihnen. - Eltern müssen nicht verheiratet sein, es gilt auch die eheähnliche Gemeinschaft / gleichgeschlechtliche Partnerschaft - Ggf. können auch Großeltern oder andere Verwandte Passinhaber sein, soweit die Kindergeldberechtigung vorliegt. Das Bürgermeisteramt nimmt Ihren Antrag entgegen und stellt den Familiepass aus. Zum
Landesfamilienpass gibt es die sog. Gutscheinkarte 2010 und den Flyer
„Baden-Württemberg-Ticket der DB Regio AB“. |
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Nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung auf dem Rathaus –
natürlich auch außerhalb der Öffnungszeiten Mit den Öffnungszeiten des Rathauses können wir leider nicht allen gerecht werden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung benötigen auch Zeit, um Ihre Anliegen möglichst rasch zu bearbeiten. Wenn es daher für Sie schwer möglich oder umständlich ist die Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, können Sie natürlich gerne einen Termin mit uns vereinbaren. Egal für welches Anliegen, für alles werden wir einen passenden Termin finden – selbstverständlich auch außerhalb der Öffnungszeiten. |
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Ein Ratgeber in Bestattungsfragen Niemand denkt gerne an den Tod. Und schon gar nicht an die Formalitäten, die damit verbunden sind. Mit diesem Ratgeber möchten wir Ihnen eine Hilfestellung geben, um Ihnen die notwendigen Schritte für die Bestattung zu erleichtern. Drei Friedhöfe gibt es auf dem Gebiet der Gemeinde Aitrach. Die katholischen Kirchengemeinden betreuen die Friedhofe Treherz und Mooshausen. Die Gemeindeverwaltung Aitrach ist für den Friedhof in Aitrach selbst zuständig. Was ist bei einem Todesfall zu tun? 1. Bei einem Haussterbefall verständigen Sie einen Arzt, wenn möglich den Hausarzt. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung und den Leichenschauschein aus. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder im Altersheim wird dies durch das Personal für Sie erledigt. 2. Informieren Sie je nach Wunsch einen Geistlichen. 3. Bestellen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl für die Überführung zum Friedhof. Die Aufbahrung und das Ausheben der Gräber auf dem Friedhof Aitrach darf jedoch nur das Bestattungsunternehmen Fa. Gredler aus Leutkirch vornehmen. 4. Die Todesbescheinigung und der Leichenschauschein muss unverzüglich dem Standesamt des Sterbeortes zur Beurkundung vorgelegt werden. Hier sind auch die Sterbeurkunden zu beantragen. Das Standesamt benötigt je nach Familienstand folgende Unterlagen: a. Todesbescheinigung und Leichenschauschein, b. Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch c. Sterbeurkunde des erstverstorbenen Ehegatten, eventuell rechtskräftiges Scheidungsurteil d. Personalausweis der/des Verstorbenen 5. Weitere Entscheidungen müssen getroffen werden: a. Welche Bestattungsart soll gewählt werden? Erdbestattung oder Feuerbestattung? b. Klären Sie mit der zuständigen Friedhofsverwaltung folgende Fragen: - Existiert bereits eine Grabstelle auf einem Friedhof? - Ist eine Bestattung in dieses Grab möglich? Oder muss ein neues Grab erworben werden? - Für welche Grabart entscheidet man sich? Reihengrab, Wahlgrab, Urnengrab? 6. Abstimmung des Beerdigungstermins mit dem Pfarrer und der Friedhofsverwaltung und den Verantwortlichen der Grabaushebung. 7. Zu beachten, sind auch folgende Punkte: a. Ein vorhandenes Testament ist beim Notar (auch über die Gemeindeverwaltung möglich) abzugeben. b. Todesanzeige bei einer örtlichen Zeitung aufgeben. c. An die rechtzeitige Abräumung der Grabbepflanzung denken. d. Müssen Grabstein und Einfassung entfernt werden? Welcher Steinmetz wird beauftragt? e. Gestaltung der Trauerfeier, musikalische Umrahmung, Sargträger, Blumenschmuck Allgemeine Hinweise Bei Wohnungswechsel eines Grabnutzungsberechtigten sollten Sie unbedingt die neue Anschrift der zuständigen Friedhofsverwaltung mitteilen. Grabmale und sonstige baulichen Anlagen sind genehmigungspflichtig. Der Grabnutzungsberechtigte ist verantwortlich für die Standsicherheit des Grabmales. Wichtige Telefonnummern: Herr Pfarrer Rist 07565/ 13 04 oder 54 03 Herr Pfarrer Huhn 07565/ 54 09 Friedhof Treherz, Frau Rita Hierlemann 07565/ 72 57 Friedhof Mooshausen, Herr Siegfried Buchmann 08395/ 73 08 Grabaushub in Aitrach: Fa. Gredler, Leutkirch 07561/ 5009 oder 0171/7281313 Gemeinde Aitrach: Standesamt und Friedhof, Herr Rohrer 07565/98 00 18 Standesamt und Friedhof, Frau Uhrebein / Frau Knisel (Vertretung) 07565/98 00 17 |
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| Aktuelle Veranstaltungen im September: | |||
| Ort der Veranstaltung: | Ort: | ||
| So | 05. | Wanderfreunde Aitrach e.V. – Wanderung Raum Missen | |
| Sa | 11. | 10.00 – 12.00 Uhr Kinderkleiderbasar | Turnhalle |
| Sa | 18. | Altpapier- und Kartonagensammlung DRK | |
| So | 19. |
Festakt 100 – Jahre NABU-Ortsgruppe Aitrach Wanderfreunde Aitrach e.V. – Stadtführung in einer alten Reichsstadt |
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| Sa | 25. | 8.00 Uhr Soldaten- und Veteranenwallfahrt nach Maria-Steinbach | |