Aktualisiert am 02.09.2010

 

Mitteilungen:

       

Nächster Sitzungstermin
 
       


Ein neuer Termin steht im Moment nicht fest.










 

Einladung zur Ausstellungseröffnung



Christoph Hübner –

Arbeiten von `99 bis`10




am 03.September 2010 um 19.00 im Rathaus Aitrach, Schwalweg 10

Musikalische Umrahmung: Verena Stei, Cellistin





























Dauer der Ausstellung: 06.09.2010 bis 24.09.2010

Geöffnet Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr,

Mittwoch von 15.00 – 18.00 Uhr
 
und am Sonntag den 12. September von 11.00 – 16.00 Uhr


 
Wertstoffhof geöffnet…

Am Freitag, den 03. September 2010 ist der Wertstoffhof, An der Chaussee 6, von 15:00 – 17:00 Uhr geöffnet.

Zu diesem Termin kann beim „Wertstoffzentrum Aitrach“ Grünmüll, Sperrmüll und Bauschutt gegen Kostenersatz angeliefert werden.


 
Wir gratulieren zum Geburtstag

Unser Mitbürger Herr Hans Robert Beckert,
Weiger-Guardini-Straße 17, feiert am 08. September
seinen 70. Geburtstag.

Die Gemeinde gratuliert dem Jubilar recht herzlich und wünscht ihm alles erdenklich Gute, Gesundheit, Gottes Segen und Wohlergehen.

Thomas Kellenberger, Bürgermeister


 
Ausflug zum Skyline Park, Bad Wörishofen,
auf 09. September verschoben

Leider musste der Termin für den Ausflug in den Skyline Park nach Bad Wörishofen aufgrund des schlechten Wetters vom 12. August auf den
09. September
verschoben werden. Da einige Kinder diesen Ersatztermin nicht wahrnehmen können sind hierfür noch Plätze frei.

Wer von euch also Lust hat, am 9. September mit in den Skyline Park zu kommen, kann sich im Rathaus Aitrach bei Frau Born (07565/9800-11) oder im Rathaus Aichstetten bei Frau Kresser (Tel. 07565/9418-15) gerne noch nachmelden. Die Teilnahmekosten betragen 16,50 €.


 

Neuer Personalausweis (nPA) ab 01.11.2010


Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Das neue Dokument, Ihre wichtigste Karte, wurde gegenüber Ihrem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. Mit dem innovativen Ausweisdokument setzt Deutschland neue Maßstäbe im Identitätsmanagement.
Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Diese Merkmale machten schon den bisherigen Ausweis zu einem der fälschungssichersten Dokumente der Welt. Diese Standards werden mit dem neuen Personalausweis nicht nur übernommen, sondern noch verbessert.
Ihr neuer Personalausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt“ in die digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet.
Wenn Sie mehr über den neuen Ausweis mit seinen neuen Möglichkeiten erfahren möchten, können Sie sich hier auf den Seiten des Personalausweisportal umfassend informieren.










 


 

Die bisherigen Ausweise gelten bis zum Ablauf Ihrer Gültigkeit weiter.

Die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises beträgt 28,80 Euro. Für die Antragstellung unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei 22,80 Euro.


 

Containerstation am neuen Standort

Auf Grund der Lärmbelästigung beim Betrieb der Containerstation am „Altstandort“ Parkplatz der Turn- und Festhalle für die betroffenen Anwohner hat der Gemeinderat beschlossen, die Containerstation an einen geeigneteren Standort zu platzieren.

Der Betreiber des Edeka-Einkaufsmarktes hat sich freundlicherweise bereit erklärt, die Container auf seinem Parkplatzgelände aufzustellen.

Die Gemeindeverwaltung bittet die Bevölkerung zur Vermeidung einer eventuellen Lärmbelästigung die Einwurfzeiten auf die Öffnungszeiten des Edeka-Einkaufsmarktes zu beschränken.




 
Information
Erhöhung der Schülerbeförderungskosten zum neuen Schuljahr 2010/2011


der Kreistag hat am 20.07.2010 eine Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten beschlossen. Die Änderungssatzung tritt zum 01.09.2010 in Kraft.

Die Schülerbeforderungskosten wurden wie folgt geändert:

•  Für Schüler der Grundschulen und der Sonderschulen sowie für Kinder in
   Grundschulförderklassen und Schulkindergärten wurde der Eigenanteil pro Monat
   von 12,00 € auf 13,50 € erhöht.

•  Für Schüler der Werkrealschulen und der Hauptschulen wurde der Eigenanteil pro
   Monat von 17,00 € auf 21,00 € erhöht.

•  Für Schüler der Gymnasien (Klassen 5-10) und der Berufsoberschulen, für Schüler
   der Klassen 5-10 der freien Waldorfschulen sowie für Schüler der Realschulen, der
   Abendrealschulen, des Berufsgrundbildungsjahres und des Berufsvorbereitungsjahres
   und der Berufsfachschulen wurde der Eigenanteil pro Monat von 25,00 € auf 26,00 €
   erhöht.

•  Für Schüler der Klassen 11-13 der Gymnasien der freien Waldorfschulen sowie für
   Schüler der Kollegs, der Berufskollegs, der Abendgymnasien, der Abendberufskollegs,
   der Oberstufe der Berufsoberschulen und der Berufsschulen bleibt der Eignanteil pro
   Monat wie bisher bei 28,00 €.

Für die Schüler und Kindergartenkinder die im gemeindeeigenen Schulbus der Gemeinde Aitrach mitbefördert werden wird ab dem neuen Schuljahr 2010/2011 automatisch der neufestgesetzte Eigenanteil (Kindergarten- und Grundschulkinder 13,50 € und Hauptschulkinder 21,00 €) eingezogen. Sie erhalten von uns in den nächsten Tagen einen geänderten Bescheid. Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


 

Landesfamilienpass & Gutscheinkarte 2010

Einen Landesfamilienpass können auf Antrag erhalten:

   Familien mit mindestens drei Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;

   Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;

●    Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind (ab 50%).

Bemerkung:

-     Kinder müssen nicht gemeinsame sein, entscheidend ist die Haushaltsgemeinschaft mit ihnen.

-     Eltern müssen nicht verheiratet sein, es gilt auch die eheähnliche Gemeinschaft / gleichgeschlechtliche Partnerschaft

-     Ggf. können auch Großeltern oder andere Verwandte Passinhaber sein, soweit die Kindergeldberechtigung vorliegt.

Das Bürgermeisteramt nimmt Ihren Antrag entgegen und stellt den Familiepass aus.

Zum Landesfamilienpass gibt es die sog. Gutscheinkarte 2010 und den Flyer „Baden-Württemberg-Ticket der DB Regio AB“.

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2010 und unter Vorlage des Landesfamilenpasses insgesamt 21 Mal im Jahr 2010 die Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bez. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.

Die speziell bezeichneten Gutscheine Kunsthalle Baden-Baden, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Linden-Museum Stuttgart, Kunsthalle Karlsruhe, Württembergische Landesmuseum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Technoseum Mannheim, Schloss Heidelberg, Haus der Geschichte, Stuttgart, Deutschordensmuseum Bad Mergentheim und Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe berechtigen einmaligen kostenfreien Eintritt.

Die Gutscheine „Wilhelma“ und „Blühendes Barock“ berechtigen zu einem ermäßigten Eintritt. Das Deutschordenmuseum Bad Mergentheim gewährt einen einmaligen kostenfreien Eintritt. Die anderen Schlösser, Gärten und Museen können mit den fünf Gutscheinen „Sonstiges Objekt“ auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden.

Das Schloss Salem ist seit Frühjahr 2009 im Besitz des Landes Baden-Württemberg. Es kann mit einem der Gutscheine „Sonstiges Objekt“ auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden. Mit den neuen Gutscheinen „Erlebenispark Tripsdrill, Cleebronn“ sowie Europa-Park, Rust“ können weiterhin die zwei Freizeitparks mit einem Gutschein besucht werden. Der Gutschein für den Erlebnispark Tripsdrill gilt nur am 19.09.2010. Pro Person wird eine Ermäßigung von 4 Euro an diesem Tag gewährt. Der Gutschein für den Europa-Park Rust gilt nur am 15.05.2010. Pro Person wird eine Ermäßigung von 5 Euro an diesem Tag gewährt.

Neu ist auch der Gutschein für das Mercedes-Benz Museum in Stuttgart. Das Museum bietet erstmals am 09.05.2010 oder 19.09.2010 einen kostenfreien Eintritt an.

Ohne besonderen Gutschein, nur gegen Vorlage des Landesfamilienpasses können folgende Einrichtungen kostenfrei besucht werden: das Museum Oberrheinische Narrenschau in Kenzingen, das Schloss Waldburg, das Oberschwäbische Museumsdorf Kürnbach in Bad Schussenried-Kürnbach, das Schmuckmuseum in Pforzheim, das Schiller-Nationalmuseum, das Literaturmuseum der Moderne in Marbach, das Naturkundliche Bildungszentrum in Ulm sowie die Kraichtaler Museen.

Das Ravensburger Spieleland gewährt Landesfamilienpassinhaber ab drei Kindern einen um 3 Euro ermäßigten Eintritt, Das SEA LIFE in Konstanz einen um 30 % ermäßigten Eintritt auf die jeweiligen Eintrittspreise. Das Römermuseum in Güglingen gewährt eine Ermäßigung von 50 %. Auch die Pfänderbahn in Bregenz/Österreich bietet einen ermäßigten Preis für die Berg- und Talfahrt an.

Ein Verzeichnis aller Schlösser, Gärten und Museen kann unter
www.schloesser-und-gaerten.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Die Bürgermeisterämter geben die Gutscheinkarten 2010 an die bisherigen Inhaber der Landesfamilienpässe ohne neuen Antrag aus.

Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen Ihnen Frau Knisel und Frau Uhrebein unter Tel. 07565/ 9800-17 gerne zur Verfügung.


 

Nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung auf dem Rathaus – natürlich auch außerhalb der Öffnungszeiten

Mit den Öffnungszeiten des Rathauses können wir leider nicht allen gerecht werden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung benötigen auch Zeit, um Ihre Anliegen möglichst rasch zu bearbeiten.

Wenn es daher für Sie schwer möglich oder umständlich ist die Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, können Sie natürlich gerne einen Termin mit uns vereinbaren. Egal für welches Anliegen, für alles werden wir einen passenden Termin finden – selbstverständlich auch außerhalb der Öffnungszeiten.


 
Ein Ratgeber in Bestattungsfragen

Niemand denkt gerne an den Tod. Und schon gar nicht an die Formalitäten, die damit verbunden sind. Mit diesem Ratgeber möchten wir Ihnen eine Hilfestellung geben, um Ihnen die notwendigen Schritte für die Bestattung zu erleichtern.

Drei Friedhöfe gibt es auf dem Gebiet der Gemeinde Aitrach. Die katholischen Kirchengemeinden betreuen die Friedhofe Treherz und Mooshausen. Die Gemeindeverwaltung Aitrach ist für den Friedhof in Aitrach selbst zuständig.

Was ist bei einem Todesfall zu tun?

1. Bei einem Haussterbefall verständigen Sie einen Arzt, wenn möglich den Hausarzt.
    Der Arzt stellt die Todesbescheinigung und den Leichenschauschein aus. Bei
    einem Sterbefall im Krankenhaus oder im Altersheim wird dies durch das Personal
    für Sie erledigt.
2. Informieren Sie je nach Wunsch einen Geistlichen.
3. Bestellen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl für die Überführung zum
    Friedhof.
    Die Aufbahrung und das Ausheben der Gräber auf dem Friedhof Aitrach darf
    jedoch nur das Bestattungsunternehmen Fa. Gredler aus Leutkirch vornehmen.
4. Die Todesbescheinigung und der Leichenschauschein muss unverzüglich dem
    Standesamt des Sterbeortes zur Beurkundung vorgelegt werden. Hier sind auch
    die Sterbeurkunden zu beantragen. Das Standesamt benötigt je nach
    Familienstand folgende Unterlagen:
    a. Todesbescheinigung und Leichenschauschein,
    b. Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde oder
        Familienstammbuch
    c. Sterbeurkunde des erstverstorbenen Ehegatten, eventuell rechtskräftiges
        Scheidungsurteil
    d. Personalausweis der/des Verstorbenen
5. Weitere Entscheidungen müssen getroffen werden:
    a. Welche Bestattungsart soll gewählt werden? Erdbestattung oder
        Feuerbestattung?
    b. Klären Sie mit der zuständigen Friedhofsverwaltung folgende Fragen:
        -  Existiert bereits eine Grabstelle auf einem Friedhof?
        -  Ist eine Bestattung in dieses Grab möglich? Oder muss ein neues Grab
           erworben werden?
        -  Für welche Grabart entscheidet man sich? Reihengrab, Wahlgrab, Urnengrab?
6. Abstimmung des Beerdigungstermins mit dem Pfarrer und der Friedhofsverwaltung
   und den Verantwortlichen der Grabaushebung.
7. Zu beachten, sind auch folgende Punkte:
    a. Ein vorhandenes Testament ist beim Notar (auch über die Gemeindeverwaltung
        möglich) abzugeben.
    b. Todesanzeige bei einer örtlichen Zeitung aufgeben.
    c. An die rechtzeitige Abräumung der Grabbepflanzung denken.
    d. Müssen Grabstein und Einfassung entfernt werden? Welcher Steinmetz wird
        beauftragt?
    e. Gestaltung der Trauerfeier, musikalische Umrahmung, Sargträger,
        Blumenschmuck


Allgemeine Hinweise

Bei Wohnungswechsel eines Grabnutzungsberechtigten sollten Sie unbedingt die neue Anschrift der zuständigen Friedhofsverwaltung mitteilen.

Grabmale und sonstige baulichen Anlagen sind genehmigungspflichtig.

Der Grabnutzungsberechtigte ist verantwortlich für die Standsicherheit des Grabmales.

 

Wichtige Telefonnummern:

Herr Pfarrer Rist 07565/ 13 04 oder 54 03
Herr Pfarrer Huhn 07565/ 54 09
Friedhof Treherz, Frau Rita Hierlemann 07565/ 72 57
Friedhof Mooshausen, Herr Siegfried Buchmann 08395/ 73 08


Grabaushub in Aitrach: Fa. Gredler, Leutkirch 07561/ 5009 oder 0171/7281313

Gemeinde Aitrach:

Standesamt und Friedhof, Herr Rohrer 07565/98 00 18
Standesamt und Friedhof, Frau Uhrebein / Frau Knisel (Vertretung) 07565/98 00 17

                           

Belegung der öffentlichen Räumlichkeiten im September 2010

Im September sind an folgenden Terminen folgende öffentliche Räumlichkeiten wegen Veranstaltungen belegt (einschließlich Auf- und Abbauzeiten):

Versammlungsraum:

von

bis

Veranstalter


--
 
--

 


Turnhalle:

von

bis

Veranstalter


Freitag, 10.09.2010, 18:00 Uhr
 
Sonntag, 12.09.2010, 12:00
Kinderkleiderbasar
 


Dorfgemeinschaftshaus:

von

bis

Veranstalter


Freitag, 17.09.2010, 12:00 Uhr

Sonntag, 19.09.2010, 12:00 Uhr


privat
 
Freitag, 24.09.2010, 18:00Uhr
Sonntag, 26.09.2010, 12:00 Uhr


privat
 



 

(Änderungen vorbehalten)

                                                                                                 
 
Aktuelle Veranstaltungen im September:
    Ort der Veranstaltung: Ort:
So 05. Wanderfreunde Aitrach e.V. – Wanderung Raum Missen  
Sa 11. 10.00 – 12.00 Uhr Kinderkleiderbasar Turnhalle
Sa 18. Altpapier- und Kartonagensammlung DRK  
So 19. Festakt 100 – Jahre NABU-Ortsgruppe Aitrach
Wanderfreunde Aitrach e.V. – Stadtführung in einer alten Reichsstadt
 
Sa 25. 8.00 Uhr Soldaten- und Veteranenwallfahrt nach Maria-Steinbach