Aktualisiert am 08.03.2010

 

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Wertstoffhof geöffnet…

Am Freitag, den 12. März 2010 ist der Wertstoffhof, An der Chaussee 6, von 15:00 – 17:00 Uhr geöffnet.

Zu diesem Termin kann beim „Wertstoffzentrum Aitrach“ Grünmüll, Sperrmüll und Bauschutt gegen Kostenersatz angeliefert werden.


 

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 22. Februar 2010


Fragen der Einwohner zu Gemeindeangelegenheiten

Es wurden von den anwesenden Zuhörern keine Fragen gestellt.

Die Sitzordnung der Gemeinderäte und die Anordnung der Zuschauerstühle wurde so geändert, so dass die Zuhörer näher und mittiger am Ratstisch sitzen. Damit sollte die schon desöfteren bemängelte schlechte Hörbarkeit der Redebeiträge verbessert werden, was von den Zuhörern auch positiv aufgenommen wurde. Der Gemeinderat hat im Jahr 2010 zwar auch 5.000 € in den Haushalt für eine Konferenzanlage eingestellt, dies wird allerdings nach den bisher der Verwaltung vorliegenden Angeboten voraussichtlich nicht ausreichend sein, so dass der Gemeinderat nach endgültiger Ermittlung der technischen Möglichkeiten hierüber nochmals beraten muss.


Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Mit dem Baugesuch für die Errichtung von 5 Carports und einer Werbebrücke auf dem Grundstück Hauptstraße 46 hat sich der Gemeinderat bzw. der Technische Ausschuss bereits im vergangenen Jahr auseinandergesetzt. Damit die Werbeanlage nicht zu sehr in den Vordergrund des Ortsbildes tritt, hat der Technische Ausschuss mit dem Bauherren in einem Ortstermin vereinbart, dass die Werbebrücke vom Gehweg weiter zurückversetzt und das obere Gerüst der Werbebrücke verkleidet bzw. abgedeckt wird. Nachdem das nun vorliegende Baugesuch diese Vorgaben eingehalten hat, erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen. Des weiteren wurde das Einvernehmen zum Baugesuch für den Einbau einer Brandwand /Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Leutkircher Straße 17 erteilt.


Sanierung/Erweiterung der Turn- und Festhalle
a) Genehmigung der Baugenehmigungsplanung
b) Einvernehmen der Gemeinde zum Baugesuch
c) Vergabe der Ausführungsplanung


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19. Oktober vergangenen Jahres der Entwurfplanung zugestimmt, die Grundlage für die daraufhin gestellten Förderanträge beim Regierungspräsidium Tübingen war. Nun wurde die Baugenehmigungsplanung beraten, damit das Baugesuch beim Landratsamt Ravensburg als Baurechtsbehörde eingereicht werden kann und als nächster Schritt die Ausführungsplanung vergeben, damit die Gemeinde „bereit steht“ und mit den Arbeiten beginnen kann, falls ihre Zuschussanträge in diesem Jahr Berücksichtigung in den Förderprogrammen des Landes finden.

Frau Dietz und Frau Wohlhüter von SpOrt Concept, die mit der Planung beauftragt sind, sowie Herr Takacs, der die Tragwerksplanung vornimmt, haben in der Sitzung die Baugenehmigungsplanung vorgestellt. Insbesondere wurde dabei auf die Anpassungen eingegangen, die sich gegenüber der Entwurfsplanung auf Grund der Vorgaben des Gemeinderates, auf Grund der Fachplanungen und auf Grund von nochmaligen Gesprächen mit den Nutzern und den örtlichen Handwerkern ergeben haben.

Wie vom Gemeinderat vorgegeben, sollte die Galerie der neuen Sporthalle aufgeweitet werden, damit diese für die Zuschauer, z.B. bei Jugendfußballturnieren, ausreichend Platz bietet. Die Galerie wurde entsprechend dieser Vorgabe auf 2,00m vor den Stützen bzw. auf ca. 2,10m zwischen den Stützen aufgeweitet. Die dadurch um ca. 0,75m reduzierte Bühnenerweiterung beträgt nun 1,44 m, so dass sich eine großzügige Gesamtbühnenfläche von ca. 100 m² ergibt. Zudem soll die Bühnenöffnung durch den teilweise Abbruch der seitlichen Bühnenwände verbreitert werden, so dass z.B. Musikkapellen auch mehr Aufstellfläche in der Breite zur Verfügung haben.

Des weiteren war es Ziel der Baugenehmigungsplanung die Geräteräume möglichst großzügig zu gestalten. Der Geräteraum in der neuen Sporthalle wurde daher auf 87 m² vergrößert (zum Vergleich bisheriger Gerätraum: 51 m², der ebenfalls auf 75 m² vergrößert wird). Im Gegenzug wurde der Flur, der lediglich als Ausgang für die Schüler zum Außensport dient, auf ausreichende 1,20m schmäler angelegt.

Zudem wurden zwei im OG vorgesehenen kleinere Lehrer-/Übungsleiterumkleidekabinen zusammengelegt, da auf Wunsch der Schule bereits eine zusätzliche Lehrerumkleidekabine, zur Sicherstellung der Aufsichtpflicht, zwischen den Schülerumkleidekabinen angeordnet wurde. Auch wurde zum UG nun eine verbreiterte zweiflüglige Türe vorgesehen, so dass der Transport von Gegenständen zu den Lagerräumlichkeiten im UG bzw. der Barbetrieb ungehindert stattfinden kann.

Als größte Änderung wurde die südliche Außenwand, die in der Entwurfsplanung auf Höhe des derzeit zurückversetzten verglasten Eingangselementes vorgesehen war, nun doch nicht zurückversetzt, sondern auf die Höhe der bisherigen Außenwand der Küche/Toiletten um 1,71m nach außen genommen.

Es kann dadurch einerseits auf Dämm- und Dichtmaßnahmen für das UG verzichtet werden und auf der anderen Seite zusätzliche WC´s über den bisherigen Stand verwirklicht werden, da bei größeren Veranstaltungen die Toilettenausstattung immer wieder zu knapp bemessen war.

Im Einzelnen können im EG zu der bereits eingeplanten Behindertentoilette/-umkleide 3 zusätzliche WC für gehbehinderte Personen geschaffen werden sowie 1 Raum für die Putzmaschine, in dem auch ein Abfluss für die Reinigung der Maschine vorhanden ist. Ebenfalls kann im OG die Anzahl der Damen-WC auf 9 (derzeit 6) und die Anzahl der Herren-WC auf 5 (derzeit 3) und Pissoirs auf 9 (derzeit 5) erhöht werden sowie die zugehörigen Nebenräume mit Putzraum vergrößert werden. Damit wurde die Toilettenräumlichkeiten einerseits auch auf größere Veranstaltungen ausgelegt und andererseits dem wichtigen Anliegen Rechnung getragen, dass für die gehbehinderten oder älteren Besucher auch mehrere ebenerdige WC´s zur Verfügung gestellt werden können.

Des weiteren vergrößern sich die Nebenräumlichkeiten der Küche und können flexibel angeordnet werden, was die noch zu erstellende Werkplanung der Küche im Hinblick auf die Bewirtung bei Veranstaltungen mit notwendigen Lagerräumlichkeiten, Kühlzelle, usw. wesentlich erleichtert.






Durch die Verschiebung der Außenwand können im EG zusätzliche ebenerdige WC´s verwirklicht werden und der Küchenbereich flexibler angelegt werden.





 











Im OG entstehen ebenfalls zusätzliche WC´s, so dass der Toilettenbereich auch für größere Veranstaltungen ausgelegt ist.


















Da durch die vorgestellten Änderungen das Gebäude sowohl für die Sport- als auch die Veranstaltungsnutzung wesentliche Vorteile erfährt, stimmte der Gemeinderat den Änderungen auf Grundlage der Kostenberechnung von ca. 49.000 € zu. Es wurde deutlich, dass es dem Gemeinderat wichtig ist eine Gebäudestruktur zu schaffen, die auf die kommenden Anforderungen der nächsten Jahrzehnte abgestimmt ist.

Nachdem die Baugenehmigungsplanung somit auch insgesamt die Zustimmung des Gemeinderates fand und der Gemeinderat sein formell erforderliches baurechtliches Einvernehmen zu dem Baugesuch erteilt hat, kann die Verwaltung nun zeitnah das Baugesuch beim Landratsamt Ravensburg als Baurechtsbehörde einreichen.

Des weiteren wurden im Hinblick auf die nun anstehende Ausführungsplanung Fragen zur Dämmung und Befahrbarkeit der Decke der Kegelbahn angesprochen. Da die bestehenden Umkleidekabinen abgebrochen werden und die Außenwand der neuen Halle zurückversetzt wird, liegt dann die Decke der Kegelbahn außerhalb des Gebäudes. Nach Berechnungen des Statikers kann diese Decke mit Pkw oder z.B. zum Fensterputzen mit Hebebühnen befahren werden, während der Bauzeit sind aber für die Befahrbarkeit mit Baufahrzeugen Stützmaßnahmen in der Kegelbahn erforderlich. Zur Dämmung der Decke der Kegelbahn wurde die Frage aufgeworfen, inwieweit diese auf Grund der Höhe des notwendigen Aufbaus allein von außen möglich ist oder auch zusätzlich von innen erforderlich ist, was nun in der Werkplanung durch den Bauphysiker geklärt werden muss.

Da die Entscheidung über die eingereichten Förderanträge im April/Mai erwartet wird, wurde nun nach Erstellung der Baugenehmigungsplanung SpOrt Concept auch mit der Ausführungsplanung beauftragt, damit bei einer Berücksichtigung der Gemeinde in den Förderprogrammen eine zeitnahe Ausschreibung und Ausführung gewährleistet ist. Die bisherigen Planungsphasen bis zur Baugenehmigungsplanung entsprechen 27 v.H. des Honorars und die nun vergebene Planung zusätzlich 25 v.H. Bereits daran ist zu erkennen, dass ein Schwerpunkt der Planungsleistung auf der Werkplanung liegt, in die die Schule und die Vereine wieder intensiv eingebunden werden sollen. Die Ausführungsplanung der Freianlagen mit zusätzlichen Stellplätzen zwischen neuer Sporthalle und Schule wurde noch zurückgestellt, da die Verwirklichung erst zur Inbetriebnahme der Mehrzweckhalle geplant ist.

Der Gemeinderat betonte das gute Miteinander zwischen Planern, Schule, Vereinen und der Gemeinde bei der Planung, wodurch nun innerhalb eines Jahres die Planungen soweit vorangetrieben wurden, dass die Zuschussanträge gestellt sind und der Bau im Sommer beginnen könnte, so dass der Gemeinderat auf eine Berücksichtigung der Zuschussanträge in diesem Jahr hofft.


Elektrifizierung der Bahnstrecke München-Lindau – Sachstandsbericht

Der Gemeinde ist es ein wichtiges Anliegen bei dem Thema Elektrifizierung der Bahnstrecke München-Lindau am „Ball zu bleiben“ und möglichst viele Information bereits im Vorfeld der Planfeststellungsverfahren zu erhalten.

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 21. September vergangen Jahres für die Klarstellung der DB Netz AG bedankt, dass für die Elektrifizierung der Bahnstrecke die niedrigeren Lärmwerte der Lärmvorsorge angesetzt werden sollen und ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden soll, das die Beteiligung von betroffenen Privatpersonen und der Gemeinde ermöglicht. Diese beiden positiven Signale der DB Netz AG waren auf Grund der Rechtslage nicht selbstverständlich zu erwarten. Der Gemeinderat hat aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass damit die Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge gegenüber den an die Bahnlinie angrenzenden Wohngebieten auch eingehalten werden können und da passive Lärmschutzmaßnahmen bis auf Niedriglärmschutzwände finanziell wie städtebaulich kaum umsetzbar sein werden, die Gemeinde bittet die Möglichkeiten der Lärmminderung an der Quelle, d.h. die Minderung der Rollgeräusche, wie z.B. durch die Verbundsohle, Schallschutzschürzen, optimierte Bremstechniken, usw. in die Planung einzubeziehen und dem Planfeststellungsverfahren zu Grunde zu legen.

Die DB Netz AG hat ihr Bedauern ausgedrückt für die zeitliche Verzögerung der Antwort. Zwischenzeitlich haben die Gremien der DB den Verträgen zugestimmt, so dass die Planungen fortgeführt werden können.

Die DB Netz AG geht aber nach dem derzeitigen Planungsstand davon aus, dass die Einleitung der Planfeststellungsverfahren in diesem Jahr voraussichtlich nicht mehr möglich ist.

Bei den Zugzahlen hat die DB Netz AG auf das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Auftrag gegebene Gutachten verwiesen, das für alle Projekte des Bedarfplans die Zugzahlen im Prognosezeitpunkt 2025 ermittelt. Ergebnisse werden noch im ersten Halbjahr 2010 erwartet.

Lärmschutzmaßnahmen sollen ausschließlich an der Infrastruktur vorgenommen werden. Hier wurden neben den bekannten aktiven Schallschutzmaßnahmen in Form von hochabsorbierenden Schalschutzwänden auch solche aktiven Maßnahmen genannt, die die Schallabstrahlung direkt an der Quelle mindern. Zu diesen Maßnahmen zählt das „Besonders überwachte Gleis“ (BüG). Durch dieses Gleispflegeverfahren wird ein akustisch überdurchschnittlich guter Schienenzustand gewährleistet. In einem Abstand von sechs Monaten wird der Schienenzustand darauf hin überprüft und im Bedarfsfall die Schienenoberfläche mittels Schleifverfahren von Verriffelungen und Unebenheiten beseitigt.

Maßnahmen zur Begrenzung der Schallemissionen an den Fahrzeugen seien im Rahmen der Planfeststellung deshalb nicht geeignet, weil eine Überwachung der eingesetzten Fahrzeuge der Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht umsetzbar sei.

Der Gemeinderat nahm vom Sachstand Kenntnis und hat die Verwaltung beauftragt nach Vorliegen weitere Kenntnisse, insbesondere der Prognose der Zugzahlen, das Gremium wieder zu informieren.

Hinweis
Die „Hinweise zum Schutz gegen Schienenlärm“ (gefördert vom Bundesumweltministerium und vom Umweltbundesamt), in denen auch Informationen zum „Besonders überwachten Gleis“ (BüG) enthalten sind, liegen im Rathaus bei Frau Born (Zimmer 24) aus.


Umlegung der Wasserleitung für den geplanten Badesee am Ende des Storchengässles - Vergabe

Der Gemeinderat hat bereits Anfang letzten Jahres der Planung für den Badesee zugestimmt und die Mittel für die erforderliche Verlegung der Wasserleitung bereitgestellt, damit die Wasserleitung um den zukünftigen Liegewiesenbereich geführt werden kann. Da der Kiesabbau nun soweit fortgeschritten ist, soll die Wasserleitung im Frühjahr verlegt werden.

Hierzu wurden die Arbeiten beschränkt ausgeschrieben. Für das Setzen von zusätzlichen Hydrantenschächten wurde ein Angebot der Firma Fackler GmbH, Aitrach, eingeholt, da diese und das Sand- und Kieswerk auf Grund privatrechtlicher Verträge mit der Gemeinde im Rahmen des Kiesabbaus bereits die sonstigen Erdarbeiten übernehmen. Das Angebot von 4.780,20 € hierfür lag innerhalb der Kostenberechnung des mit der Planung beauftragten Ing.-Büros Assfalg-Gaspard+Partner, Ravensburg. Beim Rohrleitungsbau wurden alternativ Druckrohre aus ducktilem Gusseisen oder die höherwertigen, aber auch kostenintensiveren, ZMU-Rohre mit Zementmörtelumhüllung ausgeschrieben. Der Gemeinderat hat sich schließlich für die günstigere Ausführung mit Rohren aus Gusseisen entschieden, da auf Grund der Bodenbeschaffenheit keine Notwendigkeit für eine „extra stabile“ Zementummantelung gesehen wurde. Der Auftrag wurde an die günstigste der 5 Bieterinnen, die Firma Schütz, Boos, zu 17.481,50 € vergeben. Es handelt sich hierbei um Netto-Preise, da die Gemeinde im Bereich der Wasserversorgung vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Die Arbeiten können damit, sobald die Witterung es zulässt, ausgeführt werden.


MELAP-Mooshausen – Weitere Beteiligung am MELAP-Prozess

Mit dem Entwicklungskonzept Mooshausen hat die Gemeinde vorausschauend Weichen für eine geordnete Entwicklung in Mooshausen und für eine überdurchschnittliche Zuschussförderung gestellt. Im Rahmen MELAP / Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) konnten Zuschüsse sowohl für Einzelmaßnahmen und auch in der Höhe mit bis zu 80 % über die ELR-Richtlinien hinausgehend im Förderzeitraum 2003 – 2008 erlangt werden.

Es wurde in diesem Zeitraum das Neubaugebiet „Ortsmitte Mooshausen“ geschaffen, ein Kinderspielplatz mit viel Eigeninitiative der Mooshauser Bürger gebaut, die Bärtlestraße neu gestaltet, öffentliche Parkplätze angelegt und der ehemals barocke Pfarrgarten als öffentliche Grünanlage mit einem Vorplatz mit Dorfbrunnen angelegt – mit einem Wort: es wurde eine Ortsmitte Mooshausen geschaffen.

Es war damit ein großer Erfolg, der der Gemeinde mit der Aufnahme in das Modellvorhaben MELAP geglückt ist.

Nun wird derzeit vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum das Folgeprojekt MELAP+ ausgeschrieben. Für dieses Projekt können die 13 bisherigen MELAP-Gemeinden sich nicht mehr bewerben, das Ministerium hat aber bei diesen Gemeinden angefragt, ob sie bereit sind den MELAP-Prozess weiter zu entwickeln. Eine erhöhte Förderung gegenüber den normalen Fördermöglichkeiten im ELR ist hierbei nicht vorgesehen, lediglich bei der Entwicklung von Konzepten, die ausschließlich dem MELAP-Prozess mit Modellcharakter dienen, können erhöhte Fördermittel mit 80 % beantragt werden. Mit dem Entwicklungskonzept Mooshausen liegen allerdings bereits weitgehende Untersuchungen vor. Ansonsten erhalten die Gemeinde für die Modellphase bis ins Jahr 2015, für diesen Zeitraum müssen die Gemeinden sich verpflichten sich an dem wissenschaftlichen Prozess zu beteiligen, eine Förderung nach den in der ELR-Richtlinie festgelegten Konditionen, also nicht mit einem erhöhten Regelsatz, allerdings mit Fördervorrang, soweit Mittel vorhanden sind bzw. Rückflussmittel zur Verfügung stehen. Dafür muss dargestellt werden, welche besonders modellhaften Vorhaben zur Stärkung der Innenentwicklung angestoßen werden.

Der Gemeinderat war sich einig, dass die zentrale Aufgabe der Entwicklungsmaßnahmen in Mooshausen die Schaffung eines gestalterisch ansprechenden Dorfmittelpunktes war, der ganz einfach zum Verweilen einlädt. Da Mooshausen keine solche historisch gewachsene Situation aufgewiesen hat, wurde diese identitätsstiftende Ortsmitte nun über Straßengestaltungsmaßnahmen zwischen Neubaugebiet, Kirche und Pfarrhaus sowie mit dem rekonstruierten barocken Pfarrgarten mit Vorplatz und Brunnen geschaffen. Des weiteren wurden im Neubaugebiet und durch die Förderung privater Wohnbauvorhaben bis zu 16 Wohneinheiten und damit die notwendigen Eigenentwicklungsmöglichkeiten für Mooshausen geschaffen. Auf Grundlage der aktuellen baulichen Entwicklung steht daher fest, dass das im Modellvorhaben erschlossene innerörtliche Potential zur Befriedung der Bauwünsche vollkommen ausreicht und nachteilige Folgen für Mooshausen, insbesondere die Abwanderung Bauwilliger infolge fehlender Baumöglichkeiten, verhindert werden konnte.

Für den Gemeinderat war daher eine Notwendigkeit zur Weiterentwicklung des MELAP-Prozesses im Sinne der Innenentwicklung und Mobilisierung von Restkapazitäten an Bauflächen über den neu geschaffenen Ortskern hinaus in dem Modellzeitraum bis 2015 nicht absehbar, so dass für ihn bei einer Beteiligung am weiteren MELAP-Prozess keine weiteren wissenschaftlichen Erkenntnisse erkennbar waren.

Diese Ansicht wurde durchweg mitgetragen, allerdings auch mit einem „weinenden Auge“, da im Einzelfall durchaus noch Potential gesehen wurde. Die Verwaltung stellte daher klar, dass die Gemeinde und Privatpersonen natürlich auch weiterhin die Möglichkeit haben im ELR eine Förderung zu beantragen, auch wenn es sich nicht um modellhafte Vorhaben, sondern um Einzelmaßnahmen handelt. Allerdings seien immer nur unrentierliche Kosten, z.B. zur Freilegung von Bauland mit einem gewissen Fördersatz, bei Privatpersonen zumeist 30 %, förderfähig, während die eigentlichen Investitionskosten z.B. für Wohnbauvorhaben, selbst getragen werden müssten und es daher immer eine Investitionsentscheidung der Einzelperson bleiben würde.

Der Gemeinderat hat sich auf Grund dieser Sachlage dazu entschieden, eine weitere Beteiligung an dem MELAP-Prozess nicht zu beantragen.


Umfrage zur Kinderbetreuung

Im Jahr 2007 wurde von der Gemeinde bereits eine Umfrage zur Kinderbetreuung durchgeführt und in der Folge die 2-Jährigen im Kindergarten aufgenommen und die Schulkindbetreuung am Kindergarten fortgeführt. Nach nunmehr 3 Jahren soll eine erneute Umfrage durchgeführt werden, da die „Generation“ der Kindergarten- und Schulkinder gewechselt hat.

Da die Betreuung von 2-Jährigen im Kindergarten sehr gut angenommen wird, möchte die Gemeinde nun ermitteln, ob auch ein Bedarf an Plätzen für 1-Jährige vorhanden ist und ggfs. im Rahmen der bestehenden altersgemischten Gruppe von 2- und 3-Jährigen ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 Plätze anbieten.

Die kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände empfehlen für unter 3-Jährige, die in altersgemischten Gruppen betreut werden, einen Zuschlag auf den Regelkindergartenbeitrag von bis zu 100%. Hintergrund ist, dass bei Aufnahme von 2-Jährigen anstatt maximal 28 Kinder nur noch 22 Kinder in einer Gruppe aufgenommen werden dürfen und zusätzlich ein unter 3-jähriges Kind 2 Kindergartenplätze belegt. Bei Aufnahme von 1-Jährigen dürfen lediglich noch 15 Kinder in einer Gruppe sein.

Für die 2-Jährigen wird seit der Einrichtung des Angebotes im Jahr 2007 das 1,5-fache des Regelbeitrages erhoben. Für die 1-jährigen hat der Gemeinderat entschieden das 2-fache zu erheben, da die zulässige Gruppengröße deutlich sinkt und der Betreuungsaufwand ebenfalls deutlich höher ist. Diese Beiträge sind aber wesentlich günstiger als die von den kommunalen und kirchlichen Spitzenverbänden empfohlenen Beiträge für Kinderkrippen. Diese betragen bei einer 1-Kind-Familie 281 €, bei einer 2-Kind-Familie 208 €, bei einer 3-Kind-Familie 141 € und ab einer 4-Kind-Familie 57 €. Diese Beiträge waren dem Gemeinderat eindeutig zu hoch, da das Betreuungsangebot auch angenommen werden soll. Zudem sah er eine Gebührenstaffelung zwischen 1- und 2-Jährigen als gerechter an als eine einheitlich höhere Gebühr für die unter 3-Jährigen, da die Gebühren dann nach dem tatsächlich entstehenden Aufwand verteilt werden.

Dies bedeutet folgende Elternbeiträge bei Erhebung für 11 Monate:

 

Elternbeitrag pro Kind

Regelbeitrag
3-6-jährige
 

Regelbeitrag
2-jährige

Regelbeitrag
1-jährige

1-Kind-Familie

95,00 €

142,50 €

190,00 €

2-Kind-Familie

72,00 €

108,00 €

144,00 €

3-Kind-Familie

48,00 €

  72,00 €

  96,00 €

4-Kind-Familie +

16,00 €

  24,00 €

  32,00 €

Die Aufnahme soll im Rahmen der bisherigen Kapazität erfolgen, da die Zahl der Kindergartenkinder rückläufig ist. Die über 3-Jährigen müssen aber auf Grund des Rechtsanspruches zuerst aufgenommen werden.

In der Diskussion kam die Frage auf, ob die geplanten Öffnungszeiten ausreichend seien. Die Verwaltung verwies darauf, dass der Kindergarten aktuell eine Umfrage unter den Eltern zu den Öffnungszeiten durchgeführt hat, so dass die abgestimmten Öffnungszeiten in die Umfragebögen aufgenommen werden.

Der Gemeinderat begrüßte die Durchführung der Umfrage ausdrücklich. Da der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kleinkinder absehbar sei, müssten frühzeitig die notwendigen Strukturen aufgebaut werden. Des weiteren soll das Angebot abgesehen vom Rechtsanspruch auf die Bedürfnisse der Eltern ausgelegt werden.

An der Grund- und Hauptschule Aitrach wird derzeit an dem Nachmittag, wenn bis zur 6. Stunde Unterricht und im Anschluss Nachmittagsunterricht ist, ein warmes Mittagessen für 3 € angeboten. Dieses Angebot wird durch die Lehrerschaft betreut. Da dieses Angebot sehr gut angenommen wird, soll nun abgefragt werden, ob auch an dem zweiten Tag, an dem Nachmittagsunterricht stattfindet, ein Bedarf besteht, auch wenn morgens der Unterricht bereits früher endet. Dieses Angebot müsste über eine geringfügige Kraft betreut werden.

Auch hier begrüßte der Gemeinderat die Abfrage des Bedarfs und war bereit die notwendigen Kosten für eine geringfügige Kraft ggfs. zu übernehmen.

Der Gemeinderat hat in diesem Zusammenhang nochmals deutlich gemacht, dass es ihm wichtig ist die Kinderbetreuungsmöglichkeiten kontinuierlich den Bedürfnissen der Eltern anzupassen, so dass auf diesen Bereich auch in den kommenden Jahren ein verstärktes Augenmerk liegen wird.


Jahresrechnung 2007/2008 des Versorgungs- und Verkehrsbetriebes Aitrach – Kenntnisnahme

Der Versorgungs- und Verkehrbetrieb Aitrach umfasst die Betriebszweige Wasserversorgung und öffentlicher Personennahverkehr und damit den gemeindeeigenen Schulbus. Diese Betriebszweige werden seit 1998 im steuerlichen Verbund geführt. Er ist als Betrieb gewerblicher Art (BgA) der Gemeinde zur Bilanzierung verpflichtet und wendet – ohne formal ein Eigenbetrieb zu sein – das Eigenbetriebsgesetz an.

Wie die Verwaltung ausführte, schließt das Wirtschaftsjahr 2007 mit einem Gewinn von 12.382,16 € und das Wirtschaftsjahr mit einem Gewinn von 1.071,49 €. Im Jahr 2005 lag der Verlust bei 46.779,18 € und im Jahr 2006 bei 855,64 €. Die Verwaltung stellte klar, dass es sich hierbei jeweils um steuerliche Betriebsergebnisse handelt, die Gebührenkalkulation aber auf Grund des Haushaltes erfolgt und der Wasserpreis in den Jahren 2007/2008 unverändert 1,55 €/m² netto betragen hat und auch keine Änderung geplant ist. Auf Grund der Verluste der Vorjahre fiel für die Gemeinde keine Körperschaftssteuer an. Die Umsatzsteuererklärung 2007 und 2008 schließen allerdings zusammen mit dem Versorgungs- und Verkehrsbetrieb Aitrach einschließlich Bauhof, Rathaus, den Ratschreibergebühren und dem Betrieb gewerblicher Art „Festhalle Aitrach“ mit einem Zahlungsanspruch des Finanzamts von 19.450,51 €.

Der rechnerische Wasserverlust lag mit ca. 20.000 m³ bei ca. 17,20 % und konnte damit im Vergleich zu den Vorjahren wieder auf ein übliches Niveau im Vergleich mit anderen Wasserversorgern zurückgeführt werden. Dies konnte durch die Bauhofmitarbeiter erreicht werden, in dem sie konsequent die Rohrbrüche verfolgen und beheben.

Das Ergebnis in den Jahren 2007/2008 ist auch deshalb so günstig ausgefallen, weil es bei der Unterhaltung des Schulbus keine besonderen Reparaturen gab.

Der Gemeinderat nahm die Jahresabschlüsse 2007/2008 zur Kenntnis und beschloss die Jahresgewinne mit dem bestehenden Verlustvortrag zu verrechnen.


Bekanntgaben und Verschiedenes

Bahnhofsmodernisierungsprogramm – Sachstand

Die Rahmenvereinbarung über das Bahnhofsmodernisierungsprogramm zwischen dem Innenministerium Baden-Württemberg und der DB Station&Service GmbH sieht insgesamt Investitionen von rund 117 Mio. € in den nächsten 10 Jahren (2009-2018) an 66 Bahnhöfen vor. Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 15. Juni vergangenen Jahres die Aufnahme der Gemeinde Aitrach in das Programm begrüßt.

Am Bahnhof Marstetten-Aitrach ist der Neubau des Hausbahnsteigs auf einer Länge von 170 m vorgesehen, so dass dieser sich in einer Höhe von 55 cm über der Schienenoberkante befindet und eine benutzerfreundliche Bahnsteighöhe erreicht wird. Zudem muss die Zuwegung angepasst werden.

Die Finanzierung des Bahnhofsmodernisierungsprogramms ist nur mit der Unterstützung mehrer Finanzierungspartner möglich. Das Land, der Bund und die DB Station&Service AG haben bereits ihre Zusage zur Mittelbereitstellung erteilt. Der Planungsbeginn für Aitrach soll voraussichtlich im Jahr 2012 sein. Die DB Station&Service AG wird rechtzeitig vorher die Maßnahme im Detail und die notwendige Finanzierungsvereinbarung vorstellen. Die Gemeinde muss dann entscheiden, inwieweit sie den auf sie nach dem Entflechtungsgesetz entfallenden Anteil trägt und damit die Maßnahme ermöglicht. Die Gesamtkosten würden sich nach einer Grobkostenschätzung auf 373.000 € belaufen, wovon das Land 75% der Baukosten mit 237.000 € trägt und die Gemeinde 25% der Baukosten mit 79.000 € und die Planungskosten mit 57.000 €, wobei diese lediglich pauschal mit 18% berechnet wurden.

Zusätzliche Maßnahmen, wie im Rahmen des städtebaulichen Rahmenplans angedacht, z.B. die Errichtung eines Buswartehäuschens mit Fahrradunterstellplatz und erweiterte Parkmöglichkeiten, wären durch die Gemeinde zu tragen. Es gab aber auch schon Überlegungen von Seiten des Landes für ein einheitliches Bahn-Rad-Konzept an der Allgäubahn.

Des weiteren wurde angesprochen, dass auf Grund der Bezeichnung des Bahnhofs „Marstetten-Aitrach“ die Verwaltung schon des öfteren darauf hingewiesen wurde, dass der Bahnhof insbesondere an den automatischen Auskunftssystemen der Bahn schwierig zu finden ist, da er nicht unter „Aitrach“ geführt wird. Auf Nachfrage der Verwaltung hat die DB Station&Service AG darüber informiert, dass auf Grund des umfangreichen Änderungsmanagements bei den beteiligten Stellen eine lange Vorlaufzeit erforderlich ist und mit Kosten von grob geschätzt ca. 10.000 € gerechnet werden kann. Die Kosten müssten bei einer Änderung im Interesse der Gemeinde auch von dieser getragen werden. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, dass die Verwaltung sich für eine Änderung der Bahnhofsbezeichnung von „Marstetten-Aitrach“ in „Aitrach“ einsetzen soll, allerdings wäre dies Angelegenheit der Bahn, so dass eine Kostenbeteiligung der Gemeinde ausscheidet.


 

Endabrechnung 2009 für Wasser und Abwasser zur Zahlung fällig

Wir weisen darauf hin, dass am 13.03.2010 die Endabrechnung für Wasser und Abwasser zur Zahlung fällig wird. Die Höhe des fälligen Betrages ist auf der Endabrechnung zu ersehen.

Ebenfalls sind die zukünftigen Abschlagszahlungen auf Ihrer Endabrechnung aufgedruckt. Diese sind jeweils fällig am 30.04., 30.07. und 30.10.2010. Für die Abschlagszahlungen erhalten Sie keine gesonderte Rechnung, bewahren Sie deshalb Ihre Endabrechnung sorgfältig auf und vermerken sich die Fälligkeitstermine.

Sofern uns eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der fällige Betrag fristgerecht von Ihrem Konto abgebucht.

Eine Einzugsermächtigung können Sie direkt bei der Gemeindekasse erteilen, zudem bieten wir das Formular auf unserer Homepage www.aitrach.de unter der Rubrik „Rathaus“ --> „Formulare“ --> „Gemeindekasse“ zum selber ausfüllen an.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Zieringer (9800-15).


 
Umfrage zur Kinderbetreuung

Liebe Eltern,

in den vergangenen Tagen haben Sie Umfragebögen zum Betreuungsbedarf erhalten. Bitte geben Sie diese bis zum 19. März im Kindergarten, in der Schule oder im Rathaus ab.
Bitte denken Sie daran, je mehr Bögen zurückkommen, desto genauer ist die Aussagekraft der Umfrage. Deshalb bitten wir Sie die Bögen auch dann abzugeben, wenn Sie keinen Bedarf an einem zusätzlichen Betreuungsangebot haben.

Herzlichen Dank.

Julia Welsing
Kinder- und Jugendbeauftragte


 
ELSTER. Die Elektronische Steuererklärung

Schnell, sicher, online

Holen sie sich die neue CD und nutzen Sie die Vorteile der elektronischen Steuererklärung. Die CD ist im Rathaus Aitrach, EG erhältlich.

ElsterFormular 2009/2010
  - Einkommensteuer 2008, 2009
  - Umsatzsteuer 2008, 2009
  - Gewerbesteuer 2008
  - Lohnsteuerbescheinigung 2009
  - Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010
  - Lohnsteuer-Anmeldung 2010

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.elsterformular.de

INFO

ELSTER-Aktionstag am Freitag den 12. März 2010 von 10-16 Uhr beim Finanzamt in Wangen

Mit Demonstration von ELSTER-Formular im Echtbetrieb und Gesprächsangeboten im Eingangsbereich mit Kaffeeausschank und Verlosungsaktion von ELSTER-Werbeartikeln.

Zentrale Informations- und Annahmestelle außerdem bis 16 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet.


 

Landwirtschaftsamt, Außenstelle Leutkirch

Gemeinsamer Antrag

Der Gemeinsame Antrag 2009 wird am Mittwoch, 10. März 2010 von Mitarbeitern/-innen im Rathaus Aitrach entgegengenommen. Bitte lassen Sie sich dazu rechtzeitig vom Bürger-meisteramt in Aitrach, unter der Telefonnummer 07565-98000, einen Termin geben.

Bitte bereiten Sie die Unterlagen so gut vor, dass für die Abgabe des Antrags die vorgesehene Zeit ausreicht. Auf die einzelnen Details wurden in den bisherigen Info-Veranstaltungen ausführlich hingewiesen. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen sollten die notwendigen Schlagskizzen nur mit guten Kopien angefertigt werden. Diese erhalten Sie entweder durch einen FIONA-Ausdruck oder als Kopie aus den Ihnen in 2005 zugesandten Orthofotos. Bei jedem Schlag müssen die Schlaggrenze, die betreffenden Flurstücksnummern und der jeweilige Nutzungs-Code deutlich erkennbar sein. Diese Schlagskizzen sind Bestandteil des Gemeinsamen Antrags und müssen jedes Jahr zusammen mit dem Antrag und dem Flurstücksverzeichnis abgegeben werden.

Eine gleichzeitige Bearbeitung des Erhebungsbogen zur Landwirtschaftszählung und des Gemeinsamen Antrags durch denselben Sachbearbeiter ist nicht möglich. Es ist vorgesehen, dass an dem Termin eine fachkundige Person zur Unterstützung der Landwirtschaftszählung zur Verfügung steht.

Bitte beachten Sie, dass wir diese Vor-Ort-Termine flächendeckend anbieten und Termine am Landwirtschaftsamt nur in eingeschränktem Umfang, ab Ende April, angeboten werden können.


 

Neues vom Standesamt Aitrach - Februar 2010


Eheschließung
                               
  
    11.02.2010

    Sigrid Guggenberger & Roland Schupp, Neue-Welt-Straße


     Herzlichen Glückwunsch!


 

 Sterbefälle


     Nachtrag Januar
     
26.01.2010  Angelika Rosemarie Wachter     57Jahre
   
     26.02.2010  Magdalena Kling                       82 Jahre



 

Wasseruntersuchung des Treherzer Trinkwassers

In der Sitzung des Gemeinderats vom 25.01.2010 wurde seitens eines Bürgers angeregt, im Amtsblatt auch die Wasserwerte des Trinkwassers aus Treherz, welches von Hauerz bezogen wird, zu veröffentlichen. Diesem Wunsch möchte die Gemeindeverwaltung mit nachfolgender Aufstellung gerne nachkommen: 




Maßeinheit: mg/l

Aitracher Trinkwasser

Treherzer Trinkwasser

Natrium

6,20

3,30

Chlorid

13,60

7,60

Kalium

1,60

0,60

Calcium

98,40

78,00

Magnesium

16,70

11,30

Fluorid

<0,10

0,05

Sulfat

7,50

7,60

Hydrogencarbonat

346,00

248,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                  Ein vom Endverbraucher immer wieder benötigter und daher oft nachgefragter Wert ist die Gesamthärte des Wassers, also die Konzentration von Calcium- und Magnesiumionen. Mit einer Gesamthärte von 17,4 deutschen Härtegraden ist das Aitracher Trinkwasser als hart zu bezeichnen und wird daher nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in den Härtebereich drei eingeordnet. Das Treherzer Trinkwasser hat eine Gesamthärte von 9,9 deutschen Härtegraden und wird beim Härtebereich für Waschmittel in den Härtebereich 2 (mittel) eingestuft.


 

Wasseruntersuchung des Aitracher Trinkwassers

Das Aitracher Trinkwasser wurde entsprechend den Regelungen der Trinkwasserverordnung sowohl einer chemischen als auch bakteriologischen Untersuchung unterzogen. Die hierfür benötigten Wasserproben werden über das Jahr verteilt an verschiedenen Wasserhähnen im Gemeindegebiet entnommen, so dass die tatsächlich beim Endverbraucher ankommende Wasserqualität beurteilt werden kann. Das Ergebnis entspricht in vollem Umfang den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Die Werte bezüglich Schwermetalle (Blei, Cadmium, usw.), Chlorverbindungen und Pestiziden sowie der Nitratgehalt des Wassers liegen weit unter den Grenzwerten, so dass dem Aitracher Trinkwasser, das in keinster Form aufbereitet wird, wieder eine hervorragende Qualität bescheinigt wurde.

Dies zeigt auch der folgende Vergleich mit Mineral- und Heilwässer. Auch wenn diese in der Regel mehr „Mineralienanteile“ haben, liegt das Aitracher Trinkwasser durchaus im Bereich der so genannten sanften Wasser, so dass die Verwendung des „Leitungswassers“ als Trinkwasser durchaus eine Alternative darstellt.

Ein vom Endverbraucher immer wieder benötigter und daher oft nachgefragter Wert ist die Gesamthärte des Wassers, also die Konzentration von Calcium- und Magnesiumionen. Mit einer Gesamthärte von 17,4 deutschen Härtegraden ist das Aitracher Trinkwasser als hart zu bezeichnen und wird daher nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in den Härtebereich drei eingeordnet. Die Härtebereiche findet man auch auf den Waschmittelpackungen wieder, da sich die Dosierung des Waschmittels nach der Wasserhärte richtet. Hartes Wasser ist dabei keineswegs immer ein Nachteil, es bildet zwar sichtbare Kalkschichten aus, ist aber beim Genuss geschmackvoller und sehr weiche Wasser sind aggressiver und greifen z.B. Eisenteile an. Eine Enthärtung des Aitracher Wassers für den Hausgebrauch ist nicht erforderlich.

Aitracher Trinkwasser im Vergleich zu ausgewählten Mineral und Heilwässern

 

 

Aitracher Trink-wasser

Krumbach-quelle

Adelholzener

Überkinger

Adelheid-quelle

Natrium

6,20

9,10

12,90

1.088,00

950,00

Chlorid

13,60

6,40

20,50

95,60

112,00

Kalium

1,60

2,30

1,20

14,10

47,20

Calcium

98,40

87,00

67,10

22,50

152,00

Magnesium

16,70

23,30

31,00

14,70

102,00

Fluorid

<0,10

0,14

0,17

2,98

0,70

Sulfat

7,50

19,00

27,00

1.113,00

317,00

Hydrogencarbonat

346,00

381,00

330,00

1.477,00

2.999,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Maßeinheit: mg/l

 Trinkwasserqualität Gemeinde Aitrach 

Parameter

Dimension

Messwert

Grenzwert

pH-Wert

°C

7,66

6,5-9,5

Sauerstoff

mg/l

9,5

-

Gesamthärte

°dH

17,4

-

Calcium

mg/l

98,4

-

Magnesium

mg/l

16,0

-

Natrium

mg/l

6,2

200

Kalium

mg/l

1,6

-

Eisen, gesamt

mg/l

0,126

0,2

Mangan, gesamt

mg/l

<0,0010

0,05

Nitrat

mg/l

15,5

50

Chlorid

mg/l

13,6

250

Sulfat

mg/l

7,5

240

Fluorid

mg/l

<0,10

1,5

Koloniezahl bei 20 °C

KbE/ml

0

100

Koloniezahl bei 36 °C

KbE/ml

0

100

Coliforme Keime

/100 ml

Negativ

0

Escherichia coli

/100 ml

Negativ

0

 Analysedaten: Labor Dr. Hallermayer (November 2009)

 Weitere Werte können auf dem Rathaus erfragt werden.


 

Landwirtschaftszählung 2010 – Informationen für die Landwirte

Im Jahr 2010 wird in Baden-Württemberg, in Deutschland sowie in allen Staaten der Europäischen Union eine Landwirtschaftszählung durchgeführt, mit der eine umfassende und grundlegende Bestandsaufnahme der Agrarstruktur ermöglicht wird. In Baden-Württemberg ist das Statistische Landesamt für die Durchführung dieser Erhebung zuständig.
In die Landwirtschaftszählung sind alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einbezogen, die bestimmte Erfassungsgrenzen erreichen (z.B. 5 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche oder 50 Ar Sonderkulturen). In Baden-Württemberg sind das rund 47 000 landwirtschaftliche Betriebe und gut 3 000 Forstbetriebe, die in den nächsten Tagen einen Fragebogen erhalten. Soweit wie möglich werden zur Entlastung der Auskunftspflichtigen Teile des Erhebungsprogramms aus vorhandenen Verwaltungsquellen übernommen. Das betrifft zum Beispiel die Daten zur Bodennutzung (aus dem Gemeinsamen Antrag), die Angaben zum Rinderbestand (aus dem HIT-Rinderregister) oder die Beteiligung an Förderprogrammen (MLR).

Das Statistische Landesamt hat darüber hinaus weitere Maßnahmen vorgesehen, um die Belastung für die Landwirte so gering wie möglich zu halten. So bietet das Statistische Landesamt bis zum Rücksendetermin über eine kostenlose Hotline (0800 - 588 78 54) telefonische Hilfestellung beim Ausfüllen des Erhebungsbogens an. Beratung und Unterstützung kann auch vor Ort bei den unteren Landwirtschaftsbehörden („Landwirtschaftsamt“) erhalten werden. Ebenso wird eine Beantwortung des Fragebogens über das Internet möglich sein.

Das Statistische Landesamt bittet die Inhaber/-innen und Leiter/-innen der Betriebe um ihre Unterstützung und Mitarbeit. Durch zuverlässige Angaben und termingerechte Rückgabe bis zum 14. Mai 2010 können sie zum erfolgreichen Gelingen der Landwirtschaftszählung beitragen.
Weitere Informationen zur Landwirtschaftszählung 2010 erhalten Sie im Internet auf der Homepage des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg unter www.statistik-bw.de .


 
Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplans „Am Oberhauser Weg/Kapf“ und Trennung in „Gewerbegebiet Oberhauser Weg“ und „Freizeitgelände -Auf dem Kapf-“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Aitrach hat am 23.11.2009 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Aitrach-Ost“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern und in Gewerbegebiet „Oberhauser Weg“ und „Freizeitgelände –Auf dem Kapf-“ zu trennen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich der Bebauungspläne ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:




























Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für

- die Trennung des Bebauungsplans „Am Oberhauser Weg/Kapf“ in die Bebauungspläne „Gewerbegebiet Oberhauser Weg“ und „Freizeitgelände –Auf dem Kapf-“ wegen unterschiedlicher Funktionen.

- beim Bebauungsplan „Freizeitgelände –Auf dem Kapf-“
- die Schaffung von Planungsspielraum für Freizeitanlagen.
- die planungsrechtliche Sicherung des bestehenden Büro- sowie des Lagergebäudes.

- beim Bebauungsplan „Gewerbegebiet Oberhauser Weg“
- die Anpassung der Festsetzungen für das Verwaltungsgebäude.

geschaffen werden.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Die wesentlichen Gründe hierfür sind nach Abschluss der Vorprüfung des Einzelfalls:

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Oberhauser Weg/Kapf“ hat die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Plangebietes geschaffen. Eine Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich, um einzelne Festsetzungen klarzustellen. Es können Anhaltspunkte ausgeschlossen werden, dass das Vorhaben Beeinträchtigungen auf Flora-Fauna-Habitat (FFH) – Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete (Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 und Nr. 7b BauGB) auslöst.

Der Termin, wann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann, wird nach Vorliegen des Entwurfs des Bebauungsplanes bekannt gegeben.


Aitrach, den 01.12.2009
Bürgermeisteramt

gez.

Thomas Kellenberger, Bürgermeister


 
Halbseitige Sperrung vom Rankweg bis zum Kreisverkehr Ferthofen

Die Arbeiten für den Lückenschluss des Geh- und Radweges vom Rankweg bis zum Kreisverkehr Ferthofen sollen, insoweit die Witterung mitspielt, am Montag, den 2. November beginnen.

Während der Bauzeit wird das Teilstück halbseitig gesperrt.

Die Gemeinde ist sehr froh, dass das Land den Lückenschluss des Geh- und Radweges nach Ferthofen vornimmt, nachdem die Gemeinde mit dem ersten Teilstück bereits vor Jahren in Vorleistung gegangen ist. Wir bitten daher die Verkehrsbehinderung während der Bauzeit zu entschuldigen.

Der Ausbau des Kreisverkehrs selbst wurde, damit eine „offene Baustelle“ über den Winter und den damit verbundenen Einschränkungen vermieden werden kann, auf das Frühjahr nächstes Jahr verschoben. Über die Verkehrsführung werden wir frühzeitig informieren.


 
Annahme von Sperrmüll, Altholz und Gartenabfällen während der Wintermonate

Vom 01.12.2009 bis einschl. 31.03.2010 findet im Wertstoffzentrum Aitrach an den Samstagen keine Annahme von Grüngut und Sperrmüll statt.

In diesem Zeitraum kann Sperrmüll und Gartenabfall nur freitags zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes von 15.00 – 17.00 Uhr abgegeben werden.


 
Nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung auf dem Rathaus – natürlich auch außerhalb der Öffnungszeiten

Mit den Öffnungszeiten des Rathauses können wir leider nicht allen gerecht werden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung benötigen auch Zeit, um Ihre Anliegen möglichst rasch zu bearbeiten.

Wenn es daher für Sie schwer möglich oder umständlich ist die Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, können Sie natürlich gerne einen Termin mit uns vereinbaren. Egal für welches Anliegen, für alles werden wir einen passenden Termin finden – selbstverständlich auch außerhalb der Öffnungszeiten.


 
Ein Ratgeber in Bestattungsfragen

Niemand denkt gerne an den Tod. Und schon gar nicht an die Formalitäten, die damit verbunden sind. Mit diesem Ratgeber möchten wir Ihnen eine Hilfestellung geben, um Ihnen die notwendigen Schritte für die Bestattung zu erleichtern.

Drei Friedhöfe gibt es auf dem Gebiet der Gemeinde Aitrach. Die katholischen Kirchengemeinden betreuen die Friedhofe Treherz und Mooshausen. Die Gemeindeverwaltung Aitrach ist für den Friedhof in Aitrach selbst zuständig.

Was ist bei einem Todesfall zu tun?

1. Bei einem Haussterbefall verständigen Sie einen Arzt, wenn möglich den Hausarzt. Der Arzt
    stellt die Todesbescheinigung und den Leichenschauschein aus. Bei einem Sterbefall im
    Krankenhaus oder im Altersheim wird dies durch das Personal für Sie erledigt.
2. Informieren Sie je nach Wunsch einen Geistlichen.
3. Bestellen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl für die Überführung zum Friedhof.
    Die Aufbahrung und das Ausheben der Gräber auf dem Friedhof Aitrach darf jedoch nur das
    Bestattungsunternehmen Fa. Gredler aus Leutkirch vornehmen.
4. Die Todesbescheinigung und der Leichenschauschein muss unverzüglich dem Standesamt
    des Sterbeortes zur Beurkundung vorgelegt werden. Hier sind auch die Sterbeurkunden zu
    beantragen. Das Standesamt benötigt je nach Familienstand folgende Unterlagen:
a. Todesbescheinigung und Leichenschauschein,
b. Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
c. Sterbeurkunde des erstverstorbenen Ehegatten, eventuell rechtskräftiges Scheidungsurteil
d. Personalausweis der/des Verstorbenen
5. Weitere Entscheidungen müssen getroffen werden:
a. Welche Bestattungsart soll gewählt werden? Erdbestattung oder Feuerbestattung?
b. Klären Sie mit der zuständigen Friedhofsverwaltung folgende Fragen:
    -  Existiert bereits eine Grabstelle auf einem Friedhof?
    -  Ist eine Bestattung in dieses Grab möglich? Oder muss ein neues Grab erworben werden?
    -  Für welche Grabart entscheidet man sich? Reihengrab, Wahlgrab, Urnengrab?
6. Abstimmung des Beerdigungstermins mit dem Pfarrer und der Friedhofsverwaltung und den
    Verantwortlichen der Grabaushebung.
7. Zu beachten, sind auch folgende Punkte:
a. Ein vorhandenes Testament ist beim Notar (auch über die Gemeindeverwaltung möglich)
    abzugeben.
b. Todesanzeige bei einer örtlichen Zeitung aufgeben.
c. An die rechtzeitige Abräumung der Grabbepflanzung denken.
d. Müssen Grabstein und Einfassung entfernt werden? Welcher Steinmetz wird beauftragt?
e. Gestaltung der Trauerfeier, musikalische Umrahmung, Sargträger, Blumenschmuck


Allgemeine Hinweise

Bei Wohnungswechsel eines Grabnutzungsberechtigten sollten Sie unbedingt die neue Anschrift der zuständigen Friedhofsverwaltung mitteilen.

Grabmale und sonstige baulichen Anlagen sind genehmigungspflichtig.

Der Grabnutzungsberechtigte ist verantwortlich für die Standsicherheit des Grabmales.

 

Wichtige Telefonnummern:

Herr Pfarrer Rist 07565/ 13 04 oder 54 03
Herr Pfarrer Huhn 07565/ 54 09
Friedhof Treherz, Frau Rita Hierlemann 07565/ 72 57
Friedhof Mooshausen, Herr Siegfried Buchmann 08395/ 73 08


Grabaushub in Aitrach: Fa. Gredler, Leutkirch 07561/ 5009 oder 0171/7281313

Gemeinde Aitrach:

Standesamt und Friedhof, Herr Rohrer 07565/98 00 18
Standesamt und Friedhof, Frau Knisel (Vertretung) 07565/98 00 17

                           

Belegung der öffentlichen Räumlichkeiten im März 2010

Im März sind an folgenden Terminen folgende öffentliche Räumlichkeiten wegen Veranstaltungen belegt (einschließlich Auf- und Abbauzeiten):

Versammlungsraum:

von

bis

Veranstalter


Dienstag, 02.03.10, 14:00 Uhr

Dienstag, 02.03.10, 24:00 Uhr

VHS

Freitag, 12.03.10, 13:00 Uhr

Samstag, 13.03.10, 16:00 Uhr

DRK

Samstag, 13.03.10, 16:00 Uhr

Sonntag, 14.03.10, 12:00 Uhr

TSV

Freitag, 26.03.10, 15:00 Uhr

Sonntag, 28.03.10, 12:00 Uhr

Privat


Turnhalle:

von

bis

Veranstalter


Freitag, 12.03.10, 13:00 Uhr

Samstag, 13.03.10, 18:00 Uhr

DRK


Dorfgemeinschaftshaus:

von

bis

Veranstalter


Freitag, 05.03.10, 15:00 Uhr

Sonntag, 07.03.10, 12:00 Uhr

Privat

Freitag, 19.03.10, 15:00 Uhr

Sonntag, 21.03.10, 12:00 Uhr

Privat

 

(Änderungen vorbehalten)

                                                                                                 
 
Aktuelle Veranstaltungen im März:
    Art der Veranstaltung: Ort:
Fr 05. Weltgebetstag der Frauen
20.00 Uhr Hauptversammlung Imkerortsverein

Gasthaus Hirsch, Aitrach
Sa 06. 8.30 Uhr Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“
des DRK
Kinderkleiderbasar
19.00 Uhr Hauptversammlung Fasnetsfreunde Mooshausen
Feuerwehrhaus

Turnhalle
Pfarrhaus Mooshausen
Fr 12. 20.00 Uhr Jahreshauptversammlung Gewerbeverein Aitrach Gasthaus Hirsch, Aitrach
Sa 13. 8.00 – 14.00 Uhr Flohmarkt DRK-Ortsverein Aitrach
14.00 Uhr Hauptversammlung Krieger- und Soldatenkameradschaft
19.00 Uhr Hauptversammlung TSV Aitrach e.V.
Turnhalle
Gasthaus Hirsch, Aitrach

Versammlungsraum
So 14. Kath. Kirchengemeinderatswahl  
Sa 20. Bockbierfest des Musikverein Aitrach e.V. Turnhalle
So 21. Konfirmation
Bockbierfest des Musikverein Aitrach e.V.

Turnhalle
Fr 26. 20.00 Uhr Hauptversammlung Fanfarenzug Aitrach e.V.
20.00 Uhr Hauptversammlung TC Aitrach e.V.
Bruckwirt
Gasthaus Hirsch, Aitrach
Sa 27. Altpapier- und Kartonagensammlung – Freiwillige Feuerwehr  
So 28. Wanderfreunde e.V. - Wanderung Otterwald