Amtliche Bekanntmachung

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2023

Für diejenigen Steuerschuldner, welche keinen schriftlichen Steuerbescheid zugestellt erhalten und die für das Kalenderjahr 2023 die gleiche Grund-steuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in derselben Höhe wie für das Jahr 2022 gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes durch öffentliche Bekanntma-chung festgesetzt.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechts-wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Der Grundsteuerbescheid und seine Begründung können vom Steuerpflichtigen im Rathaus, Gemein-dekasse Zi. Nr. 13, Schwalweg 10, eingesehen wer-den.

Die Grundsteuer 2023 ist zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid ergeben, zur Zah-lung fällig.

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt Aitrach, Schwalweg 10, 88319 Aitrach schriftlich oder mündlich zur Nieder-schrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu er-lassen hat (Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg), eingelegt werden.

Aitrach, den 22.12.2022

gez. Kellenberger, Bürgermeister

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