Der Haushaltsplan 2023 im Überblick
Die Gemeinde Aitrach hat der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2023 sowie für die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2024-2026 den Haushaltserlass des Ministeriums für Finanzen und das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung vom 06.10.2022 sowie die Ergebnisse der Novembersteuerschätzung zu Grunde gelegt.
Erläuterungen zum Ergebnishaushalt
Planjahr | Vorjahr | |
Ordentliche Erträge | 6.804.300 € | 6.418.200 € |
Ordentliche Aufwendungen | 6.961.400 € | 6.256.600 € |
Ordentliches Ergebnis | -157.100 € | 161.600 € |
Im Ergebnishaushalt werden sämtliche ergebniswirksamen Vorgänge (Erträge und Aufwendungen) der laufenden Verwaltungstätigkeit erfasst. Der Saldo des Ergebnishaushalts (Überschuss/Fehlbetrag) stellt wie in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung die in der Rechnungsperiode erwirtschaftete - bzw. im Haushaltsplan die geplante - Veränderung des Reinvermögens dar, d.h. das Ergebnis vergrößert oder verringert die Kapitalposition (Basiskapital) in der Bilanz.
Anhand dieser Daten sowie den örtlichen und strukturellen Gegebenheiten wurden die Planansätze für das Haushaltsjahr 2023 und den Finanzplanungszeitrum 2024 - 2026 ermittelt. Für die Berechnungen wurden 2.828 (Stand 30.06.2022, Vorjahr 2.747) Einwohner zu Grunde gelegt. Dies entspricht der amtlichen Statistik. Bis ins Jahr 2026 ist ein leichter Einwohneranstieg auf 2.880 prognostiziert (hier handelt es sich um eine vorsichtige Prognose).
Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2023 der Bundesregierung zugrunde gelegt. Die Bundesregierung erwartet im Jahr 2022 einen Anstieg um 3,6 % des Bruttoinlandproduktes.
Übersicht über die Haushaltsplanung 2023 (keine vollständige/abschließende Darstellung):
- Die beschriebenen Probleme führen dazu, dass ein Haushaltsausgleich im Plan 2023 nicht möglich ist. Den ordentlichen Erträgen von 6.804.300 € stehen ordentliche Aufsendungen von 6.961.400 € entgegen. Es muss ein negatives Ergebnis in Höhe von -157.100 € ausgewiesen werden.
- Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich auf voraussichtlich 3.865.100 € (Vorjahr 3.865.100 €). Dies sind 56 % aller ordentlichen Erträge.
- Die Erträge aus Gewerbesteuer belaufen sich auf voraussichtlich 1.450.000 € (Vorjahr 1.520.000 €) oder 21 % aller ordentlichen Erträge.
- Die Erträge aus der Grundsteuer A und B belaufen sich auf 390.100 € (Vorjahr 385.100 €) oder 6 % aller ordentlichen Erträge.
- Die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer belaufen sich auf 1.658.000 € (Vorjahr 1.443.000 €) oder 24 % aller ordentlichen Erträge.
- Die Erträge aus Zuweisungen für die Kindergarten- und Krippenbetreuung belaufen sich auf 377.000 € (Vorjahr 370.000 €) oder 6 % aller Erträge. Die Gesamterträge aus Zuweisungen und Zuwendungen betragen insgesamt 1.547.300 € (Vorjahr 1.249.400 €) oder 23 % aller ordentlicher Erträge.
- Die Personalaufwendungen einschließlich der Versorgungsaufwendungen betragen 1.141.800 € (Vorjahr 1.051.400 €). Dies entspricht 17 % aller ordentlichen Aufwendungen
- Der Aufwand für Sach- und Dienstleitungen beläuft sich auf insgesamt 1.158.400 € (Vorjahr 892.700 €) oder 17 % aller Aufwendungen.
- Die Zinsaufwendungen für die vorhandenen Darlehen liegen bei 15.200 € (Vorjahr 18.900 €) bzw. 0,20 % aller Aufwendungen.
- Die Transferaufwendungen betragen 3.063.200 € (Vorjahr 2.775.800 €) oder 44 % aller ordentlichen Aufwendungen.
Insbesondere schlagen hier zu Buche:
→ Kreisumlage mit 1.070.000 €, 16 % aller Aufwendungen (Kreisumlagesatz: 25,50 %)
→ FAG-Umlage mit 970.000 €, 14 % aller Aufwendungen
→ Gewerbesteuerumlage mit 149.000 €, 2 % aller Aufwendungen
→ Betriebskostenumlage „Arche Noah“ 585.000 €, 9 % aller Aufwendungen
→ Betriebskostenumlage „St. Bernhard“ 240.000 €, 3 % aller Aufwendungen.
- Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen betragen 664.800 € (Vorjahr 574.000 €) oder 10 % aller ordentlichen Aufwendungen.
Insbesondere schlagen hier zu Buche:
→ Betriebskostenumlage AZV mit 158.000 €
→ Schulkindbetreuung 154.000 €
→ Schul und Jugendarbeit 55.500 €
→ Stadtwerke Memmingen für die Unterstützung bei der technischen Betriebsführung
(Grundleistungen + Zusatzleistungen) 55.800 €
- Die Abschreibungen betragen 918.000 €. Dies entspricht 13 % aller Aufwendungen. Dem stehen aufgelöste Ertragszuschüsse von 329.800 € auf der Ertragsseite entgegen.
- Auszahlungen für Investitionstätigkeit (Baumaßnahmen, Vermögenserwerb und Investitionsfördermaßnahmen) sind mit 1.793.200 € veranschlagt. Innerhalb der Investitionen machen die Baumaßnahmen mit 1.110.500 € den größten Posten aus.
- Zur Finanzierung dieses Investitionsvolumens stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 722.900 € (Veräußerung von Grundstücken, Investitionszuwendungen) zur Verfügung.
- Neue Kredite werden im Planjahr 2023 und in der Finanzplanung 2024-2026 nicht aufgenommen. Es sollen jährlich 200.000 € in ein Bauspardarlehen eingezahlt werden. Da die "Liquidität" daturch tatsächlich nicht geschmälert wird, sondern lediglich umgeschichtet wird, findet dadurch kein "Liquiditätsabbau" statt.
- Ordentliche Tilgungen werden mit einem Betrag von 118.800 € anfallen.
- Der Schuldenstand beläuft sich zum 31.12.2023 1.105.478 €. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 388,58 €/EW.
An Schwerpunkten können in 2023 folgende Maßnahmen im Ergebnishaushalt umgesetzt werden:
- Einbau Grundwasserpumpe Kiga + Rathaus - 165.000 €
- Erneuerung des Flachdaches der Pausenhalle - 30,000 €
- Hochbehälter Sturz (Zugangssituation + Schacht) - 30.000 €
- Sanierung Fußgängerbrücke Austraße/Espenweg - 5.000 €
- Sanierung Säulensaal - 150.000 €
- Mehrkosten Strom, Gas, Öl - 94.600 €
- Umbaumaßnahmen - Flüchtlingsunterbringung - 30.000 €
- Jugendraum - Umsetzung - 1.000 €
- Straßenbeleuchtungsschrank Hermann-Krum-Str. - 4.500 €
- Digitalfunk Feuerwehr - 20.000 €
- Abbruch Spielplatz Auf dem Kapf - 7.000 €
- Zaun Aitrach Ost - 5.000 €
- Sanierung Holzgebälk Bauhof - 12.000 €
- Ruhebänke Solidarische Gemeinde- 10.000 €
- Planungskosten allgemein - 20.000 €
- Möbel, Spielteppiche, Spielpodest Kiga Arche Noah - 9.000 €
- Wasser-/Matschanlage Kiga Arche Noah - 8.000 €
- Pflegemaßnahmen Sportplätze - 6.000 €
B) Erläuterungen zum Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt sind neben den Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit, die dem bisherigen Vermögenshaushalt entsprechen, auch die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit enthalten und somit sind die Zahlungsströme bereits in der Planung abgebildet.
Aus laufender Verwaltungstätigkeit ist für das Jahr 2023 ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 424.900 € (Vorjahr 770.900 €) eingeplant und steht zur Finanzierung für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung.
Investitionen Finanzhaushalt
Neu-Investitionen 2023 | 646.700 € |
Schieber Leitungsnetz | 35.000 € |
PV Anlage Wasserversorgung | 115.000 € |
PV Anlage AZV (Genehmigung fraglich) | 90.000 € |
Erweiterung Straßenbeleuchtung Ferthofer Weg | 11.000 € |
Bahnhofsgelände | 318.000 € |
Mähroboter Sportplatz Kapf | 15.000 € |
Defibrillator Halle | 2.700 € |
Außenanlagen Kiga St. Bernhard | 30.000 € |
Planungskosten "Schule Mooshausen" | 30.000 € |
Nachfinanzierung bzw. Neuveranschlagung aus HH 2022: | 1.145.500 € |
Schule | 100.000 € |
Hermann-Krum-Straße | 166.000 € |
Unterkunft Obdachlosenunterbringung | 70.000 € |
Schieber Leitungsnetz | 35.000 € |
Breitbanderschließung NBG Storchengässle, 2. Erweiterung | 25.000 € |
Schlusszahlungen Bahnübergänge | 490.500 € |
Nachfinanzierung AitrachTreff. | 80.000 € |
Grunderwerb "Altes Rathaus" | 180.000 € |
Die Investitionstätigkeit beläuft sich im Planungsjahr 2023 auf 1.793.200 €. Dieses Volumen entspricht auch dem Leistungsvermögen der Gemeinde Aitrach.
Finanzierung der Maßnahmen: | |
Verkauf Grundstücke | 96.000 € |
Zuschüsse Bahnübergänge | 320.100 € |
Leader-Zuschuss Aitrach Treff | 162.000 € |
Restzahlung Schulbauförderung | 43.100 € |
Restzahlung Ausgleichsstock | 70.000 € |
Zuschuss Medienentwicklungsplanung | 31.700 € |
722.900 € |
Folgende Ausgaben / Einnahmen sind im Rahmen der Finanzierungstätigkeit vorgesehen
Kredittilgungen | 118.800 € |
Darlehensrückflüsse | 6.000 € |
112.800 € |
Durch den Überschuss des Ergebnishaushaltes in Höhe von 424.900€ und einen Liquiditätsabbau von 758.200 € ist die Finanzierung sichergestellt.
Schuldenstand
Darlehensschulden auf 01.01.2023: | 1.217695 € |
./. Tilguungen 2023 | 118.800 € |
./. Sondertilgungen 2023 | 0 € |
+ Kreditaufnahme 2023 | 0 € |
vorraussichtlicher Stand am 31.12.2023 | 1.098.895 € |
31.12.2022 (7.747 EW) = | 443 €/Einwohner |
31.12.2023 (2.828 EW) = | 389 €/Einwohner |
Entwicklung der Liquidität
Kassenstand zum 01.01.2023: | 2.582.428 € |
Geplante Änderung des Finanzmittelbestandes 2023: | -758.200 € |
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2023: | 1.824.228 € |
Geplante Änderung des Finanzmittelbestandes 2024 - 2026: | -858.800 € |
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2026: | 965.428 € |
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquidität beträgt 2 % der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nach dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre. Diese beträgt im Jahr 2023 104.043,06 € und wird während der Haushalts- und Finanzplanung nicht unterschritten.
Besonderheit Bausparen:
Für den flächendeckenden FTTB-Breitbandausbau müssen voraussichtlich 2 Mio. € investiert werden. Um diese Finanzierungslast stemmen zu können, soll fühzeitig ein Geldvermögen im Rahmen eines Bauspardarlehens aufgebaut werden. Es sind daher Sparraten von jährlich 200.000 € vorgesehen. Beim Bausparen handelt es sich während der "Ansparphase" um eine Geldanlage, welche die Liquidität nicht beeinflusst. Erst in der Abrufphase wird die Liquidität gemindert.
C) Mittelfristige Finanzplanung 2024-2026
Die mittelfristige Finanzplanung gibt den Rahmen vor, in dem sich die Haushaltswirtschaft der Zukunft bewegen soll. Sie bildet die Grundlage für die Arbeit von Gemeinderat und Verwaltung und stellt somit ein Instrument für eine vorausschauende Finanzpolitik und für die Festlegung von Prioritäten dar.
Die Energiepreise führen in den Jahren 2023-2024 dazu, dass kein ausgeglichener Ergebnishaushalt möglich ist. Mit den wiederum sinkenden Energiepreise ab 2024, verbunden mit der konjunkturellen Erholung und Zurückhaltung bei den Unterhaltungsmaßnahmen sind ab 2025 wieder Überschüsse möglich.
Name | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
= Ordentliche Erträge | 6.418.200 € | 6.804.300 € | 6.677.300 € | 7.312.900 € | 7.418.300 € |
= Ordentliche Aufwendungen | 6.257.100 € | 6.961.400 € | 6.904.100 € | 6.649.200 € | 6.605.900 € |
= Veranschlagter Nettoressourcenbedarf /-überschuss |
161.600 € | -157.100 € | -226.800 € | 663.700 € | 812.400 € |
Die negativen Ergebnisse 2023 und 2024 können mit den bestehenden Ergebnisüberschüssen kompensiert werden. Ein gesetzeskonformer Haushalt ist daher während der kompletten Planungsphase möglich.
In den kommenden Jahren kann ein Investitionsprogramm von ca. durchschnittlich 1,37 Mio. € pro Jahr umgesetzt werden. Vermögen wird damit in Höhe von rund 485 € pro Kopf im Jahr geschaffen.
Die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und die Überschüsse aus dem Ergebnishaushalt reichen bei weitem nicht zur Finanzierung der Investitionsausgaben aus. Es findet daher in den nächsten Jahren ein weiterer Liquiditätsverzehr statt.
D) Schlussbetrachtung
Die haushaltswirtschaftliche Entwicklung wurde in den letzten Jahren wiederholt mit Krisen konfrontiert, die ihre Robustheit auf den Prüfstand gestellt haben: Finanzkrise, Migrationskrise, Klimakrise, Coronakrise, Energiekrise, Rohstoffknappheit … Der konjunkturelle Entwicklung und damit auch die kommunalen Haushaltsplanung zeigten sich hierbei weitgehend widerstandsfähig.
Der Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine mit all seinen humanitären und weltwirtschaftlichen Folgen übertrifft unsere bisherige Vorstellungskraft von Krisen. Seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gab es kaum eine größere Krise und Verunsicherung. Die Verunsicherung schlägt sich v.a. an den Grundbedürfnissen nieder. Selbstverständlichkeiten wie Strom, Wärme, Wasser oder die Entsorgung von Abwasser sind keine Selbstverständlichkeiten mehr. Politik und Gesellschaft diskutieren über Temperaturen in Büros und Wohnzimmern, um irgendwie möglich die Energieknappheit zu überwinden. LNG-Terminals werden in Rekordzeit an der Nord- und Ostsee errichtet und Energiedeals weltweit eingefädelt. Gesellschaft und Wirtschaft scheinen durch den Krieg einer sehr dynamischen Transformation zu unterliegen. Diese Dynamik gilt es zu Nutzen und die haushaltswirtschaftlichen Weichen sind zu stellen:
- Durch die gestiegenen Energiepreise werden sämtliche Stellschrauben zur Energieeinsparung gedreht. Hierdruch sollen 20 % der Energie eingespart werden. Diese "Energieschrauben" tragen auch mittel- und langfristig dazu bei den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Kosten zu minimieren.
- Zukunftswichtige Investitionen werden vorangetrieben.
→ Durch die Photovoltaikanlage am Pumpwerk der Wasserversorgung sollen jährlich 82.00 kwH produziert
werden. Bei den Pumpen wird dabei ein Autarkriegard von 60 % erreicht, was sich langfristig wiederum
positiv auf dem Wasserpreis auswirkt.
→ Beteiligung an der Errichtung einer Photovoltaikanlage am Klärwerk Aichstetten-Aitrach-Tannheim.
→ Es sind Nettobaukosten von 165.000 € für Grundwasserheizungen im Kindergarten und Rathaus vorgesehen.
Die gestiegenen Heizölpreise führen dazu, dass sich auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten die
Investition lohnt. Durch die Maßnahme werden jährlich ca. 20.000 Liter Heizöl eingespart.
→ Die Vorteile der Energiewende sind im "Allgemeinden" zu nutzen - Die "Versorgungskrise" sortiert die Prioritäten. DIe Grundbedürfnisse Ver- und Entsorgung verlieren ihr Schattendasein. Die kommunalen Pflichtaufgaben rücken in den Mittelpunkt.
Diese haushaltswirtschaftlichen Weichen sind jedoch maßvoll und überlegt zu gestalten. Als Leitsatz kann hier der § 77 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) gelten:
§ 77 - Allgemeine Haushaltsgrundsätze
(1) Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts grundsätzlich Rechnung zu tragen.
(2) Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.
Unter Beachtung dieses Paragrafen können die „Energierisiken“ in „Energiechancen“ umgewandelt werden.
Zusammenfassend können die Aufgaben erfüllt, die Mittel für die Erhaltung der Infrastruktur aufgebracht und letztendlich im Vertrauen auf eine dynamische und nachhaltige Erholung der Wirtschaft ist dies ohne Mehrbelastungen bei den Bürgern möglich. Gegebenenfalls muss auf der Ausgabenseite flexibel gehandelt werden!
Resümierend bleibt damit festzustellen, dass der Aitracher Haushalt krisenfest aufgestellt ist. Dies ist auf eine langfristige solide Finanzpolitik und v.a. auf eine umsichtige Ortsentwicklung (als Grundlage der Finanzpolitik) zurückzuführen.
Prinzipiell gilt, dass die Entscheidungen mit Augenmaß getroffen werden und dies ein elementarer Beitrag für eine solide Gemeindeentwicklung ist.
Simmler
Fachbeamter für das Finanzwesen