Der Haushaltsplan 2024/2025 im Überblick

Die Gemeinde Aitrach hat der Haushaltsplanung für die Haushaltsjahre 2024/2025 sowie für die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2026-2028 den Haushaltserlass des Ministeriums für Finanzen und das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung vom 18.07.2023 sowie die Ergebnisse der Novembersteuerschätzung zu Grunde gelegt.

Erläuterungen zum Ergebnishaushalt

A) Erläuterungen zum Ergebnishaushalt      
  2023 2024 2025
Ordentliche Erträge 6.804.300 € 7.429.900 € 7.676.600 €
Ordentliche Aufwendungen 6.961.400 € 7.482.900 € 7.341.000 €
Ordentliches Ergebnis -157.100 € -53.000 € 335.600 €
Entwicklung Ergebnishaushalt

Im Ergebnishaushalt werden sämtliche ergebniswirksamen Vorgänge (Erträge und Aufwendungen) der laufenden Verwaltungstätigkeit erfasst. Der Saldo des Ergebnishaushalts (Überschuss/ Fehlbetrag) stellt wie in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung die in der Rechnungsperiode erwirtschaftete - bzw. im Haushaltsplan die geplante - Veränderung des Reinvermögens dar, d.h. das Ergebnis vergrößert oder verringert die Kapitalposition (Basiskapital) in der Bilanz.

 Anhand dieser Daten sowie den örtlichen und strukturellen Gegebenheiten wurden die Planansätze für die Haushaltsjahre 2024 / 2025 und den Finanzplanungszeitraum 2026– 2028 ermittelt. Für die Berechnungen wurden 2.964 Einwohner im Jahr 2024 (Stand 30.06.2023, Vorjahr: 2.828 Einwohner) und 2.970 Einwohner im Jahr 2025 zu Grunde gelegt. Dies entspricht im Jahr 2024 der amtlichen Statistik; 2025 wurde ein vorsichtiger Zuwachs prognostiziert. Bis ins Jahr 2028 ist ein leichter Einwohneranstieg auf 3.000 Einwohner hinterlegt (hier handelt es sich um eine vorsichtige Prognose).

Übersicht über die Haushaltsplanung 2024 (keine vollständige/abschließende Darstellung):

  • Den ordentlichen Erträgen von 7.429.900 € stehen ordentliche Aufsendungen von 7.482.900 € entgegen. Es wird demnach ein negatives Ergebnis in Höhe von 53.000 € ausgewiesen.
  • Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich auf voraussichtlich 4.270.100 € (Vorjahr 3.865.100 €). Dies sind 57 % aller ordentlichen Erträge.
    Die Erträge aus Gewerbesteuer belaufen sich auf voraussichtlich 1.700.000 € (Vorjahr 1.450.000 €) oder 23 % aller ordentlichen Erträge.
    Die Erträge aus der Grundsteuer A und B belaufen sich auf 395.100 (Vorjahr 390.100 €) oder 5 % aller ordentlichen Erträge.
    Die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer belaufen sich auf 1.773.000 € (Vorjahr 1.658.000 €) oder 24 % aller ordentlichen Erträge.
  • Die Erträge aus Zuweisungen für die Kindergarten- und Krippenbetreuung belaufen sich auf 419.000 € (Vorjahr 377.000 €) oder 6 % aller Erträge. Die Gesamterträge aus Zuweisungen und Zuwendungen betragen insgesamt 1.793.300 € (Vorjahr 1.547.300 €) oder 24 % aller ordentlicher Erträge.
  • Die Personalaufwendungen einschließlich der Versorgungsaufwendungen betragen 1.137.100 € (Vorjahr 1.141.800 €). Dies entspricht 15 % aller ordentlichen Aufwendungen
  • Der Aufwand für Sach- und Dienstleitungen beläuft sich auf insgesamt 1.075.700 € (Vorjahr 1.158.400 €) oder 15 % aller Aufwendungen.
  • Die Zinsaufwendungen für die vorhandenen Darlehen liegen bei 12.000 (Vorjahr 15.200 €) bzw. 0,16 % aller Aufwendungen.
  • Die Transferaufwendungen betragen 3.488.400 € (Vorjahr 3.063.200 €) oder 47 % aller ordentlichen Aufwendungen.

Insbesondere schlagen hier zu Buche:
→ Kreisumlage, 1.339.000 € (Vorjahr 1.070.000 €) - 16 % aller Aufwendungen (Kreisumlagesatz: 29 %)
→ FAG-Umlage, 1.060.000 € (Vorjahr 970.000 €) - 14 % aller Aufwendungen
→ Gewerbesteuerumlage, 175.000 € (Vorjahr 149.000 €) - 2 % aller Aufwendungen
→ Betriebskostenumlage „Arche Noah“, 615.000 € (Vorjahr 585.000 €) - 8 % aller Aufwendungen
→ Betriebskostenumlage „St. Bernhard“, 250.000 € (Vorjahr 240.000 €) - 3 % aller Aufwendungen.

  • Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen betragen 703.000 € (Vorjahr 664.800 €) oder 9 % aller ordentlichen Aufwendungen.

Insbesondere schlagen hier zu Buche:
→ Betriebskostenumlage AZV mit 174.200 €
→ Schulkindbetreuung 156.000 €
→ Schul und Jugendarbeit 54.000 €
→ Stadtwerke Memmingen für die Unterstützung bei der technischen Betriebsführung
    (Grundleistungen + Zusatzleistungen) 58.800 €

  • Die Abschreibungen betragen 1.001.200 €. Dies entspricht 13 % aller Aufwendungen. Dem stehen aufgelöste Ertragszuschüsse von 372.000 € auf der Ertragsseite entgegen.
  • Auszahlungen für Investitionstätigkeit (Baumaßnahmen, Vermögenserwerb und Investitionsfördermaßnahmen) sind mit 2.524.000 € veranschlagt. Innerhalb der Investitionen machen die Baumaßnahmen mit 2.324.500 € den größten Posten aus.
  • Zur Finanzierung dieses Investitionsvolumens stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 789.600 € (Veräußerung von Grundstücken, Investitionszuwendungen) zur Verfügung.
  • Neue Kredite werden im Planjahr 2024 und in der Finanzplanung 2026-2028 nicht aufgenommen. Es sollen jährlich 200.000 € in ein Bauspardarlehen eingezahlt werden. Da die "Liquidität" daturch tatsächlich nicht geschmälert wird, sondern lediglich umgeschichtet wird, findet dadurch kein "Liquiditätsabbau" statt.
  • Ordentliche Tilgungen werden mit einem Betrag von 120.000 € anfallen.
  • Der Schuldenstand beläuft sich zum 31.12.2024 978.809 €. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 330 €/EW.

Übersicht über die Haushaltsplanung 2025 (keine vollständige/abschließende Darstellung):

  • Den ordentlichen Erträgen von 7.676.600 € stehen ordentliche Aufsendungen von 7.341.000 € entgegen. Es kann ein positives Ergebnis von 335.600 € ausgewiesen werden.
  • Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich auf voraussichtlich 4.430.100 € (Vorjahr 4.270.100 €). Dies sind 58 % aller ordentlichen Erträge.
    Die Erträge aus Gewerbesteuer belaufen sich auf voraussichtlich 1.763.000 € (Vorjahr 1.700.000 €) oder 23 % aller ordentlichen Erträge.
    Die Erträge aus der Grundsteuer A und B belaufen sich auf 395.100 (Vorjahr 395.100 €) oder 5 % aller ordentlichen Erträge.
    Die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer belaufen sich auf 1.867.000 € (Vorjahr 1.773.000 €) oder 24 % aller ordentlichen Erträge.
  • Die Erträge aus Zuweisungen für die Kindergarten- und Krippenbetreuung belaufen sich auf 470.000 € (Vorjahr 419.000 €) oder 6 % aller Erträge. Die Gesamterträge aus Zuweisungen und Zuwendungen betragen insgesamt 1.823.300 € (Vorjahr 1.793.300 €) oder 24 % aller ordentlicher Erträge.
  • Die Personalaufwendungen einschließlich der Versorgungsaufwendungen betragen 1.158.900 € (Vorjahr 1.137.100 €). Dies entspricht 16 % aller ordentlichen Aufwendungen
  • Der Aufwand für Sach- und Dienstleitungen beläuft sich auf insgesamt 899.500 € (Vorjahr 1.075.700 €) oder 15 % aller Aufwendungen.
  • Die Zinsaufwendungen für die vorhandenen Darlehen liegen bei 9.100 (Vorjahr 12.000 €) bzw. 0,12 % aller Aufwendungen.
  • Die Transferaufwendungen betragen 3.589.700 € (Vorjahr 3.488.400 €) oder 49 % aller ordentlichen Aufwendungen.

Insbesondere schlagen hier zu Buche:
→ Kreisumlage, 1.388.000 € (Vorjahr 1.339.000 €) - 19 % aller Aufwendungen (Kreisumlagesatz: 30 %)
→ FAG-Umlage, 1.064.000 € (Vorjahr 1.060.000 €) - 14 % aller Aufwendungen
→ Gewerbesteuerumlage, 181.000 € (Vorjahr 175.000 €) - 2 % aller Aufwendungen
→ Betriebskostenumlage „Arche Noah“, 627.300 € (Vorjahr 615.000 €) - 6 % aller Aufwendungen
→ Betriebskostenumlage „St. Bernhard“, 280.000 € (Vorjahr 250.000 €) - 4 % aller Aufwendungen.

  • Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen betragen 707.700 € (Vorjahr 703.000 €) oder 10 % aller ordentlichen Aufwendungen.

Insbesondere schlagen hier zu Buche:
→ Betriebskostenumlage AZV mit 179.600 €
→ Schulkindbetreuung 159.000 €
→ Schul und Jugendarbeit 55.100 €
→ Stadtwerke Memmingen für die Unterstützung bei der technischen Betriebsführung
    (Grundleistungen + Zusatzleistungen) 60.000 €

  • Die Abschreibungen betragen 976.100 €. Dies entspricht 13 % aller Aufwendungen. Dem stehen aufgelöste Ertragszuschüsse von 355.900 € auf der Ertragsseite entgegen.
  • Auszahlungen für Investitionstätigkeit (Baumaßnahmen, Vermögenserwerb und Investitionsfördermaßnahmen) sind mit 1.702.300 € veranschlagt. Innerhalb der Investitionen machen die Baumaßnahmen mit 1.540.000 € den größten Posten aus.
  • Zur Finanzierung dieses Investitionsvolumens stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 400.000 € (Veräußerung von Grundstücken, Investitionszuwendungen) zur Verfügung.
  • Neue Kredite werden im Planjahr 2025 und in der Finanzplanung 2026-2028 nicht aufgenommen. Es sollen jährlich 200.000 € in ein Bauspardarlehen eingezahlt werden. Da die "Liquidität" daturch tatsächlich nicht geschmälert wird, sondern lediglich umgeschichtet wird, findet dadurch kein "Liquiditätsabbau" statt.
  • Ordentliche Tilgungen werden mit einem Betrag von 115.700 € anfallen.
  • Der Schuldenstand beläuft sich zum 31.12.2025 863.012 €. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 291 €/EW.

An Schwerpunkten können in 2024/2025 folgende Maßnahmen im Ergebnishaushalt umgesetzt werden:

  • Heizungsmodernisierung Feuerwehrhaus - 40.000 €
  • Sanierung Gebälk Bauhof - 15.000 €
  • Sanierung Flachdach Pausenhalle - 30.000 €
  • Erneuerung Außenanlagen Kindergarten "Arche Noah" - 50.000 €
  • Mittagsbetrauung "Arche Noah" - 50.000 €
  • Kindergartenprovisorium "weitere Gruppe" - 40.000 €
  • Abmangel provisorische Kindergartengruppe - 25.000 €
  • Gutachterausschuss Wangen - jährlich 13.000 €
  • Turnusmäßiger Austausch Wasserzähler - 18.500 €
  • Spritzdecken Außenbereich - 100.000 €
  • Waldumwandlung Naturschutzgebiet - 14.000 €
  • Befahrung Kanäle 2024 Planungskosten - 40.000 €
  • Befahrung Kanäle 2025 Planugnskosten - 210.000 €

Im Planjahr 2024 werden zusätzliche Maßnahmen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von 435.500 abgewickelt. Im Jahr 2025 sind es lediglich noch 210.000 €. Durch die angekündigte Aufhebung der Energiepreisbremse für das Jahr 2024 ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 53.000 €. Durch diese Mehrkosten wird das Defizit im Ergebnishaushalt verursacht.

B) Erläuterungen zum Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt sind neben den Ein und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit, die dem bisherigen Vermögenshaushalt entsprechen, auch die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit enthalten und somit sind die Zahlungsströme bereits in der Planung abgebildet.

Aus laufender Verwaltungstätigkeit ist für das Jahr 2024 ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 572.700 € und im Jahr 2025 ein Zahlungsmittelüberschuss von 952.300 € (2023: 424.900 €) eingeplant und steht zur Finanzierung für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung.

Investitionen Finanzhaushalt

Das Investitionsvolumen beträgt 2024 2.524.000 € und 2025 1.702.300 €:

  2024 2025
Umbau Schule Mooshausen 180.000 € 240.000 €
Umbau / Erweiterung Feuerwehrhaus (Schlussrate 2026) 300.000 € 900.000 €
Erw. d. Außenanlagen Kindergarten St. Bernhard 30.000 € - €
Wasserleitung Memminger Straße 40.000 € - €
PV-Anlage - Pumpwerk Wasserversorgung 115.000 € - €
     
Breitbandausbau Außenbereich (Weiße Flecken Programm) 650.000 € - €
Sanierung Hermann-Krum-Straße - Planung - € 50.000 €
Investitionen AZV 24.500 € 12.300 €
Bahnübergänge 490.500 € - €
Bahnhofsgelände 341.000 € - €
Radweg Rank (Kosten werden vom Land erstattet) 293.000 €
- €
AitrachTreff. Nachfinanzierung 60.000 € - €
Sport- und Mehrzweckhalle (Säulensaal) - € 150.000 €
Nahwärmenetz Halle / Schule - € 350.000 €
  2.524.000 € 1.702.300 €
     
Haushaltsausgabereste werden im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht nicht mehr gebildet.
     
Finanzierung der Maßnahmen:    
  2024 2025
Schule Mooshausen - ELR 45.000 € 100.000 €
Zuschüsse Erweiterung Feuerwehrhaus   300.000 €
Wasserversorgungsbeiträge 12.500 €  
Abwasserbeiträge 20.000 €  
LGVFG / Ausgleichsstück Bahnübergänge 320.100 €  
LGVFG Bahnhofsvorbereich 160.000 €  
Kostenerstattung Radweg Rank 270.000 €  
LEADER AitrachTreff. 162.000 €  
  989.600 € 400.000 €
     
Folgende Ausgaben / Einnahmen sind im Rahmen der Finanzierungstätigkeit vorgesehen:
     
  2024 2025
Kredittilgungen 120.000 € 115.700 €
Darlehensrückflüsse -6.000 € -6.000 €
  114.000 € 109.700 €

 

Durch den Überschuss des Ergebnishaushaltes in Höhe von 572.700 € und 952.300 € ist ein Liquiditätsabbau von 1.075.700 € und 459.700 € notwendig.

Um langfristig „günstige“ Kreditzinsen zu sichern und das den FTTB-Breitbandausbau von 2 Mio. € vorzubereiten, besteht seit dem Jahr 2023 ein Bauspardarlehen. Die jährliche Rate beträgt 200.000 €.

Schuldenstand

Darlehensschulden auf 01.01.2024: 1.098.895 €
./. Tilguungen 2024 (gerundet) 120.000 €
./. Sondertilgungen 2024 0 €
+ Kreditaufnahme 2024 0 €
   
vorraussichtlicher Stand am 31.12.2024 978.895 €
./. Tilgungen 2025 (gerundet) 115.700 €
./. Sondertilgungen 2025 0 €
+ Kreditaufnahme 2025 0 €
vorraussichtlicher Stand am 31.12.2025 863.195 €
   
31.12.2024 (2.964 EW) = 330 €/Einwohner
31.12.2025 (2.970 EW) = 290 €/Einwohner

 

Entwicklung der Liquidität

Kassenstand zum 01.01.2024 (Prognose): 2.617.628 €
Geplante Änderung des Finanzmittelbestandes 2024: -1.075.700 €
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2024: 1.541.928 €
Geplante Änderung des Finanzmittelbestandes 2025: -459.700 €
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2025: 1.082.228 €
Geplante Änderung des Finanzmittelbestandes 2026 - 2028: +207.000 €
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2028: 1.289.228 €
   
Liquidität (ohne Bausparguthaben)
Kassenstand zum 01.01.2024 (Prognose): 2.401.628 €
Geplante Änderung des Finanzmittelbestandes 2024: -1.275.700 €
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2024: 1.125.928 €
Geplante Änderung des Finanzmittelbestandes 2025: -659.700 €
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2025: 466.228 €
Geplante Änderung des Finanzmittelbestandes 2026 - 2028: -145.000 €
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2028: 321.228 €

 

Die tatsächlich verfügbare Liquidität ist durch das Bauspardarlehen deutlich geringer. Zum Ende des Planungshorizont liegt das Bausparvolumen bei 968.000 €. Auf die Liquidität des Bausparens kann jederzeit zugegriffen werden, jedoch geht dann die Abschlussgebühr in Höhe von 16.000 € und der Zinsvorteil des möglichen Darlehens im Jahr 2031 verloren.

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquidität beträgt 2 % der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nach dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre. Diese beträgt im Jahr 2024 108.851 € und 2025 118.566 € und wird während der Haushalts- und Finanzplanung nicht unterschritten.

C) Mittelfristige Finanzplanung 2026-2028

Die mittelfristige Finanzplanung gibt den Rahmen vor, in dem sich die Haushaltswirtschaft der Zukunft bewegen soll. Sie bildet die Grundlage für die Arbeit von Gemeinderat und Verwaltung und stellt somit ein Instrument für eine vorausschauende Finanzpolitik und für die Festlegung von Prioritäten dar.

Der Finanzplanung liegt die Annahme zugrunde, dass sich die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer bis 2028 moderat erhöhen. Hier sind die Annahmen der Herbststeuerschätzung unterlegt. Die Einkommenssteuer kristallisiertsich zur wichtigsten Einnahmequelle der Gemeinde in der Finanzplanung heraus.

Gesamtergebnis Tabelle

Die Ansätze der Umsatzsteuer, des Familienleistungsausgleich und die Investitionspauschale wurden aus der Steuerschätzung übernommen.

Die Mittel für laufende Unterhaltungsmaßnahmen sind in der mittelfristigen Finanzplanung zurückhaltend veranschlagt.

Tabelle

Für die Finanzplanung 2026-2028 ist die Kreisumlage mit einem Hebesatz von 30% berücksichtigt. Die Anhebung ist aufgrund der Kreisinvestitionen (Berufsschulen, Neubau und Sanierung der Verwaltung) notwendig.

Über zusätzliche Unterhaltungsmaßnahmen ist in den kommenden Planberatungen 2026 ff. zu entscheiden. Aufgrund der Liquiditätsplanung sind die Spielräume hierfür aber begrenzt.

Ein ausgeglichener Haushalt ist im Jahr 2024 aufgrund der wegfallenden Energiepreisbremse nicht möglich. In den Jahren 2025-2028 können voraussichtlich wieder deutliche Überschüsse erzielt werden.

Name 2023 2024 2025 2026 2027 2028
= Ordentliche Erträge 6.804.300 € 7.429.900 € 7.676.600 € 8.015.200 € 8.107.400 € 8.240.500 €
= Ordentliche Aufwendungen 6.961.400 € 7.482.900 € 7.341.000 € 7.060.900 € 7.197.100 € 7.302.200 €
= Veranschlagter Nettoressourcenbedarf
/-überschuss
-157.100 € -53.000 € 335.600 € 954.300 € 910.300 € 938.300 €

In den kommenden Jahren kann ein Investitionsprogramm von ca. durchschnittlich 1,56 Mio. € umgesetzt werden. Vermögen wird damit in Höhe von rund 529 € pro Kopf im Jahr geschaffen.

Ein Investitionsschwerpunkt liegt hierbei beim Bau eines 2-gruppigen-Kindergartens mit Investitionskosten von 2,4 Mio. €, sowie der Schlussrate für die Feuerwehrhauserweiterung in Höhe von 250.000 € und der Sanierung der Hermann-Krum-Straße – 3 Bauabschnitt in den Jahren 2026/2027.

Eine mögliche Entwicklung von Bau- und Gewerbeland ist in der Haushalts- und Finanzplanung nicht vorgesehen. Lediglich Grunderwerbe in Höhe von 310.000 € sind im Jahr 2027 für die städtebauliche Zukunftsplanung veranschlagt. Für den Bauhof soll der Unimog im Jahr 2026 mi 100.000 € ersatzbeschafft werden. Die Erneuerung der Ölheizungen des Rathauses/Kindergarten ist im Jahr 2028 geplant. Für die Erneuerung der Flutlichtanlage sind im Jahr 2026 30.000 € veranschlagt.

 

D) Schlussbetrachtung

Die haushaltswirtschaftliche Entwicklung wurde in den letzten Jahren wiederholt mit Krisen konfrontiert, die ihre Robustheit auf den Prüfstand gestellt haben: Finanzkrise, Migrationskrise, Klimakrise, Coronakrise, Energiekrise, Rohstoffknappheit, Ukraine- und Nahost-Krieg … Der konjunkturelle Entwicklung und damit auch die kommunalen Haushaltsplanung zeigten sich hierbei weitgehend widerstandsfähig.

Der Haushaltsplan hat sich dabei in den vergangenen Jahren als krisenfest bewiesen. Die sich von Krise zu Krise gezeigte Trübung der Steuerschätzungen von Jahr zu Jahr kann der Haushaltsplan über das stetige Wachstum an Bevölkerung und Wirtschaft kompensieren. Durch die Anpassung der Schlüsselzahlen der Einkommenssteuer können Mehreinnahmen von ca. 680.000 € in den Jahren 2024-2028 erzeugt werden. Diese Mehreinnahmen zeugen von dem stetigen Wachstum der Gemeinde. Durch die Systematik des kommunalen Finanzausgleich verbleiben von den Mehreinnahmen letztendlich aber nur 230.000 € übrig.

Letztendlich wurden in den vergangenen Jahre auch die richtigen Weichenstellungen für eine Krisenfestigkeit geschaffen. Die Photovoltaikanlage an der Kläranlage (Inbetriebnahme 10/2023) und am Pumpwerk der Wasserversorgung (Inbetriebnahme voraussichtlich Mitte 2024) kompensieren die hohen Energiepreise teilweise und tragen somit zu einer Gebührensicherheit bei. Ebenso sind mit der fast flächendeckenden LED-Ertüchtigung bei der Straßenbeleuchtung die Stromkosten deutlich gesenkt. Der Gebäudebestand wurde mit den Abriss des ehemaligen Verwaltungsgebäudes Marbeton, des Süd- und Nordbaus der Grundschule verschlankt und der vorhandene Gebäudebestand findet seine stetige Ertüchtigung (Modernisierung Schule Mooshausen, Erweiterung Feuerwehrhauses , Generalsanierung Schule). Die Wärmeversorgung der Halle/Schule und Kindergarten/Rathauses soll in den kommenden Jahren ebenfalls eine energetische Ertüchtigung erfahren. Die Gemeinde entwickelt sich stetig fort und passt sich den gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen nachhaltig an. 

Letztendlich hat sich in der Vergangenheit als große Stärke erwiesen, dass Projekte von allen Beteiligten mit Augenmaß und Zielorientierung verfolgt und die politische Haushaltswirtschaft in Anlehnung des nachfolgendes Leitsatzes realisiert wurden.

§ 77 - Allgemeine Haushaltsgrundsätze

(1) Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts grundsätzlich Rechnung zu tragen.

(2) Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.

Unter Beachtung dieses Paragrafen können die „Energierisiken“ in „Energiechancen“ umgewandelt werden.

Ganz nach dem Leitsatz „Aitrach, das sind wir alle zusammen“ gilt es die Gemeinde weiterhin erfolgreich zu entwickeln. Bei all den Krisen müssen die großen Weichen gemeinsam gestellt werden!

Zusammenfassend können die Aufgaben erfüllt, die Mittel für die Erhaltung der Infrastruktur aufgebracht und letztendlich im Vertrauen auf eine dynamische und nachhaltige Erholung der Wirtschaft ist dies ohne Mehrbelastungen bei den Bürgern möglich. Gegebenenfalls muss auf der Ausgabenseite flexibel gehandelt werden!

Zusammenfassend können die Aufgaben erfüllt, die Mittel für die Erhaltung der Infrastruktur aufgebracht und letztendlich im Vertrauen auf eine dynamische und nachhaltige Erholung der Wirtschaft ist dies ohne Mehrbelastungen bei den Bürgern möglich. Gegebenenfalls muss auf der Ausgabenseite flexibel gehandelt werden!

Resümierend bleibt damit festzustellen, dass der Aitracher Haushalt krisenfest aufgestellt ist. Dies ist auf eine langfristige solide Finanzpolitik und v.a. auf eine umsichtige Ortsentwicklung (als Grundlage der Finanzpolitik) zurückzuführen.

Prinzipiell gilt, dass die Entscheidungen mit Augenmaß getroffen werden und dies ein elementarer Beitrag für eine solide Gemeindeentwicklung ist.


Simmler
Fachbeamter für das Finanzwesen

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