Landesfamilienpass & Gutscheinkarte 2024

Einen Landesfamilienpass können auf Antrag erhalten:

  • Familien mit mindestens drei Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind (ab 50%).
  • Familien, die Hartz IV oder kinderzuschlagsberechtigt sind, und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Wohngeldberechtigte
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mind. 1 Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

In den Pass können neben der „berechtigten“ Person vier weitere Erwachsene „Begleitpersonen“ eingetragen werden. Diese müssen die o.a. Voraussetzungen nicht erfüllen  (z.B. Lebensgefährte, Großeltern oder andere Betreuungspersonen). Bei Ausflügen können aber höchstens zwei der Begleitpersonen Vergünstigungen in Anspruch nehmen.

Mit dem Landesfamilienpass erhalten Sie Ermäßigungen für den Eintritt zu Museen und sonstigen Freizeiteinrichtungen (Eine Liste aller Einrichtungen finden Sie unter: www.sozialministerium-bw.de, unter der Rubrik Familien mit Kindern > Leistungen für Familien > Landesfamilienpass).

Das Bürgermeisteramt nimmt Ihren Antrag entgegen und stellt den Familienpass aus.

Zum Landesfamilienpass gibt es die sog. Gutscheinkarte 2024.

Auf Antrag stellen wir Ihnen einen Landesfamilienpass aus. Bisherige Inhaber der Landesfamilienpässe erhalten die Gutscheinkarten 2024 ohne neuen Antrag.

Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen Ihnen Frau Kulovitsch und Frau Sturm unter Tel. 07565/ 9800-17 gerne zur Verfügung.

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