Öffentliche Bekanntmachung

Die Gemeinde Aitrach (Postanschrift: Schwalweg 10, 88319 Aitrach)

hat beantragt, für das bisher im Grundbuch noch nicht gebuchte Grundstück der

Gemarkung Aitrach Flur 2 (Mooshausen)

Flst. 172/2                                        Mooshauser Gemeindewald                     1.646 qm

                                                        Verkehrsfläche

ein Grundbuchblatt anzulegen und sich als alleinige Grundstückseigentümerin einzutragen.

Zur Glaubhaftmachung beruft sich die Gemeinde Aitrach auf das Primärkataster und dessen Fortführung, wonach die Gemeinde Aitrach als Eigentümerin dieses Grundstücks (früher Feldweg 10) eingetragen ist.

Gemäß § 122 GBO wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Anlegung eines Grundbuchs bezüglich des oben bezeichneten Grundstücks der Gemarkung Aitrach Flur 2 (Mooshausen) bevorsteht.

Das Grundbuchamt beabsichtigt als Eigentümer einzutragen: Gemeinde Aitrach.

Personen, die Einwendungen gegen die vorstehende Eintragung geltend machen werden aufgefordert, ihren Einspruch binnen 1 Monat seit Aushang dieser Bekanntmachung dem Amtsgericht Ravensburg - Grundbuchamt - (Postanschrift: Gartenstraße 100, 88212 Ravensburg) unter Angabe des Aktenzeichens RAV001/20/2023 mitzuteilen.

Ravensburg, den 13. März 2023

 Amtsgericht Ravensburg
-Grundbuchamt- 

Weihrauch
Bezirksnotar

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