Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Aitrach für das Haushaltsjahr 2023

A)

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 27.02.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen

§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

1. Im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen  
     
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 6.804.300
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 6..961.400
1.3 Ordentliches Ergebnis von -157.100
     
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren -
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis von -157.100
nbsp]    
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von -
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von -
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis von  
     
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis -157.100
     
2. Im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen  
     
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 6.468.300
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 6.043.400
2.3 Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 424.900
     
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 722.900
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 1.793.200
2.6 Veranschlagter Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 1.070.300
     
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf 645.400
     
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 6.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 118.800
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit 112.800
     
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes
Saldo des Finanzhaushaltes von
758.200

§ 2
Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und 
Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf
0 €

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investition und Investitionsfördermaßnahmen
belasteten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
0 €

§ 4
Kreditermächtigungen

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 €

§ 5
Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt  
1. Für die Grundsteuer  
  a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 340 v.H.
  b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf
    der Steuermessbeträge
340 v.H.
2. Für die Gewerbesteuer auf
der Steuermessbeträge
340 v.H.

 

B)

Die Gesetzmäßigkeit der vorgelegten Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 wurde mit Erlass des Landratsamtes Ravensburg vom 06.03.2023 AZ: 902-KPK bestätigt.

Der Beschluss des Gemeinderates über die Haushaltssatzung mit Haushaltplan für das Haushaltsjahr 2023 wird gem. § 81 (2) i.V.m. § 12 (2) GemO bestätigt.

Der Haushaltsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

C)

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023. wird hiermit gemäß § 81 Abs. 3 GemO für Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird an sieben Tagen und zwar von Freitag, den 10 März bis einschließlich Montag, den 20. März 2023 während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus, Schwalweg 10, 88319 Aitrach, Zimmer Nr. 12, Kämmerei, öffentlich ausgelegt.

 

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der Gemeindeordnung bei Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind.

Aitrach, den 07.03.2023
gez.
Thomas Kellenberger
Bürgermeister

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