Schülerbeförderungskosten

Schuljahr 2022/2023

– Abrechung zum 15.10.2023

Für Schüler die außerhalb Baden-Württemberg eine Schule besuchen, besteht bis zum 15.10.2023 die letztmalige Abrechnungsmöglichkeit für die Erstattung der Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2022/2023.

Abgerechnet werden alle Anträge, die bis zum 15.10.2023 beim Bürgermeisteramt Aitrach vollständig vorliegen: rosa Erstattungsantrag, Zahlungsnachweis (für jeden Monat), Schulbescheinigung für das laufende Schuljahr, ggf. Befreiungsantrag.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Kulovitsch oder Frau Sturm 9800-17.

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