Schülerbeförderungskosten
Schuljahr 2022/2023
– Abrechung zum 15.10.2023
Für Schüler die außerhalb Baden-Württemberg eine Schule besuchen, besteht bis zum 15.10.2023 die letztmalige Abrechnungsmöglichkeit für die Erstattung der Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2022/2023.
Abgerechnet werden alle Anträge, die bis zum 15.10.2023 beim Bürgermeisteramt Aitrach vollständig vorliegen: rosa Erstattungsantrag, Zahlungsnachweis (für jeden Monat), Schulbescheinigung für das laufende Schuljahr, ggf. Befreiungsantrag.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Kulovitsch oder Frau Sturm 9800-17.