Schülerbeförderungskosten für Schüler die außerhalb Baden-Württemberg eine Schule besuchen
- Möglichkeit zur Zwischenabrechnung am 10.01.2023
Für Schüler die außerhalb Baden-Württembergs eine Schule besuchen, besteht bis zum 10.01.2023 die Möglichkeit zur Zwischenabrechnung für die Erstattung der Beförderungskosten für das 1. Schulhalbjahr 2022/2023.
Mit dem Landratsamt Ravensburg werden alle Anträge abgerechnet, die bis zum 10.01.2023 beim Bürgermeisteramt Aitrach mit den Anlagen – rosa Erstattungsantrag, Zahlungsnachweis aller Abrechnungsmonate, Fahrkostennachweis, Schulbescheinigung für das laufende Schuljahr und ggf. Befreiungsantrag - eingehen.
Der nächste Termin zur Abrechnung ist der 15.10.2023.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte gerne an Frau Kulovitsch 9800-17.