Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):

Landratsamt Ravensburg

Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):

Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 5 Abs. 2 UVPG

Die Firma Sand- und Kieswerk Aitrach GmbH & Co. KG, 88319 Aitrach, plant in der Kiesgrube auf den Flurstücken Nr. 1395, 1400/1 und 1401/1, Gemarkung Aitrach, bis max. 320.000 m³ pro Jahr an Grundwasser für die Kieswäsche zu entnehmen.

Diese Grundwassernutzung bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7UVPG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben wird nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umwelteinwirkungen haben, die nach dem UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG, ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar.

Ravensburg, den 26.01.2023 
Harald Sievers, Landrat

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