Vorauszahlung Gewerbesteuer 2023 und dritte Rate Grundsteuer 2023 zur Zahlung fällig

Die dritte Vorauszahlung der Gewerbesteuer 2023 ist am 15.08.2023 zur Zahlung fällig. Die Höhe der Vorauszahlung ergibt sich aus dem letzten Steuerbescheid oder einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.

Ebenfalls am 15.08.2023 ist die dritte Rate der Grundsteuer 2023 für Vierteljahreszahler zur Zahlung fällig.

Die Höhe des fälligen Betrages können Sie aus Ihrem letzten Steuerbescheid ersehen. Einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten Sie nur, wenn eine Änderung eingetreten ist. Bewahren Sie deshalb Ihren letzten  Grundsteuerbescheid immer sorgfältig auf!

Bei Überweisung geben Sie uns bitte Ihr Buchungszeichen an, Sie erleichtern uns somit die Zuordnung des Betrages. Sofern uns eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der fällige Betrag fristgerecht von Ihrem Konto abgebucht.

Eine Einzugsermächtigung können Sie direkt bei der Gemeindekasse erteilen, zudem bieten wir das Formular in unserer Homepage www.aitrach.de unter der Rubrik „Bürgerservice“ --> „Formulare“ --> „Gemeindekasse“ zum selber ausfüllen an.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Ströhm, Tel. 9800-15.

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