Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. In diesem Verfahren haben die Gemeinden eine wichtige Aufgabe, sie müssen für die Wahl der Schöffen entsprechende Vorschlagslisten mit Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen. Aufgrund dieser Vorschlagslisten werden dann die Schöffen von Wahlausschüssen, die bei den Gerichten eingerichtet werden, gewählt. Zur Wahl vorgeschlagen werden kann, wer Deutscher ist, mit Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet hat und in der Gemeinde, die ihn vorschlägt, wohnt. Ablehnungsgründe für ein Schöffenamt sind u.a. Vermögensverfall, Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, Verurteilung wegen einer Straftat oder ein laufendes Ermittlungsverfahren, gesundheitliche Probleme, berufliche Verhinderung oder fehlende Deutschkenntnisse. Bewerber für das Jugendschöffenamt sollten zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung Erfahrung haben. Die Gemeinde übermittelt die Vorschlagsliste geeigneter Bewerber an das zuständige Amts- bzw. Landgericht.

Interessenten melden sich bitte bis zum 14. April 2023 bei der Gemeindeverwaltung Aitrach, Herr Neumaier, Tel. 07565 9800-13, E-Mai: gemeinde@aitrach.de. Die Bewerbungsformulare können HIER abgerufen werden. Weitere Informationen zur Schöffenwahl finden Sie auch unter www.schoeffenwahl2023.de.

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