Wasseruhren vor Frost schützen

Wasseruhren vor Frost schützen

Das Bürgermeisteramt möchte allen Hausbesitzern, vor allem von Roh-/Neubauten, empfehlen, die Wasseruhren vor Frost und Kälte zu schützen; also: Kellerfenster schließen und die in ungeschützten Räumen und Schächten montierten Wasseruhren frostsicher einmummen.

Bedenken Sie bitte: Schäden an Wasseruhren, die durch Selbstverschulden entstehen, müssen zu Lasten des jeweiligen Wasserabnehmers behoben werden.

Wichtige Regeln zum Schutz der Wasserleitungen und Wasseruhren bei Frostgefahr:

A)   Alljährliche Vorbereitung

  1. Mit Eintritt der Kälte in Kellern und in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern Türen und Fenster immer geschlossen halten. Beschädigte Fensterscheiben und schlecht schließende Fenster rechtzeitig instand setzen. 
  2. Wasserzähler und frei liegende Wasserrohre in frostgefährdeten Räumen mit Isolierstoffen umhüllen. Hierzu können Kork, Glaswolle, auch Sägespäne, Torfmull oder Säcke benutzt werden.
  3. Wasserzählerschächte im Freien dicht abdecken, mit Stroh ausfüllen oder hölzernen Zwischenboden einlegen. Die leichte Bedienung der Absperrhähne und Wasserzähler darf dadurch nicht behindert werden.

B) Maßnahmen bei strengem Frost 

  1. Bei strengem Frost die geschlossenen Türen und Fenster im Keller und in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern zusätzlich frostsicher abdichten. Zur Abdeckung von Flächen dienen Strohmatten, Rupfen, Decken, Säcke, Pappe, möglichst in dicker Schicht, Spalten und Ritzen durch Wülste mit Stroh- oder Altpapierfüllung abdichten.
  2. Hauptabsperrhähne während der Nacht und soweit möglich auch tagsüber schließen, Stockwerkswasserleitungen entleeren. Alle Zapfstellen kurz öffnen und nach dem Entleeren der Steigestränge sofort wieder schließen. Auch im Kellergeschoss notfalls die Leitungen bis zum Hauptabsperrhahn entleeren.
  3. Bei Wiederinbetriebnahme der Hausinnenleitungen Wasser langsam zufließen lassen. Höchst gelegene Zapfstelle entlüften, Leerlaufhähne schließen.
  4. Genügen diese Maßnahmen zum Schutz vor Einfrieren nicht, so kann der Ausfluss eines dünnen Wasserstrahls aus Leerlaufhähnen oder Zapfhähnen erwogen werden. Diese Maßnahme ist ständig zu überwachen! Achtung! Der Wasserverbrauch geht auf Rechnung des Abnehmers. Bei längeren Zeiträumen ist er erheblich.
  5. Eingefrorene Innenleitungen nicht mit Lötlampen oder offenem Feuer auftauen. Fachmann heranziehen, damit das Auftauen an der richtigen Stelle begonnen wird.

Das Bürgermeisteramt bittet dringend, diese wichtigen Regeln sowohl im eigenen als auch im allgemeinen Interesse zu beachten.

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