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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Gemeinde Aitrach – Landkreis Ravensburg Gutachterausschuss

Bekanntmachung Bodenrichtwerte zum 01. Januar 2022

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Aitrach für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß den §§ 196 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für den Bereich der Gemeinde Aitrach zum 01. Januar 2022 ermittelt.

Bodenrichtwerte sind nach der Definition des § 196 Absatz 1 BauGB durchschnittliche Lagewerte für den Boden, die unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungsstandes zu ermitteln sind. Der vom Gesetzgeber definierte Begriff des Bodenrichtwerts lässt es damit nicht zu, für die jeweilige Bodenrichtwertzone eine Bodenrichtwertspanne festzulegen. Der Bodenrichtwert ist vielmehr als entsprechender Durchschnittswert für die Lage der Bodenrichtwertzonen zu ermitteln.

Die Quadratmeterpreise für baureifes Land einschließlich Erschließungskosten sind für den Hauptort Aitrach und die Teilorte Mooshausen und Treherz in den nachfolgenden Bodenrichtwertkarten dargestellt.

Wohnplätze und Hofstellen im Außenbereich wurden mit 50,-- €/m² festgelegt. Für bebaute Grundstücke im Außenbereich ist zu beachten, dass der ausgewiesene Bodenrichtwert ggf. nicht für das komplette Grundstück angewandt werden kann. Als Bezugsfläche gilt die veranlagte Grundstücksfläche des Kommunalabgabengesetztes. Für Gartenflächen im Außenbereich, sowie für in den entsprechenden Bebauungsplänen festgesetzten private Grünflächen, sind 20 % des Bodenrichtwertes anzusetzen.

Die Quadratmeterpreise für landwirtschaftliche Flächen in der Gemeinde Aitrach – ohne Milchkontingent und ohne Erschließungskosten – betragen:

  • Grünland: 3,30 €/m²
  • Ackerland: 4,50 €/m²

Der Bodenrichtwert ist grundsätzlich ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für unbebaute und bebaute Grundstücke. Allerdings konnten die hier angegebenen Bodenrichtwerte nicht allein aufgrund der einzelnen wenigen vergleichbaren Verträge ermittelt werden, so dass das allgemeine Preis- und Wertniveau mit zu berücksichtigen war.

Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. In bebauten Gebieten wurde unterstellt, das einzelne Grundstück wäre unbebaut.

Gemeinbedarfsflächen

Der ausgewiesene Bodenrichtwert stellt auch einen durchschnittlichen Lagewert für Gemeinbedarfsflächen dar. Die jeweilige tatsächliche Grundstücksnutzung ist ggf. durch Flächenabgrenzung innerhalb des betreffenden Grundstücks und ggf. duch Zu-/Abschläge entsprechend der folgenden Kategorien abzubilden:

Kategorie 1: (100 % des Bodenrichtwerts)
Grundstücke die durch ihre tatsächliche Nutzung oder Festsetzungen keine Einschränkungen hinsichtlich der sofortigen oder kurzfristigen privatwirtschaftlichen Nutzung erwarten lassen
Bsp. Verwaltungsgebäude, Bauhöfe usw.

Kategorie 2: (75 % des Bodenrichtwerts)
Grundstücke die durch ihre tatsächliche Nutzung oder Festsetzung nur eingeschränkt marktgängig sind.
Bsp. Schulgelände mit Mischnutzungen wie Hausmeisterwohnungen, kirchliche Grundstücke mit Mischnutzung wie Kirche, Pfarrhaus und Gemeindesaal

Kategorie 3: (50 % des Bodenrichtwerts)
Grundstücke die durch ihre tatsächliche Nutzung oder Festsetzungen in absehbarer Zeit keine privatwirtschaftliche Nutzung erwarten lassen.
Bsp: Kirchen, Kapellen, Kindergärten

Kategorie 4: (25 % des Bodenrichtwerts)
Grundstücke die durch ihre tatsächliche Nutzung oder Festsetzung dauerhaft keine Marktgängigkeit aufweisen. Bsp. Friedhofsgelände mit Aussegnungshalle, Spielplätze mit aufstehenden Gebäuden

Da keine Preisspannen zulässig sind, wurden feste Werte gebildet. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und –zuschnitt und Erschließungszustand können eine Abweichung seines Verkehrswertes vom ermittelten Bodenrichtwert bewirken.

Die ermittelten Bodenrichtwerte werden gemäß § 196 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 8 Absatz 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht.

Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Gemeinde Aitrach, Schwalweg 10, 88319 Aitrach, Telefonnummer: 07565 9800-13, Faxnummer: 07565 5213 bzw.E-Mail schreiben.

gez. Klaus Kleber
Vorsitzender des Gutachterausschusses

Bekanntmachung Bodenrichtwerte zum 01. Januar 2021

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Aitrach für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß den §§ 196 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für den Bereich der Gemeinde Aitrach zum 01. Januar 2021 ermittelt.

Bodenrichtwerte sind nach der Definition des § 196 Absatz 1 BauGB durchschnittliche Lagewerte für den Boden, die unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungsstandes zu ermitteln sind. Der vom Gesetzgeber definierte Begriff des Bodenrichtwerts lässt es damit nicht zu, für die jeweilige Bodenrichtwertzone eine Bodenrichtwertspanne festzulegen. Der Bodenrichtwert ist vielmehr als entsprechender Durchschnittswert für die Lage der Bodenrichtwertzonen zu ermitteln.

Die Quadratmeterpreise für baureifes Land einschließlich Erschließungskosten sind für den Hauptort Aitrach in nachfolgender Karte; für die Teilorte Mooshausen und Treherz sowie die Außenbereiche in nachfolgender Aufstellung dargestellt:

Bodenrichtwerte für Mooshausen

  • Am Hopfenberg (Wohngebiet): 75,00 €/m²
  • Am Wehr (Mischgebiet): 65,00 €/m²
  • An der Iller (Mischgebiet): 65,00 €/m²
  • Auf dem Bühl (Wohngebiet): 75,00 €/m²
  • Bärtlestraße (Mischgebiet): 70,00 €/m²
  • Blumenweg (Mischgebiet): 70,00 €/m²
  • Degenreuther Weg (Mischgebiet): 70,00 €/m²
  • Frauenmahdweg (Mischgebiet): 65,00 €/m²
  • Gießenstraße (Mischgebiet): 70,00 €/m²
  • Haslacher Straße (Mischgebiet): 65,00 €/m²
  • Kronwinkler Weg (Mischgebiet): 70,00 €/m²
  • Maria-Stapp-Weg (Wohngebiet): 75,00 €/m²
  • Riedhofstraße (Mischgebiet): 70,00 €/m²
  • Weiger-Guardini-Straße (Mischgebiet): 65,00 €/m²

Bodenrichtwerte für Treherz

  • Treherz 1 bis 16 (Mischgebiet): 60,00 €/m²
  • Treherz 18 bis 28 (Mischgebiet): 65,00 €/m²

Bodenrichtwerte für Wohnplätze und Hofstellen im Außenbereich

  • Baniswald (Mischgebiet): 45,00 €/m²
  • Oberhausen (Mischgebiet): 45,00 €/m²
  • Obermuken (Mischgebiet): 45,00 €/m²
  • Rotengrund (Mischgebiet): 45,00 €/m²
  • Schmiddis (Mischgebiet): 45,00 €/m²
  • Schnaggenberg (Mischgebiet): 45,00 €/m²
  • Schönblick (Mischgebiet): 45,00 €/m²
  • Sigglis (Mischgebiet): 45,00 €/m²
  • St. Johann (Mischgebiet): 45,00 €/m²
  • Stibi (Mischgebiet): 45,00 €/m²
  • Untermuken (Mischgebiet): 45,00 €/m²
  • Vogelherd (Mischgebiet): 45,00 €/m²
  • Wald (Mischgebiet): 45,00 €/m²

Die Quadratmeterpreise für landwirtschaftliche Flächen in der Gemeinde Aitrach – ohne Milchkontingent und ohne Erschließungskosten – betragen:

  • Grünland: 2,75 €/m²
  • Ackerland: 3,80 €/m²

Der Bodenrichtwert ist grundsätzlich ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für unbebaute und bebaute Grundstücke. Allerdings konnten die hier angegebenen Bodenrichtwerte nicht allein aufgrund der einzelnen wenigen vergleichbaren Verträge ermittelt werden, so dass das allgemeine Preis- und Wertniveau mit zu berücksichtigen war.

Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. In bebauten Gebieten wurde unterstellt, das einzelne Grundstück wäre unbebaut.

Da keine Preisspannen zulässig sind, wurden feste Werte gebildet. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und –zuschnitt und Erschließungszustand können eine Abweichung seines Verkehrswertes vom ermittelten Bodenrichtwert bewirken.

Die ermittelten Bodenrichtwerte werden gemäß § 196 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 8 Absatz 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht.

Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Gemeinde Aitrach, Schwalweg 10, 88319 Aitrach, Telefonnummer: 07565 9800-13Faxnummer: 07565 5213 bzw. eMail: roland.neumaier(@)aitrach.de.

gez. Klaus Kleber
Vorsitzender des Gutachterausschusses

Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2016 und 2018

Die Quadratmeterpreise für baureifes Land einschließlich Erschließungskosten sind für den Hauptort Aitrach in nachfolgender Karte; für die Teilorte Mooshausen und Treherz sowie die Außenbereiche in nachfolgender Aufstellung dargestellt:

Mooshausen

  • Am Hopfenberg (Wohngebiet): 2016 – 70,00 €/m², 2018 – 70,00 €/m²
  • Am Wehr (Mischgebiet): 2016 – 55,00 €/m², 2018 – 60,00 €/m²
  • An der Iller (Mischgebiet): 2016 – 55,00 €/m², 2018 – 60,00 €/m²
  • Auf dem Bühl (Wohngebiet): 2016 – 70,00 €/m², 2018 – 70,00 €/m²
  • Bärtlestraße (Mischgebiet): 2016 – 60,00 €/m², 2018 – 65,00 €/m²
  • Blumenweg (Mischgebiet): 2016 – 60,00 €/m², 2018 – 65,00 €/m²
  • Degenreuther Weg (Mischgebiet): 2016 – 60,00 €/m², 2018 – 65,00 €/m²
  • Frauenmahdweg (Mischgebiet): 2016 – 55,00 €/m², 2018 – 60,00 €/m²
  • Gießenstraße (Mischgebiet): 2016 – 60,00 €/m², 2018 – 65,00 €/m²
  • Haslacher Straße (Mischgebiet): 2016 – 55,00 €/m², 2018 – 60,00 €/m²
  • Kronwinkler Weg (Mischgebiet): 2016 – 60,00 €/m², 2018 – 65,00 €/m²
  • Maria-Stapp-Weg (Wohngebiet): 2016 – 70,00 €/m², 2018 – 70,00 €/m²
  • Riedhofstraße (Mischgebiet): 2016 – 60,00 €/m², 2018 – 65,00 €/m²
  • Weiger-Guardini-Straße (Mischgebiet): 2016 – 55,00 €/m², 2018 – 60,00 €/m²

Treherz

  • Treherz 1 bis 16 (Mischgebiet): 2016 – 50,00 €/m², 2018 – 55,00 €/m²
  • Treherz 18 bis 28 (Mischgebiet): 2016 – 55,00 €/m², 2018 – 60,00 €/m²

Wohnplätze und Hofstellen im Außenbereich

  • Baniswald (Mischgebiet): 2016 – 35,00 €/m², 2018 – 35,00 €/m²
  • Oberhausen (Mischgebiet): 2016 – 35,00 €/m², 2018 – 35,00 €/m²
  • Obermuken (Mischgebiet): 2016 – 35,00 €/m², 2018 – 35,00 €/m²
  • Rotengrund (Mischgebiet): 2016 – 35,00 €/m², 2018 – 35,00 €/m²
  • Schmiddis (Mischgebiet): 2016 – 35,00 €/m², 2018 – 35,00 €/m²
  • Schnaggenberg (Mischgebiet): 2016 – 35,00 €/m², 2018 – 35,00 €/m²
  • Schönblick (Mischgebiet): 2016 – 35,00 €/m², 2018 – 35,00 €/m²
  • Sigglis (Mischgebiet): 2016 – 35,00 €/m², 2018 – 35,00 €/m²
  • St. Johann (Mischgebiet): 2016 – 35,00 €/m², 2018 – 35,00 €/m²
  • Stibi (Mischgebiet): 2016 – 35,00 €/m², 2018 – 35,00 €/m²
  • Untermuken (Mischgebiet): 2016 – 35,00 €/m², 2018 – 35,00 €/m²
  • Vogelherd (Mischgebiet): 2016 – 35,00 €/m², 2018 – 35,00 €/m²
  • Wald (Mischgebiet): 2016 – 35,00 €/m², 2018 – 35,00 €/m²

Die Quadratmeterpreise für landwirtschaftliche Flächen in der Gemeinde Aitrach – ohne Milchkontingent und ohne Erschließungskosten – betragen:

Grünland:
2,60 €/m²
2,75 €/m²

Ackerland:
3,80 €/m²
3,80 €/m²

Kontakt & Informationen

Hauptamt

Roland Neumaier
Telefonnummer: 07565 9800-13
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