Aktuelle Themen
Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen
Auf dem Grundstück Pfänders 3 soll das bestehende Wohnhaus um einen Anbau ergänzt werden. Der Anbau soll westlich an das bestehende Wohnhaus erfolgen, wobei sich die Dachform und -neigung sowie die Firsthöhe an das bestehende Wohnhaus anpassen. Nach Abstimmung mit dem Stadtbauamt und Landwirtschaftsamt ist der Anbau als angemessene Erweiterung nach dem Baugesetzbuch zu beurteilen, so dass auch der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilte.
Des Weiteren wurden zum Neubau eines Anbaus und eines Windfangs sowie dem Einbau zweier Gauben und Apartments im DG auf dem Grundstück Hauptstraße 21, also dem Gasthaus Hirsch, verschiedene Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Nördlich des bestehenden Gebäudes wird ein Lager- und Toilettentrakt sowie eine Überdachung angebaut, die über die festgesetzte Baugrenze hinausragen. Des Weiteren überschreiten die Dachgauben im Bereich der Apartments die Längenbeschränkung im Bebauungsplan von max. 3 m. Ebenfalls im Bebauungsplan nicht vorgesehen ist, bedingt durch die damaligen denkmalschutzrechtlichen Vorgaben, die Installation einer PV-Anlage. Daher muss zu dieser Befreiung auch das Denkmalschutzamt angehört werden, die Rechtsvorschriften haben sich hierzu aber geändert bzw. gelockert und der Bauherr hat eine Vorabstimmung vorgenommen. Des Weiteren sieht der Bauantrag bereits jetzt eine zukünftige Ein- und Ausfahrt über die Straße An der Kirche vor, um einen besseren „Kreislauf“ der parkenden Fahrzeuge zu erreichen. Der Gemeinderat würdigte den Bauantrag in der Gesamtansicht, insbesondere auch hin zum Platz vor der Kirche, als ortsgestalterisch positiv ein und erteilte daher sein Einvernehmen zu dem Baugesuch bzw. den erforderlichen einzelnen Befreiungen von dem bereits älteren Bebauungsplan.
Zum Baugesuch für den Neubau einer Tankrevisionshalle mit Hallenüberdachung und eines Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Hermann-Krum-Straße 6-8 unter Befreiung von den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sauerstoffwerk Friedrichshafen GmbH“ begrüßte die Verwaltung Herrn Geschäftsführer Haag sowie den Planer Herr Weishaupt.
Der Gemeinderat hat bereits im Frühjahr des vergangenen Jahres den Bebauungsplan beschlossen. Das Vorhaben soll nun, auch nachdem vom Land Baden-Württemberg ein Förderbescheid für die Wasserstoffproduktion erteilt wurde, umgesetzt werden.
Herr Haag und Herr Weishaupt führten aus, dass in einem ersten Schritt der Bauantrag für den Neubau einer Tankrevisionshalle mit Hallenüberdachung und eines Verwaltungsgebäudes gestellt wird. Für die geplante Wasserstofferzeugung wird auf Grund der Planungsdauer zu einem späteren Zeitpunkt die notwendige immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragt. Das Ziel der Umsetzung ist Ende des Jahres 2027.
Die Tankrevisionshalle mit angeschlossener Hallenüberdachung hat Maße von ca. 23 x 78 m und eine Höhe von 18,00 m bzw. 621,90 NHN Attika First. Der Bebauungsplan sieht eine maximale Gebäudehöhe von 621,00 NHN vor. Die Mehrhöhe ist bedingt durch die technische Spezifikation der Trag- und Dachkonstruktion, notwendigen Brückenkrananlagen und deren Konstruktions- und Hakenhöhen. Das Gebäude wird für den Eigenstromverbrauch sowohl auf dem Dach als auch an den Wänden mit PV-Modulen ausgestattet und tritt dadurch und durch seine Größe städtebaulich deutlich in Erscheinung, aber das Gebäude muss eben die technisch erforderlichen Maße aufweisen. Das angebaute Verwaltungsgebäude hat Maße von ca. 13 x 24 m und eine Höhe von ca. 8,00 m. Das Verwaltungsgebäude überschreitet die Baugrenze in die im Bebauungsplan festgesetzte private Grünfläche, die Grünfläche wird aber an anderer Stelle ausgeglichen.
Herr Haag und Herr Weishaupt stellten dem Gremium sehr anschaulich den Betriebsablauf und die daraus resultierenden Gebäude und Anlagen vor, wofür sich der Gemeinderat bedankte. Auch verdeutlichte Herr Haag die strategischen Überlegungen des Sauerstoffwerkes in dem neuen Markt der Wasserstoffproduktion mit Zusammenarbeit mit Industrieproduktionen, die den Wasserstoff für die Hitzeproduktion verwenden, Zusammenarbeit mit Wasserstofftankstellen in der Region und Autoherstellern, der Möglichkeit zukünftig am Standort selbst eine Tankstelle zu errichten, usw. Der Gemeinderat zeigte sich beeindruckt davon, mit welchen weitgehenden strategischen Überlegungen das Sauerstoffwerk diese Zukunftstechnologie angeht und freute sich, dass das mit der Aufstellung des Bebauungsplanes gemeinsam angegangene Projekt nun die nächsten zwei Jahre umgesetzt wird.
Nachdem sich die Änderungen zum Bebauungsplan aus nachvollziehbaren technischen Vorgaben ergeben, stellte der Gemeinderat zu dem Baugesuch das Einvernehmen der Gemeinde her.
Auf dem Grundstück Pfänders 3 soll das bestehende Wohnhaus um einen Anbau ergänzt werden. Der Anbau soll westlich an das bestehende Wohnhaus erfolgen, wobei sich die Dachform und -neigung sowie die Firsthöhe an das bestehende Wohnhaus anpassen. Nach Abstimmung mit dem Stadtbauamt und Landwirtschaftsamt ist der Anbau als angemessene Erweiterung nach dem Baugesetzbuch zu beurteilen, so dass auch der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilte.
Des Weiteren wurden zum Neubau eines Anbaus und eines Windfangs sowie dem Einbau zweier Gauben und Apartments im DG auf dem Grundstück Hauptstraße 21, also dem Gasthaus Hirsch, verschiedene Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Nördlich des bestehenden Gebäudes wird ein Lager- und Toilettentrakt sowie eine Überdachung angebaut, die über die festgesetzte Baugrenze hinausragen. Des Weiteren überschreiten die Dachgauben im Bereich der Apartments die Längenbeschränkung im Bebauungsplan von max. 3 m. Ebenfalls im Bebauungsplan nicht vorgesehen ist, bedingt durch die damaligen denkmalschutzrechtlichen Vorgaben, die Installation einer PV-Anlage. Daher muss zu dieser Befreiung auch das Denkmalschutzamt angehört werden, die Rechtsvorschriften haben sich hierzu aber geändert bzw. gelockert und der Bauherr hat eine Vorabstimmung vorgenommen. Des Weiteren sieht der Bauantrag bereits jetzt eine zukünftige Ein- und Ausfahrt über die Straße An der Kirche vor, um einen besseren „Kreislauf“ der parkenden Fahrzeuge zu erreichen. Der Gemeinderat würdigte den Bauantrag in der Gesamtansicht, insbesondere auch hin zum Platz vor der Kirche, als ortsgestalterisch positiv ein und erteilte daher sein Einvernehmen zu dem Baugesuch bzw. den erforderlichen einzelnen Befreiungen von dem bereits älteren Bebauungsplan.
Zum Baugesuch für den Neubau einer Tankrevisionshalle mit Hallenüberdachung und eines Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Hermann-Krum-Straße 6-8 unter Befreiung von den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sauerstoffwerk Friedrichshafen GmbH“ begrüßte die Verwaltung Herrn Geschäftsführer Haag sowie den Planer Herr Weishaupt.
Der Gemeinderat hat bereits im Frühjahr des vergangenen Jahres den Bebauungsplan beschlossen. Das Vorhaben soll nun, auch nachdem vom Land Baden-Württemberg ein Förderbescheid für die Wasserstoffproduktion erteilt wurde, umgesetzt werden.
Herr Haag und Herr Weishaupt führten aus, dass in einem ersten Schritt der Bauantrag für den Neubau einer Tankrevisionshalle mit Hallenüberdachung und eines Verwaltungsgebäudes gestellt wird. Für die geplante Wasserstofferzeugung wird auf Grund der Planungsdauer zu einem späteren Zeitpunkt die notwendige immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragt. Das Ziel der Umsetzung ist Ende des Jahres 2027.
Die Tankrevisionshalle mit angeschlossener Hallenüberdachung hat Maße von ca. 23 x 78 m und eine Höhe von 18,00 m bzw. 621,90 NHN Attika First. Der Bebauungsplan sieht eine maximale Gebäudehöhe von 621,00 NHN vor. Die Mehrhöhe ist bedingt durch die technische Spezifikation der Trag- und Dachkonstruktion, notwendigen Brückenkrananlagen und deren Konstruktions- und Hakenhöhen. Das Gebäude wird für den Eigenstromverbrauch sowohl auf dem Dach als auch an den Wänden mit PV-Modulen ausgestattet und tritt dadurch und durch seine Größe städtebaulich deutlich in Erscheinung, aber das Gebäude muss eben die technisch erforderlichen Maße aufweisen. Das angebaute Verwaltungsgebäude hat Maße von ca. 13 x 24 m und eine Höhe von ca. 8,00 m. Das Verwaltungsgebäude überschreitet die Baugrenze in die im Bebauungsplan festgesetzte private Grünfläche, die Grünfläche wird aber an anderer Stelle ausgeglichen.
Herr Haag und Herr Weishaupt stellten dem Gremium sehr anschaulich den Betriebsablauf und die daraus resultierenden Gebäude und Anlagen vor, wofür sich der Gemeinderat bedankte. Auch verdeutlichte Herr Haag die strategischen Überlegungen des Sauerstoffwerkes in dem neuen Markt der Wasserstoffproduktion mit Zusammenarbeit mit Industrieproduktionen, die den Wasserstoff für die Hitzeproduktion verwenden, Zusammenarbeit mit Wasserstofftankstellen in der Region und Autoherstellern, der Möglichkeit zukünftig am Standort selbst eine Tankstelle zu errichten, usw. Der Gemeinderat zeigte sich beeindruckt davon, mit welchen weitgehenden strategischen Überlegungen das Sauerstoffwerk diese Zukunftstechnologie angeht und freute sich, dass das mit der Aufstellung des Bebauungsplanes gemeinsam angegangene Projekt nun die nächsten zwei Jahre umgesetzt wird.
Nachdem sich die Änderungen zum Bebauungsplan aus nachvollziehbaren technischen Vorgaben ergeben, stellte der Gemeinderat zu dem Baugesuch das Einvernehmen der Gemeinde her.
Bebauungsplan „Gewerbegebiet An der Chaussee, 3. Erweiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss
Der Bebauungsplan hat das Ziel die gewerbliche Erweiterung der an dem Standort bereits tätigen Fa. Unglehrt zu ermöglichen. Nach erfolgter weiterer öffentlicher Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hatte der Gemeinderat über die eingegangenen Stellungnahmen zu entscheiden und den Satzungsbeschluss zu fassen. Stellungnahmen sind lediglich von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Insbesondere hat das Landratsamt mitgeteilt, dass mit dem Ausgleich über Ökopunkte aus der Ökokontomaßnahme „Ausweisung Bannwald Bodanrück“ Einverständnis besteht. Der Regionalverband hat nochmals bestätigt, dass der Gewerbeflächenbedarf nachgewiesen ist, da die Synergieffekte eines weiteren Werkes nur an diesem Standort erzielt werden können. Die Netze BW hat als Leitungsträger für die dort verlegte Stromleitung nochmals darauf hingewiesen, dass die Umlegung und die Kostentragung frühzeitig abzustimmen ist. Ebenfalls haben die Stadtwerke Memmingen auf die an der westlichen Grundstücksgrenze liegenden Wasserversorgungsleitung und deren Schutz hingewiesen. Nachdem die Stellungnahme keine inhaltlichen, sondern nur redaktionelle, Änderungen ergeben haben, hat der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Ebenso hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach in seiner öffentlichen Sitzung am 06.05.2026 die Änderung des Flächennutzungsplanes festgestellt. Sobald die Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Regierungspräsidium Tübingen genehmigt ist, soll auch die Bekanntmachung und damit Inkraftsetzung des Bebauungsplanes erfolgen.
Amtsblatt der Gemeinde – Erhöhung des Abonnementpreises
Der Abonnementpreis beträgt derzeit 26,50 € p.a. Die beauftragte Druckerei Neidhart hat mitgeteilt, dass auf Grund der Steigerung des Mindestlohns der Austräger, den Papierpreisen und natürlich der allgemeinen Preissteigerungen wie Energie, usw. eine Erhöhung des Abonnementpreises um 2,00 € auf 28,50 € p.a. erforderlich ist. Der Online-Preis bleibt bei 26,50 € und kombiniert gedruckt und online bei 39,99 €. Da die Preiserhöhung hinter der Inflationsrate in den zurückliegenden Jahren zurückbleibt, stimmte der Gemeinderat der Erhöhung zu.
Entscheidung über die Annahme von Spenden
Vom Team des Kinderkleiderbasars Aichstetten ging eine Spende ein. Die Spende von 350,00 € soll für das Ferienprogramm werden. Des Weiteren spendete die Volksbank Allgäu-Oberschwaben 266,00 € für die Klassenpreise Jugend-creativ. Der Gemeinderat beschloss die Spenden anzunehmen und diese zweckgebunden einzusetzen.
Vielen Dank an die Spender!
Bekanntgaben und Verschiedenes
Änderung Betriebserlaubnis Kindergarten Arche Noah
Die insgesamt 30 Ganztageskinder im Kindergarten Arche Noah werden aus pädagogischen, organisatorischen und räumlichen Gründen auf mehrere Gruppen verteilt. Um die tatsächliche Betreuung in der Betriebserlaubnis abzubilden, wird von der katholischen Kirchengemeinde als Trägerin die Anpassung der Betriebserlaubnis zum 01.09.20206 beim Kommunalverband für Jugend und Soziales beantragt. Durch diese Anpassung verändert bzw. erhöht sich der Personalschlüssel um 0,66 Stellenanteile. Der Gemeinderat nahm von der Änderung der Betriebserlaubnis zustimmend Kenntnis.
Bekanntgabe Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028
Die Gemeinde folgt bereits seit Jahrzehnten der Empfehlung der Vertreter des Städtetages, Gemeindetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg zu den Elternbeiträgen. Das angestrebte Ziel der Verbände bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung. Die Empfehlung sieht eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2026/2027 um 4,5 % und für das Kindergartenjahr 2027/2028 um 4,0 % vor. Diese Erhöhungen berücksichtigen die aktuellen Tarifsteigerungen sowie einen Zuschlag für die allgemeinen Kostensteigerungen. Der Gemeinderat nahm die Elternbeiträge zustimmend zur Kenntnis, so dass diese von den Kindergärten ab dem nächsten Jahr angewendet werden.


