Aktuelle Themen
Vorstellung von Frau Burger von der Koordinierungsstelle des Solidarischen Netzwerkes Aitrach e.V.
Der Gemeinderat freute sich, dass Frau Burger von der Koordinierungsstelle des Solidarischen Netzwerkes Aitrach e.V. sich gleich nach ihrem Dienstantritt auch beim Gemeinderat vorstellte. Die Angebote des Solidarischen Netzwerkes sind in kurzer Zeit ein wichtiger Bestandteil des Gemeindelebens geworden und wenn man die derzeitigen Diskussionen über die Pflegereform, usw. verfolgt, wird die gegenseitige Unterstützung in Zukunft noch wichtiger werden.
Frau Burger stellte ihren Lebenslauf dar mit verschiedenen Stellen einerseits in der Gemeinwesenarbeit, insbesondere beim Projekt Herz und Gemüt in Leutkirch mit einer ähnlichen Ausrichtung und andererseits direkt in der Pflege. Auf Grund dieser beruflichen Erfahrungen freut sie sich wieder im Bereich der Gemeinwesenarbeit tätig zu sein und ihre Erfahrung mit einzubringen. Auf der anderen Seite sei sie bei der Jahreshauptversammlung sehr beeindruckt gewesen über den großen Besuch und die Berichte über die vielen verschiedenen Angebote. Sie freut sich daher darauf die bestehenden Angebote mitzugestalten und auch Neues zu entwickeln und das im guten Kontakt mit der Gemeinde.
Der Gemeinderat bedankte sich für die persönliche Vorstellung und betonte nochmals, dass ihm das Solidarische Netzwerk und die gemeinsame Gestaltung des Gemeinwesen auch im Hinblick auf den demographischen Wandel ein großes Anliegen ist.
Antrag der „Wasserversorgung Rank“ auf Verlängerung der Teilbefreiung vom Benutzungszwang
Die Verwaltung führte ein, dass die private Wasserversorgung Rank seit Zeiten besteht, in denen es noch gar keine öffentliche Wasserversorgung gab. Heutzutage dient das private Wasser nicht mehr der Trinkwasserversorgung, sondern der Landwirtschaft, der Gartenbewässerung, usw. Für das Privatwasser wird trotzdem eine sogenannte Bereitstellungsgebühr erhoben, da trotz Benutzungszwang nicht der ganze Bedarf aus dem öffentlichen Wassernetz gedeckt wird und damit die Fixkosten, also der größte Teil der Kosten, nicht in vollem Umfang mitgetragen werden. Da die Handhabung seit Jahrzehnten besteht, stimmte der Gemeinderat auch weiterhin der Teilbefreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung stets widerruflich befristet auf 5 Jahre zu, da es immer zu anderen gesetzlichen Regelungen oder technischen Vorgaben kommen kann.
Antrag der „Wassergenossenschaft Marstetten“ auf Verlängerung der Teilbefreiung vom Benutzungszwang
Der vergleichbare Antrag wie beim Tagesordnungspunkt zuvor wurde von der Wassergenossenschaft Marstetten gestellt. Auch hier soll das Brauchwasser zur Gartenbewässerung sowie zum Spülen von Aborten und den Betrieb von Waschmaschinen benutzt werden, weshalb auch Zähler verbaut sind. Es wurde thematisiert, dass sowohl das Gesundheitsamt wie die Gemeinde auf Grund möglicher mikrobiologischer Verunreinigung einen Einsatz von Brauchwasser im Haushalt nicht empfiehlt, aber die Gemeinde es zulässt, wenn Messeinrichtungen vorhanden sind, die Installation mit Trennung zur öffentlichen Wasserversorgung, Kennzeichnung, etc. ordnungsgemäß erfolgt ist und die weiteren Vorgaben beachtet werden. Natürlich wird auch hier eine Bereitstellungsgebühr erhoben. Unter diesen Voraussetzungen stimmte der Gemeinderat der weiteren Befreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung stets widerruflich befristet auf 5 Jahre zu.
Erweiterung des Kindergartens St. Bernhard und der Schulkindbetreuung – Vergabe der Rohbauarbeiten und des Gewerks Heizung-Lüftung-Sanitär
Im Frühjahr diesen Jahres hat der Gemeinderat der Ausführungsplanung für das Projekt zugestimmt und die Gemeindeverwaltung beauftragt die Ausschreibungen zu veranlassen. Als erstes wurden die Rohbauarbeiten und das Gewerk Heizung-Lüftung-Sanitär ausgeschrieben. Für beide Gewerke wurde beides Mal nur ein Angebot abgegeben, für den Rohbau von der Firma Otto Birk Bau GmbH, Aitrach, zu einem Angebotspreis von 340.280,07 € und bei Gewerk Heizung-Lüftung-Sanitär von der Firma Frankenhauser Heizung und Sanitär GmbH, Leutkirch zu einer Angebotssumme von 143.162,83 €. Mit den beiden Angeboten ist damit schon fast ein Drittel der insgesamten Kostensumme vergeben und bisher liegen die Kosten im Rahmen der Kostenberechnung. Der Gemeinderat vergab die Arbeiten daher an die beiden Firmen.
Den größten Teil der Beratungen nahm der Umgang mit den verschiedenen Förderprogrammen in Anspruch. Das Projekt mit Kosten von ca. 1,5 Mio. teilt sich im EG auf eine weitere Kindergartengruppe und im OG auf die Schulkindbetreuung auf. Für die neue Kindergartengruppe wurden bereits im vergangenen Jahr Fördermittel von 200.000 € genehmigt, so dass nun auch der Baubeginn erfolgen muss. Für die Schulkindbetreuung hat die Verwaltung einen Zuschussantrag aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau mit einer Förderhöhe von bis zu 70 % gestellt, allerdings sind die Mittel des Programms bereits vergeben, so dass die Gemeinde auf der Warteliste steht. Des Weiteren hat die Verwaltung einen Zuschussantrag nach der Schulbauförderung gestellt und das Regierungspräsidium hat in Aussicht gestellt, dass dieser kurzfristig mit 242.000 € genehmigt werden könnte. Theoretisch wäre es möglich mit dem Antrag auf Schulbauförderung noch zu warten und auf eine höhere Förderung aus dem Investitionsprogramm Ganztagesausbau zu hoffen, allerdings nach Einschätzung aller Beteiligter nicht mit großen Erfolgsaussichten, da kaum zu erwarten ist, dass andere Gemeinden die Vorhaben nicht umsetzen. Der Gemeinderat hatte bereits in der Vergangenheit betont, dass er auf Grund der Notwendigkeit das Projekt auch umsetzen will, wenn die Förderung „nur“ aus dem Schulbauförderprogramm erfolgt und diese Haltung bekräftigte er nochmals und beschloss gleich den Antrag im Schulbauförderprogramm zu stellen und diesen Zuschuss zu sichern.
Der Gemeinderat freute sich, dass dann der Neubau im Herbst starten kann und den Kindern die neuen Räumlichkeiten baldmöglichst zur Verfügung stehen, was ja das Wichtigste ist.
Erweiterung des Feuerwehrhauses – Vergabe der Arbeiten für die Branderkennungsanlage
Das Feuerwehrhaus soll mit einer Branderkennungsanlage ausgestattet werden, da der Schaden bei einem Brand, insbesondere in der Fahrzeughalle, natürlich enorm ist. Es sind zwei Angebot hierfür eingegangen und das wirtschaftlichste mit einem Angebotspreis von ca. 41.000 € war im Rahmen der Erwartungen, auf Grund der Kurzfristigkeit des Eingangs der Angebote war aber eine genaue Abstimmung mit der Feuerwehr noch nicht möglich, so dass noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde, aber die grundsätzliche Notwendigkeit nochmals bestätigt wurde.
