Direkt
zum Inhalt springen,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Aitrach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Aitrach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Logo Gemeinde Aitrach

Aktuelle Themen

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 06. Juli 2026

Erstelldatum16.07.2026

Sitzungsbericht

Vorstellung von Frau Burger von der Koordinierungsstelle des Solidarischen Netzwerkes Aitrach e.V.

Der Gemeinderat freute sich, dass Frau Burger von der Koordinierungsstelle des Solidarischen Netzwerkes Aitrach e.V. sich gleich nach ihrem Dienstantritt auch beim Gemeinderat vorstellte. Die Angebote des Solidarischen Netzwerkes sind in kurzer Zeit ein wichtiger Bestandteil des Gemeindelebens geworden und wenn man die derzeitigen Diskussionen über die Pflegereform, usw. verfolgt, wird die gegenseitige Unterstützung in Zukunft noch wichtiger werden.

Frau Burger stellte ihren Lebenslauf dar mit verschiedenen Stellen einerseits in der Gemeinwesenarbeit, insbesondere beim Projekt Herz und Gemüt in Leutkirch mit einer ähnlichen Ausrichtung und andererseits direkt in der Pflege. Auf Grund dieser beruflichen Erfahrungen freut sie sich wieder im Bereich der Gemeinwesenarbeit tätig zu sein und ihre Erfahrung mit einzubringen. Auf der anderen Seite sei sie bei der Jahreshauptversammlung sehr beeindruckt gewesen über den großen Besuch und die Berichte über die vielen verschiedenen Angebote. Sie freut sich daher darauf die bestehenden Angebote mitzugestalten und auch Neues zu entwickeln und das im guten Kontakt mit der Gemeinde.

Der Gemeinderat bedankte sich für die persönliche Vorstellung und betonte nochmals, dass ihm das Solidarische Netzwerk und die gemeinsame Gestaltung des Gemeinwesen auch im Hinblick auf den demographischen Wandel ein großes Anliegen ist.

Antrag der „Wasserversorgung Rank“ auf Verlängerung der Teilbefreiung vom Benutzungszwang

Die Verwaltung führte ein, dass die private Wasserversorgung Rank seit Zeiten besteht, in denen es noch gar keine öffentliche Wasserversorgung gab. Heutzutage dient das private Wasser nicht mehr der Trinkwasserversorgung, sondern der Landwirtschaft, der Gartenbewässerung, usw. Für das Privatwasser wird trotzdem eine sogenannte Bereitstellungsgebühr erhoben, da trotz Benutzungszwang nicht der ganze Bedarf aus dem öffentlichen Wassernetz gedeckt wird und damit die Fixkosten, also der größte Teil der Kosten, nicht in vollem Umfang mitgetragen werden. Da die Handhabung seit Jahrzehnten besteht, stimmte der Gemeinderat auch weiterhin der Teilbefreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung stets widerruflich befristet auf 5 Jahre zu, da es immer zu anderen gesetzlichen Regelungen oder technischen Vorgaben kommen kann.

Antrag der „Wassergenossenschaft Marstetten“ auf Verlängerung der Teilbefreiung vom Benutzungszwang

Der vergleichbare Antrag wie beim Tagesordnungspunkt zuvor wurde von der Wassergenossenschaft Marstetten gestellt. Auch hier soll das Brauchwasser zur Gartenbewässerung sowie zum Spülen von Aborten und den Betrieb von Waschmaschinen benutzt werden, weshalb auch Zähler verbaut sind. Es wurde thematisiert, dass sowohl das Gesundheitsamt wie die Gemeinde auf Grund möglicher mikrobiologischer Verunreinigung einen Einsatz von Brauchwasser im Haushalt nicht empfiehlt, aber die Gemeinde es zulässt, wenn Messeinrichtungen vorhanden sind, die Installation mit Trennung zur öffentlichen Wasserversorgung, Kennzeichnung, etc. ordnungsgemäß erfolgt ist und die weiteren Vorgaben beachtet werden. Natürlich wird auch hier eine Bereitstellungsgebühr erhoben. Unter diesen Voraussetzungen stimmte der Gemeinderat der weiteren Befreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung stets widerruflich befristet auf 5 Jahre zu.

Erweiterung des Kindergartens St. Bernhard und der Schulkindbetreuung – Vergabe der Rohbauarbeiten und des Gewerks Heizung-Lüftung-Sanitär

Im Frühjahr diesen Jahres hat der Gemeinderat der Ausführungsplanung für das Projekt zugestimmt und die Gemeindeverwaltung beauftragt die Ausschreibungen zu veranlassen. Als erstes wurden die Rohbauarbeiten und das Gewerk Heizung-Lüftung-Sanitär ausgeschrieben. Für beide Gewerke wurde beides Mal nur ein Angebot abgegeben, für den Rohbau von der Firma Otto Birk Bau GmbH, Aitrach, zu einem Angebotspreis von 340.280,07 € und bei Gewerk Heizung-Lüftung-Sanitär von der Firma Frankenhauser Heizung und Sanitär GmbH, Leutkirch zu einer Angebotssumme von 143.162,83 €. Mit den beiden Angeboten ist damit schon fast ein Drittel der insgesamten Kostensumme vergeben und bisher liegen die Kosten im Rahmen der Kostenberechnung. Der Gemeinderat vergab die Arbeiten daher an die beiden Firmen.

Den größten Teil der Beratungen nahm der Umgang mit den verschiedenen Förderprogrammen in Anspruch. Das Projekt mit Kosten von ca. 1,5 Mio. teilt sich im EG auf eine weitere Kindergartengruppe und im OG auf die Schulkindbetreuung auf. Für die neue Kindergartengruppe wurden bereits im vergangenen Jahr Fördermittel von 200.000 € genehmigt, so dass nun auch der Baubeginn erfolgen muss. Für die Schulkindbetreuung hat die Verwaltung einen Zuschussantrag aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau mit einer Förderhöhe von bis zu 70 % gestellt, allerdings sind die Mittel des Programms bereits vergeben, so dass die Gemeinde auf der Warteliste steht. Des Weiteren hat die Verwaltung einen Zuschussantrag nach der Schulbauförderung gestellt und das Regierungspräsidium hat in Aussicht gestellt, dass dieser kurzfristig mit 242.000 € genehmigt werden könnte. Theoretisch wäre es möglich mit dem Antrag auf Schulbauförderung noch zu warten und auf eine höhere Förderung aus dem Investitionsprogramm Ganztagesausbau zu hoffen, allerdings nach Einschätzung aller Beteiligter nicht mit großen Erfolgsaussichten, da kaum zu erwarten ist, dass andere Gemeinden die Vorhaben nicht umsetzen. Der Gemeinderat hatte bereits in der Vergangenheit betont, dass er auf Grund der Notwendigkeit das Projekt auch umsetzen will, wenn die Förderung „nur“ aus dem Schulbauförderprogramm erfolgt und diese Haltung bekräftigte er nochmals und beschloss gleich den Antrag im Schulbauförderprogramm zu stellen und diesen Zuschuss zu sichern.

Der Gemeinderat freute sich, dass dann der Neubau im Herbst starten kann und den Kindern die neuen Räumlichkeiten baldmöglichst zur Verfügung stehen, was ja das Wichtigste ist.

Erweiterung des Feuerwehrhauses – Vergabe der Arbeiten für die Branderkennungsanlage

Das Feuerwehrhaus soll mit einer Branderkennungsanlage ausgestattet werden, da der Schaden bei einem Brand, insbesondere in der Fahrzeughalle, natürlich enorm ist. Es sind zwei Angebot hierfür eingegangen und das wirtschaftlichste mit einem Angebotspreis von ca. 41.000 € war im Rahmen der Erwartungen, auf Grund der Kurzfristigkeit des Eingangs der Angebote war aber eine genaue Abstimmung mit der Feuerwehr noch nicht möglich, so dass noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde, aber die grundsätzliche Notwendigkeit nochmals bestätigt wurde.

Kontakt & Informationen

Kontakt

Gemeinde Aitrach
Schwalweg 10
88319 Aitrach
Telefonnummer: 07565 9800-0
Faxnummer: 07565 5213
E-Mail schreiben