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Anhörung zur Teilfortschreibung Windenergie
Der Regionalverband Donau-Iller hat der Gemeinde mitgeteilt, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands am 21.10.2025 die Stellungnahme der Gemeinde beraten und einer Abwägung zugeführt hat:
Stellungsnahme ID 189 Gemeinde Aitrach
189 AA
Textabschnitt der Stellungnahme
Die Gemeinde erhebt folgende Einwendungen zur Ausweisung des Vorranggebietes Tannheim-Oyhof:
1. Einschränkung der Planungshoheit der Gemeinde
Der Kriterienkatalog für die Vorranggebiete Windenergie des Regionalverbandes Donau-Iller Beinhaltet zu Wohnbauflächen einen Vorsorgeabstand von 800 m und zu Gehöften und Siedlungssplitter (landwirtsch., gewerbliche Prägung) mit Wohnnutzung 500 m. Genau diese Abstände wurden gegenüber dem nördlichen Ortsrand Mooshausen und der Einzelhofstelle in der Riedhofstraße angewandt. Auch wenn der Flächennutzungsplan aktuell keine Erweiterung des Ortes Mooshausen Richtung Norden ausweist, wird die Planungshoheit der Gemeinde Aitrach dahingehend wesentlich eingeschränkt, dass eine zukünftige wohnbauliche Entwicklung des Ortes Mooshausen in nördlicher Richtung durch die Festlegung des Vorranggebiets ausgeschlossen ist.
Die Gemeinde fordert daher eine Verlegung des Vorranggebiets um mindestens 300 m nach Norden, um der Planungshoheit der Gemeinde ausreichend Raum zu geben.
Bewertung der Geschäftsstelle
Die Siedlungsabstände gemäß Kriterienkatalog werden eingehalten.
Die rein vorsorgliche Berücksichtigung einer nicht näher konkretisierten kommunalen Entwicklungsmöglichkeit ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund des § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) (Überragendes öffentliches Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien; Gewichtungsvorrang) nicht möglich und widerspräche dem Planungskonzept.
Eine Änderung ist nicht veranlasst.
Beschlussvorschlag
Keine Änderung des Entwurfs der Teilfortschreibung.
189 AB
Textabschnitt der Stellungnahme
2. Umfassung des Ortes Mooshausen
Der Regionalplan Donau-Iller hat die Kriterien zur Prüfung der Umfassungssituation in Ziffer 4.4.3 Teilräumliche Differenzierung, Einzelfallbetrachtung und Berücksichtigung kommunaler Vorstellungen festgelegt. Die Vorgaben entsprechen dem Kriterium des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben, der in der Regel in einem Abstand von ca. 2,5 Kilometer einen Winkel von zweimal 60 Grad gegenüberliegend der entsprechenden Orte freigehalten hat.
Der Gemeinde ist bewusst, dass das Kriterium eingehalten ist, da nach Südosten und Nordwesten ein Sichtwinkel von 60 Grad freibleit. Die Gemeinde bittet aber bei der Abwägung das vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben südwestlich von Mooshausen ausgewiesene Vorranggebiet 436-026: [Anm. der Geschäftsstelle: Stellungnahme enthält zwei kartographische Abbildungen zum genannten Vorranggebiet] zu berücksichtigen und auf Grund der im Südwesten und Nordosten des Teilorts Mooshausen liegenden Vorranggebiete die unter Ziffer 1. Geforderte Verlegung des Vorranggebietes nach Norden vorzunehmen.
Bewertung der Geschäftsstelle
Ein wesentlicher Bestandteil der Berücksichtigung lokaler Überforderungssituationen war die Vermeidung von Umzingelungs- bzw. Umfassungswirkungen einzelner Ortschaften. Die Vorgehensweise ist im Erläuterungsbericht (Anhang 4 des Umweltberichts) dokumentiert. Auch bei Berücksichtigung des in der Stellungnahme genannten Vorranggebiets im Entwurf des Teilregionalplans Energie des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben ergibt sich für den Ort Mooshausen keine zusammenhängende, wahrnehmbare Umfassung des Ortsrandes von über 120°. Eine Änderung ist daher nicht angezeigt.
Bezüglich der in der Stellungnahme geforderten Verlegung des Vorranggebietes nach Norden wird auf die Bewertung der Geschäftsstelle zu Textabschnitt ID 189AA verwiesen.
Beschlussvorschlag
Keine Änderung des Entwurfs der Teilfortschreibung.
Die Vorranggebiete Tannheim-Oyhof und auch das Gebiet Rot a.d. Rot bleiben damit unverändert, nachdem auch die Stellungnahme der Gemeinde Tannheim keine Änderung bewirkt hat.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass vom 10.11.2025 bis zum 09.12.2025 das zweite Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller durchgeführt wird. Die Öffentlichkeit kann die Unterlagen beim Regionalverband, beim Regierungspräsidium Tübingen und der Regierung von Schwaben, bei den Landratsämtern, bei der Stadt Ulm und der Stadt Memmingen sowie im Internet auf www.rvdi.de einsehen. Der Regionalverband hat darauf hingewiesen, dass im zweiten Anhörungsverfahren nach Art. 16 Abs. 6 Satz 3 BayLplG Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Fortschreibungsentwurfes abgegeben werden können.

