Aktuelle Themen
Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen
Auf dem Grundstück Riedhofstraße 21 ist mit dem Neubau einer Halle für Maschinen, Fahrzeuge, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lager, Neubau Güllegrube am Standort des ehemaligen Milchviehstalls der Wiederaufbau des abgebrannten Gebäudeteils beantragt. Das Landwirtschaftsamt hat bestätigt, dass die Größe der Halle zur Unterbringung von Maschinen und Geräten und zur Lagerung von Ernteerzeugnissen auf Grund der eigenen Flächen angemessen und bedarfsgerecht ist. Wie der Bauherr mitgeteilt hat, ist dieses Vorhaben unabhängig von dem laufenden Verfahren zum Neubau eines Hähnchenstalls. Da das landwirtschaftliche Vorhaben nach dem Baugesetzbuch privilegiert ist, erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen.
Das Sauerstoffwerk Friedrichshafen beantragt die Erstellung einer offenen Halle für die Wasserstoffabfüllung auf dem Grundstück Hermann-Krum-Straße 6 und benötigt hierfür eine Befreiung vom Bebauungsplan wegen einer Baugrenzenüberschreitung. Die kleine Halle dient derzeit nur der Wasserstoffabfüllung, im weiteren Schritt ist geplant eine Wasserstoffproduktion zu bauen. Daher wurde die Halle möglichst nahe an die Straße gerückt, um die zukünftigen Bauarbeiten nicht zu behindern, wodurch die Überschreitung der Baugrenze zustande kommt. Der Gemeinderat stimmte der notwendigen Befreiung zu und erteilte sein Einvernehmen.
Ebenso stimmte er einem Anbau an das Wohnhaus auf dem Grundstück Schwalweg 62 sowie der Sanierung und Umbau eines Einfamilienhauses zu einem Dreifamilienhaus und Einbau einer Gaube beim Gebäude Hauptstraße 75 zu. Der Gemeinderat begrüßte es grundsätzlich, dass im Bestand weiterer Wohnraum geschaffen wird.
Wirtschaftsplan 2026 für den Gemeindewald
Die Verwaltung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Förster Wohlhüter. Herr Wohlhüter führte aus, dass der Einschlag im vergangenen Jahr mit einer Einschlagsmenge von ca. 500 Festmetern planmäßig verlaufen ist und wenig Käfer- oder Sturmholz angefallen sei. Daher und auch auf Grund verschiedener Entwicklungen auf dem Holzmarkt ist der Preis gerade sehr gut. Auch im kommenden Jahr sei ein planmäßiger Einschlag mit 500 Festmetern geplant, was nach Abzug der Kosten ein geplantes Ergebnis von 25.965 € ergibt, so dass der Gemeindewald einen kleinen Beitrag für den Gemeindehaushalt abwirft. Darüber hinaus berichtete er, dass die Prüfung der Zertifizierung des Waldes und auch des Programmes zur naturnahen Waldbewirtschaftung keine wesentlichen Beanstandungen ergeben hat. Die Gemeinde hat sich in diesem Rahmen verpflichtet Flächen aus der Bewirtschaftung zu nehmen, Habitatbäume zu erhalten, usw. Die Gemeinde würde damit den Wald nicht nur wirtschaftlich sehen, sondern viele Flächen auch naturnah belassen. In diesem Jahr stünde noch die Aufstellung des 10-jährigen Forsteinrichtungsplanes an, was dann ein guter Anlass wäre die Planungen bei einer Waldbegehung dem Gemeinderat vorzustellen.
Der Gemeinderat bedankte sich für die ausführliche und fachkundige Darstellung und stimmte dem Wirtschaftsplan für das Fortwirtschaftsjahr 2026 zu.
Kindergarten St. Bernhard – Ergänzung Spielgeräte im Außenbereich
Bereits vor 2-3 Jahren wurde der Außenbereich des Kindergartens St. Bernhard erweitert und mit einem weiteren Spielgeräte versehen. Schon damals wurde ein Platz freigehalten für ein weiteres Spielgerät, das aber auf Grund der fehlenden Haushaltsmittel zurückgestellt wurde. Nun sollen, auch auf Grund der Planungen für eine dritte Gruppe, zusätzliche Spielgeräte verwirklicht werden, so dass diese auch den jetzigen Kindern schon zur Verfügung stehen. In Abstimmung mit der Kindergartenleiterin Frau Wimhofer hat Frau Landschaftsarchitektin ein Angebot für zwei Tipis und ein Fass zum Durchkrabbeln eingeholt. Die Spielgeräte sind leider immer sehr teuer, so dass mit den Aufstell- und Anpassungsarbeiten mit Kosten von ca. 23.500 € zu rechnen ist. Geplant ist allerdings, dass der Bauhof auch Arbeiten übernimmt, um die Fremdkosten zu reduzieren.
Nachdem die weiteren Spielgeräte bereits länger geplant waren, war es dem Gemeinderat wichtig diese nun umzusetzen und stimmte der Planung zu und beauftragte Frau Landschaftsarchitektin Brack und den Bauhof mit der Umsetzung.
Kindergarten Arche Noah – Vergabe der Planungsleistungen für die Brandschutzkonzeption sowie die Gewerke Heizung, Sanitär und Lüftung
Der Gemeinderat hat bereits im Frühjahr vergangenen Jahres die Bürogemeinschaft „roterpunkt architekten“ mit der Planung der Erweiterung des Kindergartens Arche Noah beauftragt. Inzwischen sind die notwendigen Zuschussanträge im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum und dem Ausgleichsstock gestellt und die Gemeinde hofft auf eine Bewilligung im Frühjahr, so dass die Planung weitergeführt werden soll. Es wurden Angebote eingeholt und der Gemeinderat vergab entsprechend das Brandschutzkonzept an die Fa. Zähringer Concepts GmbH, Isny und die Planung der Gewerke Heizung, Sanitär und Lüftung an das Planungsbüro Burr, Leutkirch als wirtschaftlichste Bieter.
Schulkindbetreuung – Ausweitung der Ferienbetreuung und Festlegung der Elternbeiträge für die Schulkind- und Ferienbetreuung
Die Schulkindbetreuung an der Grundschule Aitrach wird in Zusammenarbeit mit der Stiftung St. Anna erbracht, wodurch eine qualitativ anspruchsvolle Betreuung gewährleistet ist, die einen hohen Zuspruch erfährt. Das Angebot wird inzwischen deshalb von knapp 80 Kindern in Anspruch genommen.
Der Gemeinde ist es seit vielen Jahren, abgesehen von dem jetzt eingeführten Rechtsanspruch nach dem Ganztagesförderungsgesetz, ein großes Anliegen den Betreuungsbedarf der Kinder und Eltern zu decken und eben nicht „nur“ eine Betreuung zu gewährleisten, sondern diese auch qualitätsvoll unter Leitung von Fachpersonal zu gestalten. Das Ziel ist es weiterhin diese beiden Ziele, Deckung des Bedarfs und gute Betreuungsqualität, bestmöglich zu verbinden.
Der Rechtsanspruch geht vor allem im Bereich der Ferienbetreuung über das bisherige Angebot hinaus. Ziel der Gemeinde, der Schule und der Schulkindbetreuung war die Ausweitung der Ferienbetreuung mit dem bestehenden Personal zu leisten, da die Kinder zu diesem eine Beziehung aufgebaut haben und auch durch die Betreuung das ganze Jahr über die Bedürfnisse der Kinder bekannt sind. Die zeitliche Ausweitung ist personell nur leistbar über eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Aichstetten, dort ist die Schulkindbetreuung ebenfalls der Stiftung St. Anna übertragen. Damit steht der notwendige Personalpool zur Verfügung, so dass bis zu 50 Plätze angeboten werden können. Dies bedeutet aber natürlich auch, dass die Ferienbetreuung abwechselnd in Aitrach und Aichstetten stattfindet und für die Eltern je nach Standort der Ferienbetreuung Fahrten anfallen.
Die interkommunale Ferienbetreuung wird ab dem Kalenderjahr 2027 angeboten. In den Herbstferien 2026 wird auf die möglichen Schließtage zurückgegriffen. Wie auch die Jahre zuvor, können die künftigen Erstklässler bereits in Sommerferienwoche 5 und 6 an der Ferienbetreuung teilnehmen. Die Abfrage erfolgt nach den Herbstferien für das kommende Jahr, da die Eltern ihren Urlaub auch zumeist für das kommende Kalenderjahr planen müssen. Ab 2027 werden dann die Osterferien (2 Wochen), Sommerferien (1.-2. Ferienwoche sowie 5. + 6. Ferienwoche) und die Herbstferien (1 Woche) abgedeckt. Geplant ist Betreuung in den Sommerferien 1. +2. Woche in Aitrach stattfinden zu lassen und die 5. + 6. Woche in Aichstetten. Die beiden freien Schultage vor den Sommerferien werden als Schließtage genutzt. Die anderen Ferienwochen variieren jährlich. Start Osterferien 2027 in Aichstetten, Herbstferien 2027 in Aitrach. Die Gebühren, sowohl für die Kernzeiten- und Nachmittagsbetreuung wie auch die Ferienbetreuung, werden auf Grund der Zusammenarbeit von beiden Gemeinden einheitlich festgelegt. Der Gemeinderat legte für die Kernzeit 60,00 €, für die Nachmittagsbetreuung 70,00 € und für die pro Ferienwoche 100,00 € (egal ob 4 oder 5 Betreuungstage) fest. Der Elternbeitrag für die Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung steigt damit nur geringfügig, der Beitrag für die Ferienbetreuung stärker, da hier der organisatorische und personelle Aufwand zukünftig höher ist. Im Jahr 2024 lag der Aufwand für die Schulkindbetreuung bei ca. 245.000 €, wobei der Abmangel der Gemeinde nach Abzug der Zuschüsse und Elternbeiträge bei ca. 155.000 € lag. Der Aufwand im Jahr 2025 wird auf Grund der wesentlich höheren Kinderzahl höher ausfallen und durch die ausgeweitete Ferienbetreuung nochmals ansteigen. Eine Ferienwoche versursacht ohne Gebäudekosten, usw. ca. einen Aufwand von 6.500 €. Es bleibt die Entwicklung abzuwarten und auch wie sich die Zuschüsse entwickeln. Wenn sich keine großen Veränderungen ergeben, ist geplant die Elternbeiträge jeweils entsprechend der Empfehlung für die Kindergartengebühren anzupassen.
In der Diskussion betonte der Gemeinderat die Wichtigkeit der Schulkindbetreuung und dass man sich bereits in der Vergangenheit mit der Elternschaft gemeinsam viele Gedanken gemacht und gemeinsame Lösungen gefunden hat. Genauso werde man nun die Entwicklung durch das Ganztagesförderungsgesetz genau beobachten und das Angebot entsprechend dem Bedarf weiterentwickeln, auch wenn dies für die Gemeinde eine Kraftanstrengung bedeutet.
Der Gemeinderat stimmte abschließend der Konzeption zur Ausweitung der Ferienbetreuung sowie den neuen Elternbeiträgen an dem nächsten Schuljahr zu. Die Eltern werden natürlich auch über die Schulkindbetreuung informiert.
Bebauungsplan „Gewerbegebiet An der Chaussee, 3. Erweiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss
Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hatte der Gemeinderat eine Bewertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen vorzunehmen. Während von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind, gingen von verschiedenen Behörden welche ein.
Ein wesentlicher Punkt, weshalb auch das Verfahren sich verzögert hat, war dabei der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich. Die vom Vorhabensträger, der Fa. Unglehrt, vorgeschlagenen Konzepte erreichten nicht die notwendige Anzahl an sogenannten Ökopunkten. Der Ausgleich soll daher aus der genehmigten Ökokonto-Maßnahme „Ausweisung Bannwald Bodanrück“ in der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen im Landkreis Konstanz erfolgen. Dort wurde ein Bannwald ausgewiesen und diese Waldbestände bleiben sich selbst überlassen, eine forstliche Nutzung bleibt außen vor (Prozessschutz). Die Sicherung des Ausgleichs erfolgt über eine Vereinbarung über den Verkauf von Ökopunkten mit dem Eigentümer. Des Weiteren gingen Anregungen zur Gestaltung der Grün- und Sickerflächen, zur Notwendigkeit eines Bodenschutzkonzeptes, usw. ein, die im Entwurf des Bebauungsplanes Berücksichtigung gefunden haben.
Der Gemeinderat billigte den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften und Beschluss diesen für den Zeitraum eines Monats öffentlich auszulegen und parallel die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Herstellung einer Fischaufstiegsanlage, Fischabstiegsanlage und Neubaus der Rechenanlage am Wasserkraftwerk Ferthofen
Die Gemeinde erinnerte an die diesbezügliche Informationsveranstaltung der EnBW im vergangenen Jahr, die gut besucht war. Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Planunterlagen nun der Gemeinde übermittelt mit der Bitte um Prüfung, ob Belange der Gemeinde betroffen sind.
Der Gemeinderat hat wie bereits bei der Fischtreppe in Mooshausen auf Grund der Baustellenzufahrt über die Gemeindestraße ein Beweissicherungsverfahren für den Straßenzustand gefordert. Schäden, die durch die außergewöhnliche Belastung des Baustellenverkehrs entstehen, sind durch die EnBW als Bauherr zu tragen. Gemeindliche Leitungen sind bei Bedarf auf Baustelleneinrichtungsflächen, usw. zu schützen. Weitere Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.
Lageplan der geplanten Fischtreppe (nicht Barrierefrei) PDF-Dokument784,41 KB05.02.2026
