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Gesetzliche Ausweispflicht - Ferienzeit - Reisezeit
Für alle Personen ab dem 16. Lebensjahr besteht in Deutschland eine Ausweispflicht.
In ein paar Wochen beginnt die Ferienzeit, damit auch die Hauptreisezeit des
Jahres. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Dokumente, sowie die Ihrer Kinder. Ohne gültige Ausweispapiere ist der Grenzübertritt grundsätzlich nicht möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass für alle Kinder vom 1. Lebenstag an, die Verpflichtung besteht, bei Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland ein Ausweisdokument mit sich zu führen. Es gibt für Kinder die Möglichkeit zur Ausstellung eines Personalausweises oder ggf. eines Reispasses. Die Dokumente für Kinder sind 6 Jahre gültig – sofern Sie auf dem Lichtbild zu erkennen sind. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise auch die Aktualität der Bilder.
Sprechen Sie mit Ihrem Reisebüro, welche Reisedokumente jeweils erforderlich sind.
Prüfen Sie bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig Ihre Reisedokumente und planen Sie für die reguläre Ausstellung eines Reisepasses bzw. für einen Personalausweises eine entsprechende Beantragungszeit ein.
Um einen neuen Personalausweis/Reisepass zu beantragen, benötigen Sie ein gültiges Dokument (Personalausweis/Reisepass) oder eine Geburtsurkunde und:
Dokumentenart | Aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild
| Preis für Personen unter 24 (gültig 6 Jahre) | Preis für Personen über 24 (gültig 10 Jahre) |
Personalausweis | X | 27,60 € * | 46,00 € * |
Reisepass | X | 37,50 * | 70,00 € *
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*die Gebühr wird bei Antragstellung fällig (Kartenzahlung möglich)
Der Antrag kann nur persönlich auf dem Bürgerbüro gestellt werden.
Digitale Lichtbilderstellung (Gebühr: 6,-- Euro) direkt im Bürgerbüro ist möglich. Das Gerät ist für Kinder unter 6 Jahren leider nicht geeignet. Bitte suchen Sie mit Kleinkindern vorab einen Fotografen auf.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sarah Zech/Tanja Kulovitsch, Tel: Telefonnummer: 07565 9800-17.
