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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
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  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Aitrach
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

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Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Aktuelle Themen

Gesetzliche Ausweispflicht - Ferienzeit - Reisezeit

Erstelldatum23.04.2026

Sind Ihre Ausweise und Pässe noch gültig?

Für alle Personen ab dem 16. Lebensjahr besteht in Deutschland eine Ausweispflicht.

In ein paar Wochen beginnt die Ferienzeit, damit auch die Hauptreisezeit des

Jahres. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Dokumente, sowie die Ihrer Kinder. Ohne gültige Ausweispapiere ist der Grenzübertritt grundsätzlich nicht möglich.

Bitte beachten Sie auch, dass für alle Kinder vom 1. Lebenstag an, die Verpflichtung besteht, bei Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland ein Ausweisdokument mit sich zu führen. Es gibt für Kinder die Möglichkeit zur Ausstellung eines Personalausweises oder ggf. eines Reispasses. Die Dokumente für Kinder sind 6 Jahre gültig – sofern Sie auf dem Lichtbild zu erkennen sind. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise auch die Aktualität der Bilder.

Sprechen Sie mit Ihrem Reisebüro, welche Reisedokumente jeweils erforderlich sind.

Prüfen Sie bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig Ihre Reisedokumente und planen Sie für die reguläre Ausstellung eines Reisepasses bzw. für einen Personalausweises eine entsprechende Beantragungszeit ein.

Um einen neuen Personalausweis/Reisepass zu beantragen, benötigen Sie ein gültiges Dokument (Personalausweis/Reisepass) oder eine Geburtsurkunde und:

Dokumentenart

Aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild

 

Preis für Personen unter 24 (gültig 6 Jahre)

Preis für Personen über 24 (gültig 10 Jahre)

Personalausweis

X

27,60 € *

46,00 € *

Reisepass

X

37,50 *

70,00 € *

 

*die Gebühr wird bei Antragstellung fällig (Kartenzahlung möglich)

Der Antrag kann nur persönlich auf dem Bürgerbüro gestellt werden.

Digitale Lichtbilderstellung (Gebühr: 6,-- Euro) direkt im Bürgerbüro ist möglich. Das Gerät ist für Kinder unter 6 Jahren leider nicht geeignet. Bitte suchen Sie mit Kleinkindern vorab einen Fotografen auf.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sarah Zech/Tanja Kulovitsch, Tel: Telefonnummer: 07565 9800-17.

Kontakt & Informationen

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Schwalweg 10
88319 Aitrach
Telefonnummer: 07565 9800-0
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