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Aktuelle Themen

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 20. April 2026

Erstelldatum30.04.2026

Sitzungsbericht

Neuwahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters – Zustimmung durch den Gemeinderat

Nach dem Feuerwehrgesetz wird der Kommandant und sein Stellvertreter durch die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung durch den Gemeinderat zur Wahl vom Bürgermeister bestellt. Wegen Ablauf der Amtszeit des bisherigen Kommandanten und seines Stellvertreters fanden bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Aitrach Neuwahlen statt. Zu der Versammlung sind die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden fast vollzählig und erschienen und Herr Kommandant Thomas Kreuzer und sein Stellvertreter Christian Adam wurden mit großer Unterstützung wiedergewählt. Herr Bürgermeister Kellenberger führte aus, dass mit der Zustimmung des Gemeinderates formal die fachlichen Voraussetzungen zu prüfen sind, die auf Grund der jahrzehntelangen Tätigkeit natürlich gegeben sind. Vor allem ist es aber auch die Gelegenheit von Seiten der Gemeinde Danke zu sagen für 20 Jahre, in denen Herr Kreuzer und Herr Adam, Herr Adam war bereits davor 5 Jahre stellvertretender Kommandant, als Führungsteam die Feuerwehr geleitet haben. In dieser Zeit wurde die Feuerwehr sowohl beim technischen Gerät und den Fahrzeugen weiterentwickelt und vor allem auch die Feuerwehr von der Kinder- über die Jugendfeuerwehr bis hin zu den Aktiven, so dass die Feuerwehr von der Mannschaftsstärke und der Altersstruktur zukunftssicher aufgestellt ist. Dies ist umso mehr wichtig, da die Aufgaben der Feuerwehr mit Unwetterlage, Hochwasser, technischer Hilfeleistung, usw. immer vielfältiger werden – die Feuerwehr ist einfach immer da, wenn man, also die Bürgerinnen und Bürger, sie brauchen. Herr Bürgermeister Kellenberger betonte, dass es eine besondere Leistung von Herrn Kreuzer und Herrn Adam ist, die auch viel persönlichen Einsatz und Kraft benötigt, diese Entwicklung über zwei Jahrzehnte gemeinsam mit der Mannschaft zu gestalten und auch nach dieser langen Zeit, in der natürlich auch unangenehme Entscheidungen getroffen werden mussten, so einen Rückhalt der Mannschaft zu haben. Herr Bürgermeister Kellenberger bedankte sich unter anderem mit einem Blumenstrauß, weil auch die Ehepartnerinnen und die Familie ein solches Engagement mittragen müssen, im Namen der Gemeinde für die Leistung und freute sich auf die weitere Zusammenarbeit die nächsten 5 Jahre. Herr Kreuzer bedankte sich auch im Namen von Herrn Adam ebenfalls für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und dass die Gemeinde sowohl in die technische Ausstattung als auch nun beim Feuerwehrhaus entsprechend den dargestellten Entwicklungen die notwendigen Investitionen vornimmt. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Wahl von Herrn Hauptbrandmeister Kreuzer als Kommandant und der Wahl von Herrn Oberbrandmeister Christian Adam als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Aitrach zu.

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen – Neubau der großflächigen Photovoltaikanlage Mooshausen/Haslacher Straße-Änderung der Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

Die BayWa r.e. Energieprojekte GmbH hat mitgeteilt, dass sie das Projekt nicht selbst entsprechend der Baugenehmigung aus dem Jahre 2024 umsetzen wird, sondern ihr Kooperationspartner iAccess Energy GmbH mit Sitz in Freiburg. Die Verwaltung begrüßte zu dem Tagesordnungspunkt Herrn Emminghaus als Vertreter der BayWa sowie Herrn Hornick von iAcess. Herr Hornick stellte dar, dass auf Grund des geänderten Marktumfelds für PV-Anlagen die Planung nun Batteriespeicher sowie eine höhere PV-Leistung von ca. 10.500kWp auf der Fläche des Bebauungsplans von ca. 10 ha vorgesehen sind. Die umzäunte Fläche beträgt ca. 7 hat und die Modulfläche knapp über 4 ha. 

Die Unterschiede der bisherigen Planung zur neuen Planung wurden im Einzelnen in der Sitzung wie ausführlicher in der vorangegangenen Informationsveranstaltung anhand der Planunterlagen dargestellt:

Der wesentliche Ausgangspunkt für die einzelnen Änderungen ist der Einsatz von vier Batteriespeichern à 5MWh. Die hinzukommende Technik muss auch brandschutztechnisch abgesichert werden, weshalb zur permanenten Zufahrt eine breitere Zufahrtsstraße errichtet wird, die ebenfalls als Baustraße/Wartungsstraße dienen wird. Dabei ist auch ein Durchfahrtsweg für den bewirtschaftenden Landwirt zwischen Hecke und Zaun im Nordosten vorgesehen. Zusätzlich sind Löschwasservorhalte- und Löschwasserrückhaltetanks vorgesehen, die unterirdisch vergraben sind. Feste Anschlussrohre führen zu Feuerwehr-Löschanschlüssen an der zusätzlich hinzukommenden Feuerwehr-Bewegungsfläche. Durch die hinzukommende Technik werden 110 m² anstatt der festgesetzten 100 m² überbaut. Auch wird durch die dichtere Belegung mit Modulen die festgesetzte Grundflächenzahl mit 0,05 und gesamt 0,65 leicht überschritten. Die vielen String-Wechselrichter und 3 Trafostationen werden zu 2 Wechselrichter-Trafo-Kombistationen an anderer Position, um Abstand zur Wohnbebauung und zu den Drainagen zu schaffen. Wie die Beurteilung durch das Büro für Schallschutz aufzeigt, ist das System iAccess leiser, teilweise aber auch in der Nachtzeit aktiv (Batterien). Die Immissionsrichtwerte werden sowohl tags wie nachts um mindestens 6 dB(A) unterschritten, so dass der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck der TA Lärm als nicht relevant anzusehen ist. Da die Anlage keinen Netzstrom speichert, sind die Batterieanlagen mit den Lüftungen nur in den Morgen- oder Abendstunden in Betrieb. Des Weiteren wurde dargestellt, dass die Kabel durch eine Kabelfräse verlegt werden und nicht wie bisher geplant in Offenbauweise, wodurch der Eingriff in den Boden reduziert wird.

Der Bau der Anlage ist für dieses Jahr geplant und die Inbetriebnahme zum Ende des Jahres. Allerdings wird die im Bebauungsplan und Durchführungsvertrag festgesetzte Frist bis 30.06.2027 gelegt, da zur Inbetriebnahme auch vom Stromnetzbetreiber abhängt. Deshalb wird auch der Durchführungsvertrag angepasst und andere Änderungen mit aufgenommen, zum Beispiel eine Erhöhung der Rückbaubürgschaft wegen den weiteren Einrichtungen.

Aus Sicht des Gemeinderates waren die Optimierungsmaßnahmen, um insbesondere zu Zeiten eines Stromüberschusses in die Batteriespeicher einspeisen zu können und zu Zeiten weniger Einstrahlung, aber großen Bedarfs, wie z.B. in den Abend- und Morgenstunden, wieder aus den Batterien ins Netz einzuspeisen, sehr nachvollziehbar und sinnvoll. Die grundlegenden planerischen Ziele des Bebauungsplanes sah er dadurch weitere gewährleistet und erteilte daher das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauantrag unter Gewährung der beantragen Befreiungen. Der sich daraus ergebenden Änderung des Durchführungsvertrages hat er ebenfalls zugestimmt.

Präsentationen der BayWa (nicht barrierefrei) PDF-Dokument1,54 MB23.04.2026

Präsentationen iAccess (nicht barrierefrei) PDF-Dokument3,29 MB23.04.2026

Entscheidung über die Annahme des Angebots der Solarpark Wega GmbH & Co. KAG zur Kommunalabgabe für die Freiflächen-Photovoltaikanlage Mooshausen/Haslacher Straße

Die Solarpark Wege GmbH & Co. KG, vertreten durch iAccess, Freiburg, beabsichtigt die Freiflächen-Photovoltaikanlage Mooshausen/Haslacher Straße in diesem Jahr zu bauen und in Betrieb zu nehmen. Nach § 6 Abs. 1 EEG 2023 sollen Anlagenbetreiber Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen. Die Solarpark Wega GmbH & Co. KG hat mitgeteilt, dass sie die gesetzliche Regelung zur finanziellen Beteiligung der Kommunen ausdrücklich begrüßt und hat die Zahlung einer Kommunalabgabe angeboten. Der Vertrag sieht eine Zuwendung in Höhe von 0,2 ct/kWH bei der geförderten Direktvermarktung (=mit EEG-Zuschlag und Erstattung vom Netzbetreiber) und 0,1 ct/kWH bei der sonstigen Direktvermarktung (=ohne EEG-Zuschlag) vor. Auch für den in den Batterien zwischengespeicherten Strom wird dann bei Abgabe in das Netz eine Beteiligung an die Gemeinde gewährt. Aus dem Gremium wurde nachgefragt, warum in dem Vertrag ausgeführt ist, dass für aus dem öffentlichen Netz in den Batterien eingespeicherten Strom keine Abgabe gezahlt wird, da dies ohnehin nicht vorgesehen wäre. Es wurde erläutert, dass die Abgabe grundsätzlich nur für den regenerativen Strom aus der Anlage vor Ort gedacht ist. Die Regelung ist enthalten, falls sich zukünftig die Möglichkeit ergibt Strom aus dem Netz in Überschusszeiten einzuspeisen und bei Bedarf abzugeben, derzeit ist dies in Mooshausen nicht genehmigt.

Die Gemeinde erhält die Abgabe auch bereits für die Anlage der EnBW an der Chaussee, weshalb er auch das Angebot der Solarpark Wega GmbH & Co. KG zur Kommunalabgabe angenommen hat. Die Einnahmen werden im allgemeinen Haushalt eingenommen und fließen in die anstehenden Projekte wie Erweiterung der Kindergärten und Schulkindbetreuung, Breitbandausbau, usw.

Neuanschaffung der EDV-Infrastruktur sowie Anmietung der Serverinfrastruktur

Die derzeit eingesetzte EDV ist nun 6 Jahre alt und aufgrund der gestiegenen Anforderungen an IT-Sicherheit und digitale Dienste nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere bei der Serverinfrastruktur bestehen erhebliche Defizite hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Ausfallsicherheit und Zukunftsfähigkeit. Im Rahmen der Angebotsabfrage wurden vier Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, lediglich zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Die Firma all4IT, Bad Saulgau, hat mit 53.519,06 € das günstigste Angebot für die EDV-Infrastruktur ohne Server abgegeben. Die Serverinfrastruktur wird auf eine Laufzeit von 60 Monaten angemietet, um so auch flexibler auf neue Anforderungen reagieren zu können. Eine Cloud-Lösung ohne Server vor Ort sei derzeit keine Option, da das Rathaus noch keinen Glasfaseranschluss hat und die Verbindungsrate viel zu gering ist. Die Miete des Servers beläuft sich auf 398,65 € monatlich. Hinzu kommt das Grundpaket für die Wartung mit 321,30 € monatlich.

Herr Stangl von der Firma all4IT stellte das Angebot im Einzelnen dar. Insbesondere die Software- und Firewallkosten von ca. 37.000 € sind sehr hoch, es müssen aber Programme entsprechend den Vorgaben des Landes eingesetzt werden, was zum Beispiel bei den Microsoft-Programmen zu hohen Kosten führt. Man dürfe aber nicht unterschätzen, dass in der öffentlichen Verwaltung sehr viel unterschiedliche Programme im Einsatz seien, mehr als in der freien Wirtschaft. Zudem plant die Gemeindeverwaltung wie beschlossen die weitere Digitalisierung. Daher auch die Idee den Server anzumieten, um bei neuen Entwicklungen besser reagieren zu können. Die Preise für Speicher seien auf Grund der Entwicklungen rund um KI extrem angestiegen, was sich seit der Angebotserstellung weiter fortgesetzt hat. Herr Stangl vermutete, dass darum auch andere Bieter kein Angebot bzw. nur ein wahnsinnig hohes abgegeben haben, da sie das Risiko der Preisentwicklung nicht tragen wollten. Auf die Frage, was mit den Altgeräten passiert, stellte Herr Stangl dar, dass sie versuchen könnten die Geräte über einen Partner noch zu vermarkten, auf Grund des Alters und des Aufwands für die Löschung der Daten, usw. sei es aber schwierig, ob es sich lohnt. Die aktuellen Anschaffungskosten haben sich damit im Vergleich zur letzten Anschaffung ungefähr verdoppelt, einerseits auf Grund von Preisentwicklungen und andererseits auf Grund der gestiegenen Anforderungen. Der Gemeinderat konnte aber die dargelegten Anforderungen an die EDV im Hinblick auf Sicherheit, das Wachstum der digitalen Dienstleistungen, usw. nachvollziehen und beauftragte die Verwaltung die entsprechenden Verträge mit der Firma all4IT abzuschließen.

Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2026/2027

Die Gemeinde misst einem an den Bedürfnissen von Eltern und Kindern orientiertes Betreuungsangebot große Bedeutung bei. Ein bedarfsgerechtes Angebot ist eine wesentliche Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit ein wichtiger Standortfaktor. Die tatsächliche Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Betreuungsstruktur hängt jedoch von verschiedenen Einflussfaktoren ab, umso wichtiger ist eine kontinuierliche Überprüfung und Fortschreibung der Bedarfszahlen.

Die Verwaltung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die jeweiligen Kindergartenleiterinnen, Frau Schmaus von Arche Noah und Frau Wimhofer von St. Bernhard sowie Frau Kulikowski vom Naturkindergarten Eichelhähernest.

Die Verwaltung zeigte gleich eingangs auf, dass die Betreuung der angemeldeten Kinder sowohl unter wie über 3 Jahren gewährleistet ist. Sie machte aber auch bewusst, dass der Kindergarten Arche Noah gegen Ende des Kindergartenjahres wieder voll belegt sein wird und keine Aufnahmekapazitäten mehr hat. Der Kindergarten St. Bernhard hat noch wenige Plätze für Kinder unter 3 Jahren und der Naturkindergarten könnte auch noch Plätze zur Verfügung stellen. Dies spiegelt auch die Entwicklung der Kinderzahlen wieder. Während die Kinderzahlen im Bereich über 3 Jahren hoch bleiben, sind diese entsprechend der demographischen Entwicklung im Bereich unter 3 Jahren zurückgegangen. Die Verwaltung zeigte aber auch auf, dass das Durchschnittsalter der Bevölkerung die letzten Jahre gesunken ist und davon auszugehen ist, dass durch den demographisch bedingten Generationenwechseln im Wohnungsbestand es vermehrt zu Zuzügen jüngerer Haushalte kommt, so dass ausreichende Kapazitäten in den Kindergärten vorgehalten und weiterentwickelt werden müssen. Hierfür ist bereits der Anbau einer dritten Gruppe an den Kindergarten St. Bernhard geplant und der An- und Umbau bei Arche Noah mit einem Essensraum, weiteren Schlafräumlichkeiten, usw.

Die Ausgaben für die Kindergärten liegen durch die Erweiterung inzwischen bei über 1 Mio. jährlich, wobei die Landeszuschüsse nicht einmal die Hälfte abdecken. Zusätzlich sollen die Elternbeiträge 20 % der Betriebskosten abdecken, der tatsächliche Deckungsgrad liegt aber meist darunter. Bei den Elternbeiträgen folgt die Gemeinde den jeweiligen Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände, die aber für dieses Jahr noch nicht vorliegen.

Die Kindergartenleiterinnen stellten aus ihrer praktischen Sicht die Belegungen der Kindergärten dar und auch, dass die personelle Ausstattung gut und voraussichtlich stabil sei.

Zusammenfassend wurde von allen Beteiligten festgestellt, dass nach den Anstrengungen der vergangenen Jahre für das kommende Kindergartenjahr sowohl von den Bedarfszahlen als auch personell und inhaltlich wieder ein gutes Betreuungsangebot gewährleistet kann. Der Gemeinderat stimmte daher der Kindergartenbedarfsplanung zu, verbunden mit dem Dank an die Kindergärten für die geleistete Arbeit und der Erkenntnis, dass auch die nächsten Jahre die Entwicklungen genau beobachtet und entsprechend reagiert werden muss.

Erweiterung des Kindergartens St. Bernhard und der Schulkindbetreuung – Genehmigung der Ausführungsplanung und Ausschreibungsbeschluss – Beauftragung weitere Planungsleistungen

Der Gemeinderat hat sich bereits in mehreren Sitzungen mit dem Projekt befasst, nun stand mit der Ausführungsplanung und dem Ausschreibungsbeschluss sowie der Beauftragung der weiteren Architektenleistungen der finale Beschluss zur Umsetzung des Projektes an.

Herr Architekt Sohn von roterpunkt-architekten stellte dem Gremium die Grundzüge der Planung nochmals dar. Das Gebäude wird in massiver Bauweise, die Außenwände mit Gisoton-Mauerwerk und einer Putzfassade erstellt. Lediglich der Verbindungsgang zwischen Alt- und Neubau wird als Holzbau erstellt, um Konstruktionsdicke einzusparen. Es handelt sich um ein Effizienzgebäude 40-Standard. Die Fenster werden im EG bodentief, im OG mit Brüstung erstellt. Das Gebäude wird mit einem bituminös abgedichteten Flachdach erstellt, also nicht als Gründach. Eine PV-Anlage wird auf Grund der reduzierten Fläche durch die notwendigen Absturzsicherungen derzeit nicht geplant, dies soll in einem Gesamtkonzept zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Materialien wie Böden, Fliesen, usw. sollen entsprechend dem Bestand verwendet werden. Insgesamt somit ein sehr funktionaler Anbau.

Die Verwaltung führt aus, dass die Kostenberechnung bei knapp über 1,5 Mio. liegt, je hälftig für die Schulkindbetreuung und den Kindergarten St. Bernhard. Für den Kindergarten liegt bereits der Förderbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen über 200.000,00 € aus der Investitionshilfe aus dem Ausgleichsstock vor. Für die Schulkindbetreuung wurden zwei Fördermöglichkeiten beantragt. Je nach Bewilligung ergibt sich eine unterschiedliche Förderquote. Sollte der Zuschuss aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau bewilligt werden, beträgt die Förderung bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. Das Regierungspräsidium Tübingen hat allerdings mitgeteilt, dass die Bundes- und Landesmittel für das Investitionsprogramm vergeben sind und somit die Gemeinde erst zum Zuge kommt, wenn wieder Mittel zur Verfügung stehen. Die Gemeinde kann mit dem Bau beginnen, aber es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Sollte stattdessen eine Förderung über die Förderung des Schulhausbaus erfolgten, beträgt die Förderquote 33 %. Hierzu wurde von Seiten des Regierungspräsidiums in Aussicht gestellt, dass eine Bewilligung erfolgen kann, sobald die letzten Details geklärt sind. Bei einem Zuwarten verfällt der bereits bewilligte Zuschuss für den Kindergarten St. Bernhard aber wieder. Über die Zuschusssituation hinaus ist es der Gemeinde natürlich auch wichtig die Maßnahme zu beginnen, um die notwendigen Räume für die Kinderbetreuung zur Verfügung stellen zu können.

Dem Gemeinderat war es daher auch unter dem Risiko der noch nicht geklärten Zuschusssituation wichtig das Projekt mit den zusätzlichen Räumlichkeiten für den Kindergarten St. Bernhard und die Schulkindbetreuung zur Umsetzung zu bringen und stimmte der Ausführungsplanung und der darauf basierenden Ausschreibung zu und beauftragte die weiteren Planungsleistungen für die Bauphase.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Solidarisches Netzwerk Aitrach e.V. – Personalkosten-Rückerstattung aus Mitteln der Pflegekasse-Seniorennetzwerke § 45c SGB XI

Die Verwaltung gab bekannt, dass das Solidarische Netzwerk Aitrach e.V. mitgeteilt hat, dass es sich die vergangenen Monate intensiv um zusätzliche Fördermittel bemüht hat und als Seniorennetzwerk nach § 45c SGB XI einen Antrag bei der Pflegekasse gestellt hat. Durch die Bewilligung ist es möglich, dass der Verein einen aktiven Teil zur finanziellen Absicherung seiner Angebotsstruktur sowie auch der Koordinierungsstelle beitragen kann. Aus dieser Förderung hat der Verein für das Jahr 2025 einen Betrag in Höhe von 11.945,85 € zur anteiligen Refinanzierung der Personalkosten an die Gemeinde erstattet. Nach derzeitiger Einschätzung bestehen auch für die kommenden Jahre realistische Aussichten auf eine erneute Bewilligung entsprechender Fördermittel. Der Gemeinderat freute sich über diesen Ausdruck einer verantwortungsvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit und als gemeinsames Engagement für die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger.

Kontakt & Informationen

Kontakt

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