Bodenrichtwerte

Digitales Bodenrichtwertsystem

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Bodenrichtwerte

Gemeinde Aitrach – Landkreis Ravensburg Gutachterausschuss

Bekanntmachung Bodenrichtwerte zum 01. Januar 2022

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Aitrach für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß den §§ 196 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für den Bereich der Gemeinde Aitrach zum 01. Januar 2022 ermittelt.

Bodenrichtwerte sind nach der Definition des § 196 Absatz 1 BauGB durchschnittliche Lagewerte für den Boden, die unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungsstandes zu ermitteln sind. Der vom Gesetzgeber definierte Begriff des Bodenrichtwerts lässt es damit nicht zu, für die jeweilige Bodenrichtwertzone eine Bodenrichtwertspanne festzulegen. Der Bodenrichtwert ist vielmehr als entsprechender Durchschnittswert für die Lage der Bodenrichtwertzonen zu ermitteln.

Die Quadratmeterpreise für baureifes Land einschließlich Erschließungskosten sind für den Hauptort Aitrach und die Teilorte Mooshausen und Treherz in den nachfolgenden Bodenrichtwertkarten dargestellt.
Wohnplätze und Hofstellen im Außenbereich wurden mit 50,-- €/m² festgelegt.
Für bebaute Grundstücke im Außenbereich ist zu beachten, dass der ausgewiesene Bodenrichtwert ggf. nicht für das komplette Grundstück angewandt werden kann. Als Bezugsfläche gilt die veranlagte Grundstücksfläche des Kommunalabgabengesetztes. Für Gartenflächen im Außenbereich, sowie für in den entsprechenden Bebauungsplänen festgesetzten private Grünflächen, sind 20 % des Bodenrichtwertes anzusetzen.

Aitrach nördl. Teil Bodenrichtwertkarte 2022
Aitrach südl. Teil Bodenrichtwertkarte 2022
Mooshausen Bodenrichtwertkarte 2022
Treherz Bodenrichtwertkarte 2022

 

Die Quadratmeterpreise für landwirtschaftliche Flächen in der Gemeinde Aitrach – ohne Milchkontingent und ohne Erschließungskosten – betragen:

Grünland 3,30 €/m²
Ackerland 4,50 €/m²

 

Der Bodenrichtwert ist grundsätzlich ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für unbebaute und bebaute Grundstücke. Allerdings konnten die hier angegebenen Bodenrichtwerte nicht allein aufgrund der einzelnen wenigen vergleichbaren Verträge ermittelt werden, so dass das allgemeine Preis- und Wertniveau mit zu berücksichtigen war.

Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. In bebauten Gebieten wurde unterstellt, das einzelne Grundstück wäre unbebaut.

Gemeinbedarfsflächen
Der ausgewiesene Bodenrichtwert stellt auch einen durchschnittlichen Lagewert für Gemeinbedarfsflächen dar.
Die jeweilige tatsächliche Grundstücksnutzung ist ggf. durch Flächenabgrenzung innerhalb des betreffenden Grundstücks und ggf. duch Zu-/Abschläge entsprechend der folgenden Kategorien abzubilden:
Kategorie 1: (100 % des Bodenrichtwerts)
Grundstücke die durch ihre tatsächliche Nutzung oder Festsetzungen keine Einschränkungen hinsichtlich der sofortigen oder kurzfristigen privatwirtschaftlichen Nutzung erwarten lassen
Bsp. Verwaltungsgebäude, Bauhöfe usw.
Kategorie 2: (75 % des Bodenrichtwerts)
Grundstücke die durch ihre tatsächliche Nutzung oder Festsetzung nur eingeschränkt marktgängig sind.
Bsp. Schulgelände mit Mischnutzungen wie Hausmeisterwohnungen, kirchliche Grundstücke mit Mischnutzung wie Kirche, Pfarrhaus und Gemeindesaal
Kategorie 3: (50 % des Bodenrichtwerts)
Grundstücke die durch ihre tatsächliche Nutzung oder Festsetzungen in absehbarer Zeit keine privatwirtschaftliche Nutzung erwarten lassen.
Bsp: Kirchen, Kapellen, Kindergärten
Kategorie 4: (25 % des Bodenrichtwerts)
Grundstücke die durch ihre tatsächliche Nutzung oder Festsetzung dauerhaft keine Marktgängigkeit aufweisen.
Bsp. Friedhofsgelände mit Aussegnungshalle, Spielplätze mit aufstehenden Gebäuden

Da keine Preisspannen zulässig sind, wurden feste Werte gebildet. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und –zuschnitt und Erschließungszustand können eine Abweichung seines Verkehrswertes vom ermittelten Bodenrichtwert bewirken.

Die ermittelten Bodenrichtwerte werden gemäß § 196 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 8 Absatz 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht.

Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Gemeinde Aitrach, Schwalweg 10, 88319 Aitrach, Telefon 07565 9800-13, Fax 07565 5213 bzw. eMail: roland.neumaier@aitrach.de.

gez. Klaus Kleber
Vorsitzender des Gutachterausschusses


Bodenrichtwerte

Gemeinde Aitrach – Landkreis Ravensburg Gutachterausschuss

Bekanntmachung Bodenrichtwerte zum 01. Januar 2021

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Aitrach für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß den §§ 196 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für den Bereich der Gemeinde Aitrach zum 01. Januar 2021 ermittelt.

Bodenrichtwerte sind nach der Definition des § 196 Absatz 1 BauGB durchschnittliche Lagewerte für den Boden, die unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungsstandes zu ermitteln sind. Der vom Gesetzgeber definierte Begriff des Bodenrichtwerts lässt es damit nicht zu, für die jeweilige Bodenrichtwertzone eine Bodenrichtwertspanne festzulegen. Der Bodenrichtwert ist vielmehr als entsprechender Durchschnittswert für die Lage der Bodenrichtwertzonen zu ermitteln.

Die Quadratmeterpreise für baureifes Land einschließlich Erschließungskosten sind für den Hauptort Aitrach in nachfolgender Karte; für die Teilorte Mooshausen und Treherz sowie die Außenbereiche in nachfolgender Aufstellung dargestellt:

Aitrach nördl. Teil Bodenrichtwertkarte 2021
Aitrach südl. Teil Bodenrichtwertkarte 2021

 

Ortschaft - Straße Bezeichnung

Nutzungsart*

Bodenrichtwert
(€/m²)

 

 

 

Mooshausen

 

 

Am   Hopfenberg

W

75,--

Am   Wehr

M

65,--

An   der Iller

M

65,--

Auf   dem Bühl

W

75,--

Bärtlestraße

M

70,--

Blumenweg

M

70,--

Degenreuther   Weg

M

70,--

Frauenmahdweg

M

65,--

Gießenstraße

M

70,--

Haslacher Straße

M

65,--

Kronwinkler Weg

M

70,--

Maria-Stapp-Weg

W

75,--

Riedhofstraße

M

70,--

Weiger-Guardini-Straße

M

65,--

 

 

 

Treherz

   

Treherz 1 - 16

M

60,--

Treherz 18 - 28

M

65,--

 

 

 

Wohnplätze- und Hofstellen
im Außenbereich

 

 

Baniswald

M

45,--

Oberhausen

M

45,--

Obermuken

M

45,--

Rotengrund

M

45,--

Schmiddis

M

45,--

Schnaggenberg

M

45,--

Schönblick

M

45,--

Sigglis  

M

45,--

St.   Johann

M

45,--

Stibi

M

45,--

Untermuken

M

45,--

Vogelherd

M

45,--

Wald

M

45,--

* M = Mischgebiet
   W = Wohngebiet

 

Die Quadratmeterpreise für landwirtschaftliche Flächen in der Gemeinde Aitrach – ohne Milchkontingent und ohne Erschließungskosten – betragen:

Grünland 2,75 €/m²
Ackerland 3,80 €/m²

 

Der Bodenrichtwert ist grundsätzlich ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für unbebaute und bebaute Grundstücke. Allerdings konnten die hier angegebenen Bodenrichtwerte nicht allein aufgrund der einzelnen wenigen vergleichbaren Verträge ermittelt werden, so dass das allgemeine Preis- und Wertniveau mit zu berücksichtigen war.

Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. In bebauten Gebieten wurde unterstellt, das einzelne Grundstück wäre unbebaut.

Da keine Preisspannen zulässig sind, wurden feste Werte gebildet. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und –zuschnitt und Erschließungszustand können eine Abweichung seines Verkehrswertes vom ermittelten Bodenrichtwert bewirken.

Die ermittelten Bodenrichtwerte werden gemäß § 196 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 8 Absatz 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht.

Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Gemeinde Aitrach, Schwalweg 10, 88319 Aitrach, Telefon 07565 9800-13, Fax 07565 5213 bzw. eMail: roland.neumaier@aitrach.de.

gez. Klaus Kleber
Vorsitzender des Gutachterausschusses


Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2016 und 2018

Die Quadratmeterpreise für baureifes Land einschließlich Erschließungskosten sind für den Hauptort Aitrach in nachfolgender Karte; für die Teilorte Mooshausen und Treherz sowie die Außenbereiche in nachfolgender Aufstellung dargestellt:

Aitrach nördl. Teil Bodenrichtwertkarte 2016 Bodenrichtwertkarte 2018
Aitrach südl. Teil Bodenrichtwertkarte 2016 Bodenrichtwertkarte 2018

 

Ortschaft - Straße Bezeichnung

Nutzungsart*

Bodenrichtwert
(€/m²)

Bodenrichtwert
(€/m²)

 

 

 

 

Mooshausen

 

2016

2018

Am   Hopfenberg

W

70,--

70,--

Am   Wehr

M

55,--

60,--

An   der Iller

M

55,--

60,--

Auf   dem Bühl

W

70,--

70,--

Bärtlestraße

M

60,--

65,--

Blumenweg

M

60,--

65,--

Degenreuther   Weg

M

60,--

65,--

Frauenmahdweg

M

55,--

60,--

Gießenstraße

M

60,--

65,--

Haslacher   Straße

M

55,--

60,--

Kronwinkler   Weg

M

60,--

65,--

Maria-Stapp-Weg

W

70,--

70,--

Riedhofstraße

M

60,--

65,--

Weiger-Guardini-Straße

M

55,--

60,--

 

 

 

 

Treherz

     

Treherz 1 - 16

M

50,--

55,--

Treherz 18 - 28

M

55,--

60,--

 

 

 

 

Wohnplätze- und Hofstellen
im Außenbereich

 

 

 

Baniswald

M

35,--

35,--

Oberhausen

M

35,--

35,--

Obermuken

M

35,--

35,--

Rotengrund

M

35,--

35,--

Schmiddis

M

35,--

35,--

Schnaggenberg

M

35,--

35,--

Schönblick

M

35,--

35,--

Sigglis  

M

35,--

35,--

St.   Johann

M

35,--

35,--

Stibi

M

35,--

35,--

Untermuken

M

35,--

35,--

Vogelherd

M

35,--

35,--

Wald

M

35,--

35,--

 

Die Quadratmeterpreise für landwirtschaftliche Flächen in der Gemeinde Aitrach – ohne Milchkontingent und ohne Erschließungskosten – betragen:

Grünland 2,60 €/m² 2,75 €/m²
Ackerland 3,80 €/m² 3,80 €/m²