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Gemeinden können neben bestimmten Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, kommunale Steuern wie z.B. Hundesteuer) weitere Abgaben erheben. Rechtsgrundlage ist vor allem das Kommunalabgabengesetz (KAG). In der jeweiligen örtlichen Satzung sind entsprechend der Situation vor Ort nähere Regelungen enthalten.
Steuern werden „ohne direkte Gegenleistung“ der öffentlichen Hand entrichtet.
Grundsteuer A | 340 v. H. |
Grundsteuer B | 340 v. H |
Gewerbesteuer | 340 v. H. |
Hundesteuer | 66 € für den Ersthund |
132 € für Zweithund usw. | |
600 € für Kampfhunde |
Bei Gebühren (z. B. Benutzungsgebühren) ist die tatsächliche Inanspruchnahme (z. B. der Wasser-Verbrauch) die Voraussetzung für die Erhebung.
Abwassergebühr ab 2020 | 1,85 €/m³ |
Niederschlagswassergebühr ab 2020 | 0,28 €/m² |
Wasserversorgungsgebühr ab 2022 | 1,65 €/m³ zzgl. 7% MwSt. |
Beiträge werden in der Regel für die erstmalige Herstellung der Einrichtung (Straße, Wasser, Abwasser) erhoben und orientiert sich an der baulichen Nutzbarkeit des Grundstücks.
Abwasserbeitrag | 3,50 €/m² Nutzungsfläche |
Wasserversorgungsbeitrag | 2,17 €/m² Nutzungsfläche zzgl. 7% MwSt. |
Erschließungsbeitrag | vom Erschließungsaufwand abhängig |