
Kellenberger
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ferthofen, Memminger Straße/Rank“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Aitrach hat am 27.06.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ferthofen, Memminger Straße/Rank“ sowie den örtlichen Bauvorschriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Südwesen des Gewerbegebietes Ferthofen und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstablos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 1348 (Teilfläche), 1349/1 (Teilfläche) sowie 1352.
Erfordernis und Zwecke der Planung
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweis: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. §8 Abs. 3 BauGB).
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ferthofen, Memminger Straße/Rank“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Im Foyer des Rathauses der Gemeinde Aitrach (Schwalweg 10, 88319 Aitrach) wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 08.07.2022 bis 08.08.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche Bekanntmachung.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderdaten abgeben. Erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Elektronische Information
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen werden in das Internet eingestellt und sind unter https://www.aitrach.de/bebauungsplaene.html im Internet zugänglich.
Aitrach, den 27.06.2022
Bürgermeisteramt
gez.
Thomas Kellenberger, Bürgermeister
Unsere derzeit gültigen Bebauungspläne: