Übersichtslageplan Plangebiet ohne Maßstab
Übersichtslageplan Plangebiet ohne Maßstab

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Großflächige Photovoltaikanlage Mooshausen/Haslacher Straße“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Aitrach hat am 27. Februar 2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Großflächige Photovoltaikanlage Mooshausen/Haslacher Straße“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im nördlichen Gemeindegebiet von Aitrach, westlich des Ortsteils Mooshausen und ist bis auf Teile im Norden und Nordosten von einem Waldgebiet umgeben. Im Nordosten grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Wohnbebauung „Am Hopfenberg“ an. Die Wohnbebauung liegt topographisch unterhalb des Plangebietes, weshalb die PV-FFA von der Wohnbebauung aus nur schwer einsehbar ist.

Vorgesehen ist die Errichtung einer PV-FFA auf dem Grundstück mit der Flurnummer 135/1, Gemarkung 9450 Aitrach, Gemeinde Aitrach. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 15,5 ha, wobei ca. 10 ha mit der PV-FFA belegt werden sollen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann dem Übersichtslageplan (maßstablos) entnommen werden.
 
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB aufgestellt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22. Mai 2023 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom 22. Mai 2023 gebilligt. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Großflächige Photovoltaikanlage Mooshausen/Haslacher Straße“, Gemeinde Aitrach, i. d. F. vom 22. Mai 2023 bestehend aus

liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Foyer des Rathauses Aitrach, Schwalweg 10, Aitrach, vom 30. Mai 2023 bis einschl. 30. Juni 2023, während den Dienstzeiten öffentlich aus. Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs¬plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Arten der vorhandenen
Informationen
Verfasser Themen
Umweltbericht




Kling Consult GmbH




Mensch; Tiere, Pflanzen und
biologische Vielfalt; Fläche; Boden;
Wasser; Klima und Luft; Orts- und
Landschaftsbild; Sach- und
Kulturgüter

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG (Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Aitrach, 22.05.2023    
gez.
Thomas Kellenberger
Bürgermeister   


Übersichtslageplan Plangebiet ohne Maßstab
Übersichtslageplan Plangebiet ohne Maßstab

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Großflächige Photovoltaikanlage An der Chaussee, 3. Erweiterung“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Aitrach hat am 30. Januar 2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Großflächige Photovoltaikanlage An der Chaussee, 3. Erweiterung“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im südlichen Gemeindegebiet von Aitrach, weiter südlich folgt die Gemeinde Aichstetten. Nordwestlich des Plangebietes verläuft die Bundesautobahn A96. Die Wohnbebauung der Gemeinde Aitrach beginnt ca. 1,2 km nördlich des Plangebietes.

Vorgesehen ist die Errichtung einer PV-FFA auf dem Gelände eines Sand- und Kieswerkes in Aitrach. Im Bereich des Sand- und Kieswerkes besteht bereits eine PV-FFA, welche nun im südlichen Bereich auf Flurstück Nr. 1401/1, Gemarkung 9450 (Aitrach), Gemeinde Aitrach nach Osten erweitert werden soll. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,4 ha.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann dem Übersichtslageplan (maßstablos) entnommen werden.

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB aufgestellt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22. Mai 2023 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 22. Mai 2023 gebilligt. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Großflächige Photovoltaikanlage An der Chaussee, 3. Erweiterung“, Gemeinde Aitrach, i. d. F. vom 22. Mai 2023 bestehend aus

liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Foyer des Rathauses, Schwalweg 10, Aitrach, vom 30. Mai 2023 bis einschl. 30. Juni 2023 während der Dienstzeiten öffentlich aus. Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs¬plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Arten der vorhandenen
Informationen
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Mensch; Tiere, Pflanzen und
biologische Vielfalt; Fläche; Boden;
Wasser; Klima und Luft; Orts- und
Landschaftsbild; Sach- und Kutlurgüter

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG (Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Aitrach, 22.05.2023
gez.
Thomas Kellenberger
Bürgermeister



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