Einladung zum Bürgerdialog

Bürgerdialog zur Windenergie im Mooshausener Gemeindewald

Am 6. Februar fand im mit Bürgerinnen und Bürger aus Aitrach, Tannheim und Rot voll besetzten Pfarrhaus in Mooshausen der Bürgerdialog zur Windenergie im Mooshausener Gemeindewald statt.

Die EnBW, vertreten durch Herrn Pflaum und Herrn Soukup, stellten anhand einer Präsentation den Stand des Projektes vor. Zudem stand die Gemeinde, vertreten durch Herrn Bürgermeister Kellenberger, für Fragen zur Verfügung.

Die Gemeinde hat einen Nutzungsvertrag für eine Windenergieanlage im Gemeindewald abgeschlossen mit der Option für eine zweite Anlage, für die ein weiterer Gemeinderatsbeschluss erforderlich, der in der Gemeinderatssitzung am 18. März 2024 beraten werden soll. Das war der eine Aspekt der Veranstaltung, der andere Aspekt war, dass die EnBW zugesagt hat auf jeden Fall und unabhängig von der Anzahl der Anlagen die Bürgerinnen und Bürger zu informieren.

Der Verwaltung war auch der ausdrückliche Hinweis wichtig, dass verschiedene Gebiete, neben dem Wald in Mooshausen große Gebiete im Bereich Treherz, derzeit als Vorranggebiet für Windenergie vom Regionalverband vorgesehen sind und die Anhörung dazu läuft und somit derzeit Stellungnahmen dazu abgegeben werden können.

Im ersten Teil wurden Fragen zu unterschiedlichsten Themen gestellt und auch Stellungnahmen zur Windenergie und dem Standort im Gemeindewald Mooshausen abgegeben. Auf der einen Seite wurde der Weg zu regenerativen Energien und weg von fossilen Brennstoffen als richtig und die mit jeder Energieerzeugung einhergehenden Belastungen als zumutbar angesehen, auf der anderen Seite wurde bei zwei Standorten eine Überlastung durch die Anwohner befürchtet. Im Anschluss gab es viele einzelne Gespräche an den Tafeln zu Schall, Schattenwurf, mögliche Beteiligungsformen für die Bürgerinnen und Bürger und auch Visualisierungen von verschiedenen Blickwinkeln aus wurden an einem Monitor gezeigt.

Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte werden diesen Austausch nun mitnehmen in die Beratung über die Entscheidung über die Optionsregelung für eine zweite Windenergieanlage in der geplanten Gemeinderatssitzung am 18. März 2024.

Die EnBW informiert auch auf Ihrer Homepage über das Projekt: https://www.enbw.com/erneuerbare-energien/windenergie/windpark-aitrach/

Präsentation: Bürgerdialog 6. Februar 2024

Fotosimulation für den Windpark Aitrach


Verpachtung des Mooshauser Gemeindewaldes für Windenergie

Information über den Stand des Teilregionalplanes Energie des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben sowie von Seiten der EnBW über den Verfahrensstand

Die Verwaltung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Pflaum, Projektleiter der EnBW für das Windenergieprojekt im Mooshauser Gemeindewald.

Die Verwaltung informierte eingangs zum Stand des Teilregionalplanes Energie anhand der Präsentation des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben in Bad Waldsee am 11. Juli 2023, die auch auf der zugehörigen Internetseite www.rvbo-energie.de eingestellt ist. Der Bund und das Land haben durch die gesetzlichen Grundlagen (EEG, Wind-an-Land-Gesetz, Klimaschutzgesetz BW) das Flächenziel von 1,8 % für Windenergie in Baden-Württemberg festgelegt. Der Regionalverband hat die Aufgabe dieses Flächenziel durch die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie zu erreichen. Innerhalb dieser Gebiete sind die Interessen der erneuerbaren Energien von überragendem öffentlichen Interesse, so dass andere Belange dahinter zurückbleiben müssen. Hierzu sind z.B. Verfahrenserleichterungen in § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz geregelt. Im Gegenzug sind Windenergieanlagen außerhalb dieser Gebiete grundsätzlich ausgeschlossen, außer Gemeinden würden auf ihrer Ebene für Parks mit einer kleineren Anzahl von Windenergieanlagen Planungsrecht schaffen. Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass der Regionalverband den Satzungsbeschluss für den Teilregionalplan Energie bis September 2025 fassen muss. Passiert dies nicht, hat der Bundesgesetzgeber bereits jetzt im Baugesetzbuch geregelt, dass eine „Super-Privilegierung“ eintritt und jegliche Steuerungsfunktion verloren geht. Da es sich beim Teilregionalplan Windenergie um ein Rechtsverfahren handelt, war es der Verwaltung wichtig darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde in dem Verfahren nur ihre eigenen Belange, wie z.B. Entwicklungsmöglichkeiten im Flächennutzungsplan, Wasserversorgung, usw., vorbringen kann, aber nicht stellvertretend die einzelnen privaten Belange. Diese können rechtswirksam nur von jedem Einzelnen vorgebracht werden.

Herr Pflaum stellte sich persönlich vor und stellte dar, dass die EnBW einen Wandel von der Atomkraft und Kohleverstromung hin zu regenerativen Energien vollzieht. Daher hat die EnBW auch höchstes Interesse daran zwei Energiestandorte zu verwirklichen, da zwei Standorte Synergieeffekte mit sich bringen, sowohl beim Bau und Betrieb sowie beim Eingriff in den Wald. Der Teilregionalplan Energie weist beide Standorte als Vorranggebiet für Windenergie aus. Auf Grund der rechtlichen Wirkungen des Teilregionalplanes Energie wurde daher das Verfahren von Seiten der EnBW nicht vorangetrieben, sondern es sollte der Beschluss und die Auslage des Entwurfs abgewartet werden. Nachdem dies im Dezember bzw. Januar erfolgen soll, soll der zugesagte Bürgerdialog Anfang nächsten Jahres stattfinden. Das technische Konzept und die Windmessungen wurden aber weiter vorangetrieben. Die Windmessungen bestätigen die im Windatlas Baden-Württemberg ausgewiesenen guten Windgeschwindigkeiten, so dass die Standorte von daher gut geeignet sind. Die Anlage selbst hat eine Nabenhöhe von 163 m und eine Gesamthöhe mit Rotorblättern von 250 m bei einer Nennleistung von ca. 6 MW. Der Flächenbedarf liegt bis zum Aufbau bei ca. 1,2–1,4 ha und im Betrieb bei ca. 0,6–0,8 ha. Die dafür erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen umfassen sowohl Aufforstungen als auch naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, die im Genehmigungsverfahren vom Landratsamt festgelegt werden. Die Zufahrt erfolgt über die Autobahn von Berkheim her nach Tannheim und Mooshausen und dann über den Bahnübergang Pfänders in den Gemeindewald. Die Spurbreite des Weges muss auf 4,50 m erweitert werden, im Kurvenbereich auch mehr, eine Asphaltierung würde aber erst bei einer großen Steigung erfolgen. Dafür werden sicher auch nochmals Verhandlungen mit privaten Grundstückseigentümern geführt werden müssen. Die Wertschöpfung vor Ort erfolgt über die Pachtzahlungen an die Gemeinde sowie die Zusage der EnBW, dass sie die freiwillige Abgabe nach EEG aufgeteilt an die Gemeinden im Umkreis von 2,5 km um die Standorte bezahlt. Diese beträgt bei zwei Anlagen ca. 60.000 € jährlich, wobei auf Aitrach ca. die Hälfte entfällt. Des Weiteren werden Beteiligungsmodelle für die Bürgerschaft angeboten. Einerseits ist eine direkte Gesellschaftsbeteiligung möglich, was aber auf Grund der unternehmerischen Beteiligung mit allen Chancen, aber auch Risiken, und auch der hohen Investitionssumme sehr selten erfolgt. Die Bürgerenergiegenossenschaften sind bei direkten Gesellschaftsbeteiligungen nach den bisherigen Erfahrungen sehr zurückhaltend. Des Weiteren werden sogenannten Nachrangdarlehen angeboten. Beim letzten Windpark wurden 5,75 % bei einer Laufzeit von 7 Jahren geboten. Die Zeichnung erfolgt über eine Internetseite und wir nur den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort angeboten. Die Beteiligung kann allerdings erst im laufenden Projekt und nach Ausschreibung, usw. festgelegt werden. Als möglichen Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlagen hat Herr Pflaum das Jahr 2026/2027 genannt. Auf die Nachfrage, ob die Mooshausener Bürger besonders berücksichtigt werden können, erwiderte Herr Pflaum, dass die Nachrangdarlehen örtlich vergeben werden, aber im Hinblick auf Haslach, usw. nicht nur an Bürgerinnen und Bürger von Mooshausen. Die Entscheidung über die Verwendung der Pachteinnahmen würde der Gemeinde obliegen. Die Verwaltung führte zur Klarstellung aus, dass es keine gesetzliche Regelung für persönliche Entschädigungen gibt und daher solche nicht geleistet werden können. Es müsste aber diskutiert werden, ob die Anwohner z.B. einen „Erstzugriff“ auf die Nachrangdarlehen haben, wobei die Definition des Umkreises schwierig ist.

Die Verwaltung fasst zusammen, dass in der heutigen Sitzung „nur“ nochmals eine Information über den Stand des Projektes und der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Teilregionalplan Energie erfolgen sollte. Der Teilregionalplan weist auch nicht nur das Gebiet bei Mooshausen aus, sondern sieht auch Windenergieanlagen im Bereich Treherz, Baniswald vor, weshalb die Verwaltung allen Interessierten empfohlen hat das Verfahren auf der vom Regionalverband eigens eingerichteten Internetseite bzw. bei den Informationsveranstaltungen zu verfolgen. Die Verwaltung werde sich auch bemühen, dass der Regionalverband innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach eine Informationsveranstaltung abhält.

Präsentation Grünstrom für Aitrach


Verpachtung des Mooshauser Gemeindewaldes für Windenergie

Grundsatzentscheidung über die Verpachtung und die Beauftragung der Gemeindeverwaltung für Verhandlungen über einen Nutzungsvertrag mit der EnBW

Die Verwaltung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Soukup, der auch den bisherigen Beteiligungsprozess als Vertreter der EnBW begleitet hat. Des Weiteren begrüßte sie Herrn Quick vom Büro Satell-Rechtsanwälte aus München als juristischer Vertreter der Gemeinde. Herr Quick hat entsprechend dem Auftrag des Gemeinderates die Gemeindeverwaltung als erfahrener Rechtsanwalt für erneuerbare Energien bei der Ausarbeitung des Nutzungsverträge für den Gemeindewald begleitet.

Die Gemeindeverwaltung legte dar, dass es nun, nachdem der Gemeinderat am 9. Mai vergangenen Jahres mehrheitlich für die Verpachtung des Gemeindewaldes für Windenergie gestimmt hat, darum geht den Nutzungsvertrag zu schließen und die vom Gemeinderat festgelegten grundsätzlichen Bedingungen in den Vertrag aufzunehmen. Der Grundsatzbeschluss umfasste eine Binnenwindenergieanlage mit einem Standort auf gemeindlichen Flächen mit einer Nabenhöhe von 167 m und einem Rotordurchmesser von 160, die rund 630 m von der nächsten Außenbereichsbebauung entfernt liegt. Der Gemeindeverwaltung war es daher wichtig bereits in der Einladung zur Gemeinderatssitzung im Amtsblatt darauf hinzuwiesen, dass der Nutzungsvertrag eine Option für eine zweite Anlage vorsieht. Diese Option steht ausschließlich der Gemeinde offen und eine Entscheidung hierüber soll erst nach einer weiteren Informationsveranstaltung erfolgen.

 

Seit der Entscheidung des Gemeinderates haben sich gesetzliche Änderungen ergeben, da die Windenergie bei den Zielen der Bundes- und Landesregierung die Unabhängigkeit von fossilen Importen zu stärken und die Klimaziele zu erreichen eine wesentliche Rolle spielt. Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ will die Bundesregierung den Ausbau der Windenergie in Deutschland wesentlich beschleunigen. Dafür werden den Ländern Flächenziele für den Ausbau der Windenergie vorgegeben. Nach § 20 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz des Landes sind 1,8 % der Regionsfläche für die Nutzung der Windenergie zu sichern. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben stellt derzeit dementsprechend, wie alles Regionalverbände, den Teilregionalplan Energie auf. Der Satzungsbeschluss muss bis 30.09.2025 erfolgen und es gilt eine frühzeitige Planreife. Nach Erachten des Regionalverbandes ist der geplante Standort in Aitrach nach aktuellem Planstand geeignet Teil der Vorranggebiete für Windenergie zu werden. Des Weiteren hat der Bund in § 249 Baugesetzbuch bestimmt, dass der öffentliche Belang der optisch bedrängenden Wirkung einem Vorhaben nicht entgegensteht, wenn der Abstand von der Mitte des Mastfußes der Windenergieanlage bis zu einer zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken mindestens der zweifachen Höhe der Windenergieanlage entspricht. Höhe ist die Nabenhöhe zuzüglich Radius des Rotors.

In der Entscheidung zur Verpachtung des Gemeindewaldes ist die Gemeinde trotzdem frei, aber natürlich können Windenergieanlagen nicht nur auf Gemeindeflächen entstehen. Für die Anlagen werden auf jeden Fall auch private Flächen benötigt, auch für die erste Anlage alleine schon z.B. für die Leitungsverlegung bis zum Netzanschlusspunkt. Die Gemeinde kann als Eigentümerin auch zusätzliche Bedingungen in den Nutzungsvertrag über die gesetzlichen Regelungen hinaus aufnehmen, z.B. zum Abstand. In dem zurückliegenden Prozess ist daher die zweite Anlage auch auf Grund des geringeren Abstandes aus der Planung entfallen. In der weiteren Planungsphase wurde nun eine Planung entwickelt, in der auch die zweite Anlage den Abstand von rund 630 m zur nächsten Wohnbebauung im Außenbereich einhält. Der Abstand zu Mooshausen Auf dem Bühl wäre über 1 km.

In der Folge stellte Herr Quick den Nutzungsvertrag mit seinen Regelungen vor. Der Nutzungsvertrag gestattet im Grunde die festgelegten Flurstücke im Gemeindewald zu nutzen, um Windenergie zu gewinnen. Dabei wird unterschieden zwischen zwei Varianten mit einer oder zwei Anlage, wobei die zweite Anlage unter der aufschiebenden Bedingung steht, dass der Gemeinderat per Gemeinderatsbeschluss zustimmt. Angestrebt ist, einen Gemeinderatsbeschluss bis zum 31.07.2023 herbeizuführen.

Bezüglich der Zuwegung sieht der Nutzungsvertrag vor, dass Bestandswege nur zur Mitnutzung überlassen werden. Hierzu wurde auch die Frage gestellt, wie die Handhabung im Winter bei der Gefahr von Eisfall ist. Herr Soukup stellte dar, dass entsprechend der Vorgabe der Gemeinde ein Eiserkennungssystem eingebaut wird, das das Windrad anhält, sobald eine Eisgefahr besteht. Es kommt damit nicht zu Eiswurf, sondern Eisfall. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde legt dann fest, ob Gefahrschilder, Blinklichter oder auch Schranken zum Einsatz kommen müssen. Es gebe bei dem gewählten Hersteller auch beheizte Varianten, dies sei aber eine wirtschaftliche Entscheidung. Die Verwaltung stellt klar, dass die Bestandswege zur Waldbewirtschaftung befahrbar bleiben müssen und dies der Nutzungsvertrag auch so vorsieht.

Des Weiteren legt der Nutzungsvertrag fest, dass ein Radius von rund 630 m zu den Wohnhäusern im Außenbereich einzuhalten ist, in diesem Radius kann der Standort aber noch genau festgelegt werden.

Auch zum Vorgehen zur Forstwirtschaft wurden genaue Regelungen aufgenommen. Es müssen für eine Anlage als Richtwert ca. 1 ha Wald gerodet werden, von denen die Hälfte mit dem Ziel eines Mischwaldes wieder aufgefordert wird. Die Gemeinde vermarktet das Holz und erhält nach Bewertung eine Entschädigung, insoweit noch nicht hiebreifes Holz geschlagen werden muss.

Der Vertrag läuft 30 Jahre, danach ist es wieder die Entscheidung der Gemeinde ob der Vertrag für die Anlage verlängert wird oder eine neue Anlage errichtet werden kann. Des Weiteren sieht der Vertrag Fristen vor für die Verwirklichung der Windenergie, damit das Grundstück nicht gesichert ist, ohne dass ein Projekt verfolgt wird.

Die Gemeinde erhält ein einmaliges Reservierungsentgelt in Höhe von 10.000 € sowie ein jährliches Mindestnutzungsentgelt von 15.000 €/MW die ersten 10 Jahre und danach 16.500 €/MW bei einer Anlage. Die Beträge erhöhen sich bei zwei Anlagen auf 16.500 €/MW und 17.500 €/MW, da diese durch die Synergieeffekte beim Bau und dem Betrieb wirtschaftlicher betrieben werden können. Die Anlagengröße kann variieren zwischen 5-7 MW. Herr Soukup führte hierzu aus, dass derzeit eine von der Nabenhöhe kleinere Anlage geplant wird, die aber wiederum größere Flügel hat, so dass die Gesamthöhe gleichbleibt. Je nach Stromverkaufserlös erhält die Gemeinde darüber hinaus ein erlösabhängiges Nutzungsentgelt. Auch soll in einem Umkreis von 2,5 km an die Gemeinden eine freiwillige Abgabe nach § 6 EEG mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden und es fallen Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde Aitrach als Standortgemeinde an.

Auf die Nachfrage, ob auf Grund der Einspeisung der großen Leistung der Windenergie die Gefahr besteht, dass vom Netzbetreiber kleine Photovoltaikanlagen abgeschaltet werden, antwortet Herr Soukup, dass in einem solchen Falle immer zuerst die großen Anlagen, sowohl Wind wie Photovoltaik, abgeschalten werden, da auf diese schneller zugegriffen werden kann.

Herr Rechtsanwalt Quick ging insbesondere darauf ein, dass die vom Gemeinderat festgelegten Bedingungen in den Vertrag aufgenommen wurden. So sind die naturschutzrechtlichen und waldrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen nach Möglichkeit im Gemeindegebiet zu erbringen. Wie ausgeführt ist ein Eiserkennungssystem einzubauen und auch eine Schattenabschaltautomatik. Hierzu führte Herr Soukup aus, dass die einzuhaltenden Grenzwerte für den Schattenschlag 30h/Jahr bzw. 30min/Tag sind. Hierzu wird eine Schattenanalyse gemacht und die Anlage in diesen Zeiten gegebenenfalls automatisch abgeschaltet. Da die Berechnung unter theoretischen Maximalbedingungen erfolgt, wie z.B. immer wolkenloser Himmel, entspricht die tatsächliche Beschattung ungefähr 8h pro Jahr. Des Weiteren hat er anhand eines Schattenkalenders dargestellt, dass in Pfänders z.B. der mögliche Schattenwurf morgen im Winter zwischen 9.00 und 10.00 Uhr und im Sommer zwischen 7.00 und 8.00 Uhr auftreten kann. Des Weiteren zeigte Herr Soukup eine erste Schallanalyse. Die gesetzlichen Vorgaben hierfür liegen nachts bei 40 dB(A) für Mooshausen und 45 dB(A) für die Gebäude im Außenbereich. Auf Grund der Lage der zweiten Anlage zu den Wohngebäuden im Außenbereich müsste diese nachts heruntergeregelt werden, dies sei aber wirtschaftlich vertretbar. Aus der Zuhörerschaft kam die Bitte zu der geplanten Informationsveranstaltung auch die Schallausbreitung am Tag ohne Herunterregelung darzustellen und die Windrichtungen. Herr Soukup führte aus, dass dies machbar wäre. Die dargestellte Berechnung wurde den Vorgaben entsprechend immer mit Wind zu den Gebäuden rechnen, um quasi einen „Sicherheitspuffer“ einzubauen. Tatsächlich wäre aber je nach Windrichtung die Wahrnehmung unterschiedlich. Die häufigste Windrichtung wird aus Südwesten sein.

Herr Quick führte zum Nutzungsvertrag aus, dass auch der verpflichtende Rückbau geregelt sei. Es müsste ein vollständiger Rückbau aller Anlagen mit Fundamenten, usw. bis auf die Kabel erfolgen. Des Weiteren könnten Pfahlgründungen, wobei diese nur gebraucht werden, wenn schlechten Gründungsverhältnisse aufgefunden werden, ab einer Tiefe von mehr als 3,0 m im Boden verbleiben, da ansonsten bei der Beseitigung mehr Schaden angerichtet würde. Anlagenteile, insbesondere die Flügel, dürften auch auf dem Grundstück zerkleinert bzw. recycelt werden, wenn geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden und ein Sachverständigennachweis erbracht wird, dass Bodenschäden nicht entstanden sind. Für den Rückbau wird eine Bürgschaft von 150.000 € pro Anlage gestellt. Wenn das Landratsamt als Genehmigungsbehörde auch eine Bürgschaft fordert, die aber niedriger ist, erhält die Gemeinde die Restbürgschaft und die Höhe der Bürgschaft ist alle 10 Jahre zu prüfen und anzupassen.

Zur Festlegung, dass eine finanzielle Bürgerbeteiligung im Rahmen des Vorhabens anzubieten ist, stellte Herr Soukup zwei Modelle vor. Das erste Modell sieht eine tatsächliche Beteiligung an dem Vorhaben über eine Bürgerenergiegenossenschaft vor, allerdings mit allen Chancen und Risiken des Projektes. Das zweite Modell sieht eine rein finanzielle Beteiligung über sogenannten Nachrangdarlehen vor, in einem kürzlich zurückliegenden Projekt wäre die zugesicherte Verzinsung bei 3,75 % gelegen.

Zum Schluss führte Herr Quick aus, dass im Nutzungsvertrag die verpflichtende Durchführung eines öffentlichen Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Immissionsschutzrecht vorgesehen ist. Nach den gesetzlichen Vorgaben wäre dies nicht erforderlich. Das heißt es muss eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden und bei Anregungen und Einwendungen würde das Landratsamt als Genehmigungsbehörde einen Erörterungstermin veranstalten und es müsste eine Abwägung und Entscheidung stattfinden.

Im Anschluss wurden noch grundsätzliche Argumente ausgetauscht, wie der Hinweis, dass laut einer Veröffentlichung von Seiten der Bundesnetzagentur mehr Strom exportiert als importiert wurde und daher fraglich sei, ob der Ausbau erforderlich ist. Auch dass der Grundsatzbeschluss des Gemeinderates auf Grundlage einer Anlage erfolgte. Auf der anderen Seite stand die weltpolitische Entwicklung mit dem Gasimportstopp aus Russland und der dadurch ausgelösten Energiekrise und auch die dadurch dargestellten dadurch in Kraft gesetzten gesetzlichen Regelungen zur Beschleunigung des Ausbaus der regenerativen Energien. Die Verwaltung fasste nochmals zusammen, dass heute die Diskussion zu einem zweiten Standort erst angestoßen werden sollte, aber keine Entscheidung gefällt wird, ob die Option von Seiten der Gemeinde gezogen wird. Die sonstigen Regelungen des Nutzungsvertrages seien aber zu entscheiden und werden in der Folge verbindlich unterschrieben. Zum weiteren Verfahren führte die Verwaltung aus, dass im April ein erster Termin mit den Fachbehörden beim Landratsamt stattfindet. Dieser soll abgewartet werden, um diese Erkenntnisse mit in die Bürgerbeteiligung einfließen zu lassen. Da die Gemeinde ohnehin ein öffentliches Verfahren verlangt, würde dann die formelle frühzeitige Beteiligung erfolgen und in diesem Rahmen auch für alle nochmals die Gelegenheit bestehen sich sowohl zum ersten Standort wie auch zu der zweiten Anlage zu äußern und Stellung zu beziehen. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde nochmals deutlich gemacht, dass die Meinungsäußerungen der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst genommen werden und daher die Bitte um zahlreiche Teilnahme besteht.

Mit der Beschlussfassung beauftragte der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung den Nutzungsvertrag über die Inanspruchnahme von Grundstücken zur Errichtung von Windenergieanlagen mit der EnBW Windkraftprojekte GmbH abzuschließen. Des Weiteren wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt eine weitere Informationsveranstaltung zu der Optionsregelung für eine zweite Anlage durchzuführen und danach einen Gemeinderatsbeschluss bis zum 31.07.2023 herbeizuführen.

Präsentation "Grünstrom für Aitrach" von der EnbW

Präsentation "Nutzungsvertrag" SATELL Rechtsanwälte

Die Standortplanung mit dem vereinbarten südlichen Standort und dem optionalen nördlichen Standort.
Die Standortplanung mit dem vereinbarten südlichen Standort und dem optionalen nördlichen Standort.
Visualisierung des Windparks

Verpachtung des Mooshauser Gemeindewaldes für Windenergie – Bericht des Forums Energiedialog zur Gemeinderatssitzung

Logo Forum Energiedialog


Nach anderthalb Jahren Diskussion und Dialog hat der Gemeinderat von Aitrach ein klares Zeichen gesetzt. Man hat sich auch mit kritischen Argumenten intensiv auseinandergesetzt, sieht aber mit deutlicher Mehrheit die Notwendigkeit des Windenergieausbaus auch auf Aitracher Gemarkung. Auch wenn manche Befürchtungen übertrieben sind – es gibt auch Nachteile, und damit diese nicht nur im Genehmigungsverfahren begrenzt werden, wird die Gemeinde Aitrach mit der EnBW einen Gestattungsvertrag aushandeln, bei dem auch die Belange der Anwohner bedacht werden. Gleichzeitig wird sie sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger Aitrachs sich finanziell an der Anlage beteiligen können und dass es ein öffentliches Genehmigungsverfahren geben wird.

Ca. 80 Bürgerinnen und Bürger verfolgten die Sitzung – die Beifalls- und Missfallensäußerungen Pro und Contra waren ausgeglichen.  Und sie erlebten eine sehr ernsthafte Beschäftigung mit der Frage, ob Aitrach Gemeindefläche für den Bau einer Windenergieanlage zur Verfügung stellen soll. Sowohl der ablehnende Gemeinderat als auch die zustimmenden Gemeinderätinnen und -räte erläuterten ausführlich, wie ihre Position zustande gekommen ist. Dabei spielten Faktenklärung und Dialog auf Augenhöhe eine große Rolle, Bürgermeister Kellenberger mit seiner Verwaltung und das Forum Energiedialog Baden-Württemberg erhielten wiederholt Lob für ihre Arbeit.

Nun wird es darauf ankommen, dass die Gemeinde Aitrach mit der EnBW einen Pachtvertrag aushandelt, der sowohl dem Klimaschutz als auch den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt. Die optimistische Prognose des Vertreters von EnBW, Herrn Soukup: 2025 könnte das Windrad laufen.

Verfasser: Christoph Ewen

Präsentation der EnbW als PDF zum Download

Hier geht's zum Bericht der Gemeinderatssitzung vom 09.05.2022


Bericht zu den Veranstaltungen zu „Naturschutz und Windenergie in Aitrach“

Logo Forum Energiedialog

 

Neulich hat ein Gericht einen Windpark in Lappland stillgelegt – der Rentiere wegen. … Aber

wenn der Klimawandel voranschreitet, gibt es dort bald keine Rentiere mehr.

Diese und viele andere Fragen diskutierten etwa 50 Bürgerinnen und Bürger aus Aitrach und Umgebung am 28. Oktober und am 8. November in der Aitracher Mehrzweckhalle. Und nicht immer ging es dabei nur um Aitrach. Mit diesen beiden Veranstaltungen löste der Bürgermeister seine Zusage ein, dass der Gemeinderat sich erst nach ausführlicher öffentlicher Diskussion für oder gegen eine Verpachtung von Gemeindewald zum Zwecke der Windenergienutzung entscheiden werde.

Am 28. Oktober stand der Artenschutz im Fokus. Was weiß man über die Auswirkungen des im Mooshauser Wald von der EnBW geplanten Windparks? Dagmar Adolph von der EnBW erläuterte die Planung und beschrieb die rechtlich vorgeschriebenen Untersuchungen vor Ort, vor allem die Beobachtungen von Vögeln und Fledermäusen. Unterstützt von ihrem Gutachter Martin Königsdorfer (L.A.R.S Consult, Memmingen) kam sie zu dem Schluss, dass es zwar windkraftsensible Arten in der Nähe des Standortes gibt (v.a. Rotmilane), dass diese aber nicht so nah und so dicht vorhanden sind, als dass schwerwiegende Hindernisse für eine Genehmigung gesehen würden. Peter Neisecke vom Landratsamt Ravensburg erläuterte die Vorgehensweise der Genehmigungsbehörde. Sollte die EnBW einen Genehmigungsantrag einreichen, wird das Landratsamt die Untersuchungen prüfen. Norbert Rauh, Sabine Brand und Andrea Molkenthin-Kessler vom Dialogforum „Erneuerbare Energien und Naturschutz“ von NABU und BUND stellten den Untersuchungen von LARS-Consult ein gutes Zeugnis aus. Sie wiesen aber darauf hin, dass Eingriffe in die Natur doch besser gebündelt vorgenommen würden. Wenn man schon Windenergieanlagen baue, dann besser mehrere auf einem Fleck, damit andere Gebiete geschont werden. In der anschließenden Diskussion wiesen Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative auf eigene Beobachtungen hin, die eine deutlich höhere Dichte an Rotmilanen gezeigt haben. Herr Neisecke forderte sie auf, ihm derartige Beobachtungen zugänglich zu machen, er werde sie in seine Prüfung einbeziehen. Viele Teilnehmende sprachen den Verlust an Lebensraum im Mooshauser Wald an, der mit dem Bau eines Windrades verbunden sei. Die Vertreterinnen des NABU bestätigten die möglichen Verluste, wiesen aber daraufhin, dass mit dem fortschreitenden Klimawandel massive Verluste der Artenvielfalt auf uns in Deutschland zukämen und daher die Energiewende alternativlos sei.

Das Podium an der Diskussionsveranstaltung am 8. November
Das Podium an der Diskussionsveranstaltung am 8. November

Am 8. November ging es dann ums Große und Ganze. Neben Landratsamt, NABU und EnBW waren Dr. Gerd Rosenkranz von AGORA-Energiewende, einem großen politiknahen Beratungs-„Think-Tank“ aus Berlin, sowie die Aitracher Bürgerinitiative „lebensraum-natur- bewahren e.V.“ auf dem Podium – zusammen mit dem Lärmfachmann Christian Eulitz (Möhler+Partner, München), der per Video zugeschaltet war. Nach einer kurzen Einführung in die Planung durch Michael Soukup von der EnBW verwies Herbert Renzler von der Bürgerinitiative auf die Risiken für Mensch, Arten und Landschaft. Für die aus seiner Sicht nicht zu Ende gedachte Energiewende werde Deutschland flächendeckend mit Windenergieanlagen vollgebaut. Profit gehe vor Vernunft. Dagegen wies Dr. Rosenkranz auf die Notwendigkeit des Umbaus hin, der nicht nur in Deutschland, sondern weltweit zu einem Boom im Ausbau der Windenergie und der Fotovoltaik führe. Selbst die Industrie in Deutschland fordere mittlerweile ein schnelleres Tempo beim Umbau. Nach den Einführungsvorträgen konnten die Bürgerinnen und Bürger einen „Info-Markt“ besuchen und dort mit den Fachleuten ins direkte Gespräch kommen. Die anschließende Podiumsdiskussion beleuchtete zuerst das Thema der gesundheitlichen Auswirkungen durch Schall und Lärm. Dr. Hübner, ein Bad Wurzacher Physiker und Windkraftkritiker unterstellte den zuständigen Landes- und Bundesbehörden (Landesumweltämter von Bayern und Baden-Württemberg, Umweltbundesamt) sie würden Gesundheitsgefahren aus politischen Erwägungen kleinreden. Infraschall unterhalb 8 Hertz werde nicht gemessen und die spezifischen Wirkungen der Windräder auf die Gesundheit nicht ausreichend untersucht. Herr Eulitz, technischer Leiter der jüngsten Infraschallstudie für das Umweltbundesamt, wies diese Unterstellungen zurück. Der hörbare Schall könne tatsächlich auch zu gesundheitlichen Problemen führen, wenn die Windräder zu nahe an Wohnhäusern stünden. Aber die Aussagen, Infraschall und gepulste Druckstöße aus Windenergieanlagen seien gefährlich, verwies er ins Reich der Legenden. Man messe intensiv auch im tieffrequenten Bereich und es gebe keinerlei Belege für Risiken.

Der zweite Diskussionsschwerpunkt lag im Bereich der Energiewende. Kritische Bürgerinnen und Bürger sprachen von hunderttausenden von neuen Windrädern, die für die Klimaziele notwendig seien. Wohingegen Dr. Rosenkranz vorrechnete, dass angesichts der sehr viel höheren Leistung der modernen Windräder nicht viel mehr als die heute stehenden knapp 30.000 Anlagen nötig seien – diese aber auf den neuesten Stand gebracht werden müssten. Auch Frau Molkenthin-Kessler plädierte für wenige, dafür aber größere Anlagen. Herr Soukup widersprach mit Blick auf neue Windparks der EnBW der Kritik, dass die neuen Anlagen nicht den versprochenen Ertrag liefern würden. Herr Eulitz bestätigte, dass die größeren Anlagen (wahlweise als industrielle Monsteranlagen oder als technische Anlagen tituliert, an die man sich gewöhnen werde) zu höheren Schallbelastungen führen würden, alleine weil sie höher seien und daher den Schall weiter abstrahlen und weil sie intensiver den Wind ernten und sich daher häufiger drehen. Auf den konkreten Fall in Aitrach bezogen, schätzte er die zu erwartende Lärmbelastung als wenig problematisch ein. Grundsätzlich sei aber, so Dr. Rosenkranz, von einem deutlich steigenden Stromverbrauch in Deutschland auszugehen. Der steigende Verbrauch, so habe AGORA-Energiewende es in seinen Szenarien konkret ausgerechnet, erfordere auch Importe aus anderen Ländern – etwa mit Blick auf den „grünen Wasserstoff“ mit dem die Stahlproduktion klimaneutral werde.

Publikum
Veranstaltungen „Naturschutz und Windenergie in Aitrach“ am 08.11.2021

Bürgermeister Thomas Kellenberger ging auf die Frage nach Wertverslusten von Aitracher Immobilien ein. Dies könne eintreten, aber angesichts des exorbitanten Anstiegs der Preise für Immobilien in Aitrach in den letzten Jahren und der sehr guten wirtschaftlichen Situation dürfe man den Zusammenhang von Wohlstand und Belastungen nicht aus dem Auge verlieren. Schließlich müssten die Bürgerinnen und Bürger auch den Lärm der Autobahn ertragen.

Wie geht es weiter? „Jetzt lassen wir uns alle noch etwas Zeit zum Nachdenken – und im ersten Quartal des neuen Jahres wird der Gemeinderat eine Entscheidung treffen“, erläuterte Herr Kellenberger. Er wies darauf hin, dass viele der diskutierten Themen nicht in der Entscheidungsgewalt des Aitracher Gemeinderates stünden – dafür seien der Bund, das Land oder im Fall der Genehmigung der Kreis zuständig. Man selbst könne nur über die Verpachtung von Gemeindeland entscheiden.

Verfasser: Christoph Ewen



Information und Dialog: 2 Veranstaltungen zu „Windenergie in Aitrach“

Am Donnerstag, den 28. Oktober 2021, plant die Gemeinde Aitrach ab 19:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Thema „Naturschutz und Windenergie in Aitrach“.

Und am Montag, den 8. November 2021 soll eine Diskussionsveranstaltung zur Windenergie in Aitrach folgen – ab 19:00 Uhr.

„Wie Anfang des Jahres versprochen, wird es eine Veranstaltung in Aitrach geben, bei der sich Bürgerinnen und Bürger zu Pro und Contra der Windenergie ´live´ austauschen können. Danach will der Gemeinderat entscheiden, ob bzw. unter welchen Bedingungen er den Gemeindewald für den Bau einer Windenergieanlage verpachtet“, so Bürgermeister Kellenberger.

Bei dieser für den 8. November geplanten Veranstaltung werden die Bürgerinnen und Bürger sich direkt über die verschiedenen Positionen und Argumente informieren können. So wird einerseits mit der EnBW (mit Herrn Soukup und Herrn Krist) das Unternehmen anwesend sein, das die Anlage plant. Andererseits wird die Bürgerinitiative „lebensraum-natur-bewahren e.V.“ bereitstehen. Dazu stehen die zuständige Genehmigungsbehörde (Herr Neisecke, Landratsamt Ravensburg) und als neutrale Fachleute Frau Molkenthin-Kessler vom Dialogforum „Erneuerbare Energien und Naturschutz“ von NABU und BUND, Herr Dr. Rosenkranz von AGORA-Energiewende und Herr Eulitz vom Akustikbüro Möhler und Partner für Fragen zur Verfügung.

Damit sich Interessierte über das Thema Naturschutz und Windenergie informieren können, findet dazu eine gesonderte Informationsveranstaltung am 28. Oktober statt. Hier werden die Gutachter des Projektierers (Hr. Königsdorfer und Fr. Schewe von Lars-Consult) vortragen, die dieses Jahr umfassend Vögel und Fledermäuse beobachtet haben. Ebenfalls anwesend werden die EnBW, das Dialogforum von NABU und BUND sowie das Landratsamt sein.

Beide Veranstaltungen finden in der Sport- und Mehrzweckhalle (Oberhauser Weg 12, Aitrach) statt. Und in beiden Veranstaltungen gibt es Vorgaben zum Thema Hygiene: Es gilt 3G (Teilnahme nur für Geimpfte, Genesene und Getestete). Und damit möglichst viele Menschen teilnehmen können, wird eng bestuhlt – dafür herrscht dann auch am Platz Maskenpflicht.

Hintergrundinformationen zum Forum Energiedialog:
Mit dem Forum Energiedialog bietet das Land Baden-Württemberg den Kommunen Beratung, Durchführung und Moderation von Veranstaltungen, Konfliktklärung, Klärung fachlicher Streitfragen sowie weitere kommunikative Leistungen an.


Gut besuchte digitale Informationsveranstaltung zum Thema "Windenergie in Aitrach"

 

Sachliche Infoveranstaltung am Montagabend, den 18. Januar 2021, zu Fragen um die Windenergie in Aitrach.

Bürgermeister Kellenberger spricht am Tag nach der digitalen Infoveranstaltung von "positiven" Rückmeldungen, egal ob man nun für oder gegen Windenergieanlagen ist". Er sei froh, den Zwischenschritt eines digitalen Informationsformates gewählt zu haben, um die Aitracher Bürgerinnen und Bürger über Sachfragen rund um die Planung der EnBW zu informieren. Diese sehe nunmehr nur noch eine Windenergieanlage vor.

Unterfüttert wurde die mit knapp 120 Zuschauerinnen und Zuschauern gut besuchte Veranstaltung mit Vorträgen von Prof. Dr. Anja Hentschel, Professorin für Umwelt- und Energierecht an der Hochschule Darmstadt und Spezialistin für das Thema Windenergie zu rechtlichen Fragen der Windkraft und Herrn Eulitz, Fachmann für Akustik und technischer Leiter der Studie des Umweltbundesamtes zu Infraschall zum Thema Lärm und Infraschall. Zusätzlich zu den Expert*innen war von der Genehmigungsbehörde Herr Neisecke (Landratsamt Ravensburg) anwesend, der über das Genehmigungsverfahren referierte sowie der interessierte Projektierer (Herr Soukup, EnBW), der den aktuellen Planungsstand vorstellte.

Die Aitracher Bürgerinnen und Bürger hatten bereits vor der Veranstaltung zahlreiche Fragen zu den unterschiedlichen Themen rund um die Windenergie eingereicht: Fragen zur konkreten Planung, den rechtlichen Aspekten der Planung, Abstandsregelungen, Rentabilität sowie vor allem zu Auswirkungen auf die Gesundheit. Diese wurden zusammen mit den während der digitalen Veranstaltung eingehenden Fragen beantwortet. Über weitere Themen soll nach dem Abschluss der Untersuchungen wieder mit ausreichender Zeit für dieses wichtige Thema informiert werden. Generell über das Pro und Contra von Windenergie soll bei einer persönlichen Veranstaltung in der Mehrzweckhalle informiert und diskutiert werden.

Die Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie hier.

Die Präsentationsfolien der Referierenden stehen ebenfalls zum Download bereit:

Zusätzliche Links des Landes Baden-Württemberger mit Informationen zur Windenergie:

Die Veranstaltung wurde vom Forum Energiedialog im Auftrag der Gemeinde moderiert.

 

Hintergrundinformationen zum Forum Energiedialog:
Mit dem Forum Energiedialog bietet das Land Baden-Württemberg den Kommunen Beratung, Durchführung und Moderation von Veranstaltungen, Konfliktklärung, Klärung fachlicher Streitfragen sowie weitere kommunikative Leistungen an.


Infoveranstaltung "Windenergie in Aitrach"

Klicken Sie hier, um sich in die digitalen Infoveranstaltung "Windenergie in Aitrach" einzuwählen.

Die digitale Informationsveranstaltung "Windenergie in Aitrach" findet am Montag, den 18.01.2021 zwischen 19:00 und 22:00 Uhr statt.

Bitte beachten Sie den aktualisierten Link zur Veranstaltung.

Unter folgendem Link erreichen Sie die Veranstaltung: https://zoom.us/j/98386031514

Hier finden Sie eine Anleitung zur Anmeldung bei der Infoveranstaltung:  Handzettel Zomm Webinar (Computer)
Sie können auch über ein Tablet oder Smartphone teilnehmen. Hierzu sollte die Zoom-App verwendet werden


Einladung zur digitalen Informationsveranstaltung: "Windenergie in Aitrach"

 

Am Montag, den 18. Januar 2021, plant die Gemeinde Aitrach zwischen 19:00 und 22:00 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung zu Fragen rund um die Windenergie.

"Wir wollen, dass sich Bürgerinnen und Bürger zu Pro und Contra der Windenergie in Aitrach ´live´ austauschen können. Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist dies derzeit nicht möglich. Daher veranstalten wir als Zwischenschritt eine Informationsveranstaltung zu Fragen rund um die Windenergie im Internet" so Bürgermeister Kellenberger.

Die Gemeinderät*innen haben ihre Fragen zum Thema Windenergie gesammelt und erste Antworten erhalten, diese finden Sie hier.

Anlagen zum Fragenkatalog:

Weiteres Informationsmaterial des Umweltbundesamtes Infraschall und gesundheitliche Wirkung von Windanlagen:

Auf Grundlage dieser Fragen wird Frau Prof. Dr. Hentschel, Professorin für Umwelt- und Energierecht an der Hochschule Darmstadt und Spezialistin für das Thema Windenergie Antworten geben auf rechtliche Fragen der Windkraft. Herr Eulitz, Fachmann für Akustik und technischer Leiter der Studie des Umweltbundesamtes zu Infraschall wird Fragen beantworten können zum Thema Lärm und Infraschall. Zusätzlich zu den Expert*innen sind bei der Veranstaltung die zuständige Genehmigungsbehörde (Herr Neisecke, Landratsamt Ravensburg) und ein interessierter Projektierer (Herr Soukup, EnBW) anwesend, um Fragen nach dem Genehmigungsverfahren und dem aktuellen Planungsstand zu beantworten.

In den bisher vorliegenden Fragen stehen die Fragen zu Spielräumen der Kommune und zu dem zu erwartenden Lärm im Vordergrund. Um hierfür ausreichend Zeit zur Verfügung zu haben, verzichten wir bei der Veranstaltung auf den dritten ursprünglich vorgesehenen Referenten (Herrn Pfeifer von endura kommunal).

Auch die Fragen der Aitracher Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld der Veranstaltung sind von Interesse und können eingereicht werden unter: b.vollmer@energiedialog-bw.de.

Während der Veranstaltung besteht ebenfalls die Möglichkeit, schriftlich Fragen abzugeben, die während dem Ablauf aufgegriffen werden.

Der Ablauf ist wie folgt geplant:

  1. Begrüßung Bürgermeister Kellenberger, Einführung Moderator Energiedialog
  2. rechtliche Fragen, Spielräume der Kommune, Rahmenbedingungen (Prof. Hentschel, Hochschule Darmstadt)
  3. Planung Windpark (Hr. Soukup, EnBW)
  4. Vorstellung Genehmigungsverfahren, Blick auf den Artenschutz (Hr. Neisecke, Landratsamt Ravensburg)
  5. Fragerunde

    P a u s e

  6. Lärm und Infraschall (Hr. Eulitz, Möhler + Partner Ingenieure AG)
  7. Fragerunde
  8. Schlusswort Bürgermeister

Am Veranstaltungstag können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger hier in die digitale Infoveranstaltung einwählen. Nähere Informationen sind am Veranstaltungstag auf dieser Seite zu finden. Unter der Telefonnummer 0172 4048933 kann man Unterstützung anfragen, wenn es Probleme bei der Einwahl geben sollte. Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und in den darauffolgenden Tagen auf dieser Seite zu sehen sein. Ebenso werden die von den Referent*innen gezeigten Präsentationen auf dieser Seite zum Herunterladen bereit stehen. Die digitale Informationsveranstaltung wird moderiert vom Forum Energiedialog.

Hintergrundinformationen zum Forum Energiedialog:

Mit dem Forum Energiedialog bietet das Land Baden-Württemberg den Kommunen Beratung, Durchführung und Moderation von Veranstaltungen, Konfliktklärung, Klärung fachlicher Streitfragen sowie weitere kommunikative Leistungen an.


Darstellung der Abstände zur Wohnbebauung
Darstellung der Abstände zur Wohnbebauung

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2020

Windkraft – Information der EnBW zu den laufenden Untersuchungen

Die Verwaltung begrüßte zu dem Tagesordnungspunkt Herrn Soukup von der EnBW und Herrn Ewen vom Forum Energiedialog. Das Forum Energiedialog ist ein Unterstützungsangebot des Landes Baden-Württemberg um Informationen rund um die Energiewende zu erhalten und diese auch in Informationsveranstaltungen weiterzugeben. Der Gemeinderat hat dieses Angebot genutzt um sich gemeinsam vor Ort mit den Beteiligten und Betroffenen beim einem Windkraftprojekt in der Nähe von Bad Saulgau zu unterhalten, so dass jeder einen persönlichen Eindruck erhalten konnte. Herr Ewen ist auch im Nachgang zur öffentlichen Sitzung zum Dialog bereitgestanden.

Herr Soukup stellte eingangs die EnBW als Energieunternehmen vor, das über den Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke auch eng im oberschwäbischen Raum mit den Landkreisen und Kommunen verbunden ist. Das Unternehmensziel ist ein wesentlicher Ausbau der regenerativen Energien und damit Ausstieg aus der Kohleverstromung. Dafür soll die installierte Windenergie auch an Land ausgebaut werden.

Auslöser für die Planung der EnBW ist der neue Windatlas des Landes Baden-Württemberg, der auf einer neuen Grundlage die Windleistungsdichte ermittelt hat, die im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft über dem empfohlenen Orientierungswert liegt. Der neue Windatlas diente der EnBW dazu eine Potentialanalyse zu erstellen unter Berücksichtigung der auch damals im Jahr 2013 im Vorentwurf für einen Teilflächennutzungsplan angewendeten Restriktionen. Diese Flächen wurden bzw. werden dann nochmals genauer betrachtet, z.B. im Hinblick auf den Bauschutzbereich des Flugplatzes Memmingen, wodurch sich weitere Einschränkungen ergeben. Wie bereits zu den Fragen der Einwohner thematisiert, hat der Gesetzgeber die Windkraftanlagen privilegiert, so dass diese im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren durch das Landratsamt zu beurteilen sind. Eine Restriktion dabei ist die Schallausbreitung, wobei nach den gesetzlichen Grenzwerten 45 db(A) nachts einzuhalten sind. Diese Werte werden nach vorgegebenen Verfahren berechnet, wie dies z.B. bei einem Neubaugebiet an der Autobahn gleich gehandhabt wird und wo in der Regel die gleichen Werte gelten. Diese Werte werden nach dem derzeitigen Stand eingehalten, wobei Herr Soukup deutlich machte, dass die Planung noch keine konkreten Standorte vor Ort untersucht hat, z.B. im Hinblick auf die Bodenbeschaffenheit, sondern der derzeitige Stand anhand der sonstigen Rahmenbedingungen erfolgt ist. Des Weiteren ist der Schattenwurf zu beurteilen, der gesetzliche Grenzwert von Maximum 30 Stunden im Jahr darf nicht überschritten werden. Herr Soukup stellte dar, dass dieser Wert mit der Annahme berechnet wird, dass die Sonne stetig scheint, so dass die tatsächliche Einwirkung geringer ist. Aus diesen verschiedenen Vorgaben ergeben sich auch die Abstände zur Wohnbebauung, die zu den Siedlungen mehr als 1.000 m beträgt und im geringsten Abstand zu den Wohngebäuden im Außenbereich 550 m. Die EnBW hätte aus diesen Rahmenbedingungen heraus als Standort den Gemeindewald angefragt, um möglichst viel Wertschöpfung in der Gemeinde zu belassen. Von den Rahmenbedingungen sind aber auch weitere Standorte geeignet.

Der naturschutzfachliche Untersuchungsumfang wurde von Herrn Königsdorfer von der LARS consult GmbH mit Standorten in Memmingen und Augsburg dargestellt. Der Untersuchungsumfang beinhaltet Vögel und Fledermäuse, aber auch andere Artengruppen wie Haselmaus, Zauneidechse, Gelbbauchunke, Nachkerzenschwärmer, usw. Herr Königsdörfer stellte sowohl den Raum der Untersuchungen als auch die praktische Vorgehensweise mit mehreren Beobachtungspunkten, unter anderem einem Baumbeobachtungspunkt, vor und zeigte beispielhaft die Flugbewegungen des Rotmilans und des Schwarzstorchs. Des Weiteren wurden die Fortpflanzungsstätten windkraftempfindlicher Brutvogelarten erfasst und auch Rastplätze. Herr Königsdorfer führte aus, dass die Aufnahmen der Flugbewegungen nur Beispiele für einzelne Tage sind und weitere Aufnahmen im Frühjahr erfolgen müssen und dann eine Gesamtauswertung. Der Untersuchungsumfang wird durch die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt festgelegt, die im Genehmigungsverfahren beurteilt, ob wesentliche naturschutzfachliche Auswirkungen zu befürchten sind. Des Weiteren wurden zwischen April und Oktober sogenannte Transektbegehungen und automatische Dauererfassungen von Fledermäusen mit speziellen Geräten vorgenommen. Herr Königsdorfer betonte abschließend nochmals, dass es heute darum ging den derzeitigen Stand der Untersuchungen darzustellen, aber noch Untersuchungen sowie eine abschließende Gesamtbetrachtung ausstehen, die erst im Frühjahr vorliegen werden.

Herr Soukup stellte dar, dass in Leutkirch Windmessungen mittels Lasermessungen erfolgt sind, die zwar ebenfalls noch fortgesetzt werden müssten, die aber bisher Werte erbracht hätten, die den Windatlas des Landes Baden-Württemberg und damit die gute Windleistungsdichte bestätigen. In Aitrach würde wegen der geringeren Geländehöhe eine geringere Leistung erwartet, wie auch im Windatlas ausgewiesen, aber ebenfalls über den empfohlenen Werten. Hierzu müssten noch lokale Windmessungen erfolgen.

Der vorläufig geplante Anlagentyp wäre der TypV162 des Herstellers Vestas. Es handelt sich um einen Stahlrohrturm mit einem Ortbetonfundament mit einer Nabenhöhe in Meter über Grund von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m mit 3 Blatt und einer Gesamthöhe von 250 m sowie einer Nennleistung von 5,6 MW. Herr Soukup zeigte Visualisierungen hierzu aus verschiedenen Richtungen auf. Auf Nachfrage erläuterte Herr Soukup, dass die Genehmigungsbehörde die Standorte für Visualisierungen festlegt, weitere aber sicher auch auf Anfrage der Gemeinde möglich sind. Diskutiert wurden die Visualisierungen auch im Hinblick auf die Darstellung mit Kontrast der Windräder zum Himmel, usw. und die dadurch tatsächliche Sichtbarkeit und Störungspotential.

Herr Soukup ging im Abschluss auf die von der EnBW bereits an anderen Standorten verwirklichten Beteiligungsmodelle ein. Die Gemeinde erhält, insoweit sie Flächeneigentümerin ist, Pachteinnahmen sowie eine freiwillige finanzielle Beteiligung der Kommune durch die EnBW von 0,1 ct/kWh und natürlich Gewerbesteuer. Den Bürgerinnen und Bürgern können, wie auch beim Solarpark der EnBW im Gewerbegebiet An der Chaussee, einerseits sogenannte Nachrangdarlehen angeboten werden, die in einem vergleichbaren Fall einen Zinssatz von 2,5 % hatten, eine Laufzeit von 7 Jahren und eine Einlagenhöhe von 1.000 bis 10.000 € ermöglichten. Es wäre aber auch eine Unternehmensbeteiligung über Geschäftsanteile möglich, z.B. über eine eingetragene Bürgerenergiegenossenschaft, hierzu gab es z.B. beim Solarpark auch bereits eine Zusammenarbeit mit der Energiegenossenschaft Leutkirch. Herr Soukup betonte, dass die EnBW auch Betreiber der Windkraftanlagen sein wird und somit dauerhafter Partner, da oft auch Projektentwickler die Anlagen planen und der Betreiber noch nicht feststeht bzw. wechselt.

Als mögliches weiteres Vorgehen stellte Herr Soukup dar, dass zuerst natürlich Pachtverträge mit Eigentümern geklärt sein müssten, was auf Grund der derzeitigen Planungen im Gemeindewald zuerst der Gemeinderat entscheiden müsste. Des Weiteren würden Windmessungen erfolgen und die naturschutzfachlichen Untersuchungen müssten im Frühjahr abgeschlossen werden, um dann gegebenenfalls in ein Genehmigungsverfahren mit einem Antrag beim Landratsamt einzusteigen.

In der anschließenden Diskussion wurden verschiedene Themen angerissen, aber auf Grund des derzeitigen Informationsstandes natürlich nicht abschließend beraten. Aus dem Gremium heraus wurde genau dies bemängelt, dass die Informationen noch nicht ganz konkret auf Aitrach zugeschnitten seien. Herr Soukup bestätigt dies, da gerade eine sehr frühzeitige Information stattfinden sollte. Die Rahmenbedingungen wegen Schallausbreitung, Schattenwurf, Abstände zur Wohnbebauung, usw. seien aber auf Grund der Erfahrungen schon ziemlich genau. Natürlich könnten sich durch weitere Untersuchungen wie dem Naturschutz, Bodenbeschaffenheit, usw. immer Änderungen ergeben. Nach den derzeitigen Erkenntnissen würde die EnBW aber davon ausgehen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren eingehalten werden könnten. Des Weiteren wurde nachgefragt, ob zwei Windkraftanlagen wirtschaftlich seien, da in Bad Saulgau mehr verwirklicht wurden. Herr Soukup führte aus, dass zur Beurteilung verschiedene Faktoren eine Rolle spielen wie die Windhöffigkeit, Erschließungskosten, usw. und die zwei Anlagen ebenfalls nach dem derzeitigen Erkenntnisstand wirtschaftlich wären. Herr Königsdorfer von LARS consult führte auf Nachfrage aus, dass das Büro unabhängig wäre und es keine Verflechtungen zur EnBW gebe. Die Prüfung der Ergebnisse würde durch das Landratsamt erfolgen. Im derzeitigen Stand der Untersuchungen sei noch kein artenschutzrechtliches Ausschlusskriterium aufgetreten. Die Beurteilung, ob hier ein wesentlicher Eingriff erfolgt, obliegt der Unteren Naturschutzbehörde. Es wird hierbei je nach Art nicht das einzelne Tier abgestellt, sondern betrachtet, ob die Auswirkungen auf die Population wesentlich sind. Je nach Art könnten auch Vermeidungs- und Ablenkungsmaßnahmen vorgeschrieben werden. Von verschiedenen Seiten wurde das Thema der Speicherung bzw. von Überschussstrom, für dessen Abnahme durch das Ausland sogar bezahlt werden müsste, angesprochen. Herr Soukup stellte dar, dass mit den Kraftwerken die nächsten Jahre große Potentiale vom Netz gehen, die ersetzt werden müssten und die Idee der Energiewende gerade auf dezentrale Strukturen setzt. Dazu sei aber natürlich eine wesentlich aufwändigere Steuerung der Energieflüsse notwendig, was auch Auswirkungen auf PV-Anlagenbetreiber hat, die auch heruntergeregelt werden können nach dem Gesetz. Windkraftanlagen würden aber auch manchmal aus anderen Gründen wie dem Artenschutz, Schattenwurf, usw. still stehen, um den Vorgaben gerecht zu werden. Generell sei aber auch der internationale Handel von Strom nicht ungewöhnlich im Strommarkt, da auch Deutschland importiert. Zum Schluss beantwortete Herr Soukup noch eine Frage zum Infraschall. Bei Infraschall handelt es sich um tieffrequente Geräuschanteile, für die der eigentliche Hörsinn des Menschen kaum mehr empfänglich ist. Infraschall würde auch von anderen Quellen, z.B. Autos, Wind, usw. verursacht. Nach Untersuchungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) gehen davon keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit aus. Im Genehmigungsverfahren bilden die wissenschaftlichen Untersuchungen und Einschätzungen der Anstalten des Landes und des Bundes die Grundlage.

Die Verwaltung führte aus, dass die heutige Information der EnBW als Projektträger über den derzeitigen Stand der Untersuchungen der Start war und die Gemeinde im weiteren Verlauf weitere Beteiligten wie die Genehmigungsbehörde, Gutachter, usw. wieder bitten wird an Informationsveranstaltungen teilzunehmen.

Die Präsentation der EnBW zu Windkraft in Aitrach finden Sie hier.